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Bestandsschutz bei Umstellung von Dacheinspeisung auf Erdkabel?

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    Bestandsschutz bei Umstellung von Dacheinspeisung auf Erdkabel?

    Ich habe einige meiner Nachbarn "überredet" bei einer Umstellung von Dachanschluss auf Erdleiter mitzugehen. Jetzt stellt sich heraus, dass im Keller des Nachbarn die Installation nicht auf dem angenommenen Stand ist. Umgestellt wurde auf Erdkabel ohne die Vorsicherung im HAK oder auf der Straße zu verändern - es ändert sich tatsächlich nur die Zuleitung in ihrem Verlauf von Dachständer auf Erdkabel. Leider kam das erst heraus, nachdem die Stadtwerke bereits einen neue HAK gesetzt und die Anschlussumstellung vorbereitet hatten.

    Der Elektriker spricht von einem kompletten Neuaufbau, die Stadtwerke sagen, sie hätten gerne einen Erdungsspieß, wollen aber nicht bzw. dürfen nicht "beraten" und meine Nachbarn fragen sich, ob es denn nicht doch einen Bestandsschutz gäbe. Hat jemand eine Meinung? Ein erster Überschlag der Kosten geht bei kompletten Neuaufbau eher so in Richtung 3K EUR und ich kann verstehen, dass das nicht unbedingt Begeisterung hervorruft. Auf der anderen Seite besteht Bereitschaft, in ein Mehr an Sicherheit zu investieren, sofern es denn normativ veranlasst ist und nicht nur den Projektbestand beim Elektriker auffüllt.
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    #2
    Mit der Anzahl an RCDs ist das Gebäude vielen Neubauten sogar überlegen. ​​​​​​

    Das Thema in einem forum abhandeln wird spannend. Du wirst alles an Meinungen hören. Die 3k sind für was? Zähler, Verteiler und neu erstelle Erdungsanlage?
    Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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      #3
      Ja, hast Du vermutlich recht - 3K für Verteilerschrank mit Feldern nach Vorgabe Versorger, RCD / LS, Typ 1 / 2 Überspannungsableiter / SLS etc. - ohne Erdungsanlage und ohne Durchmessen der Bestands-Installation und ohne Rückbau des Bestands.

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        #4
        Die L Automaten würde ich aber austauschen. die haben bestimmt kein 2,5 dafür gelegt.

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          #5
          Und wo steht das geschrieben, das es so sein muß? Was würdest Du stattdessen einbauen lassen?
          Zuletzt geändert von vento66; 18.03.2020, 08:44.

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            #6
            Ich lese daraus: Es ändert sich nur die Zuleitung im Vorzählerbereich.
            Es hat sich auch schon einmal der Zähler geändert, und das vor nicht allzulanger Zeit. Auch da musste nichts angepasst werden. Warum auch? Wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Vorschriften entsprach, darf diese Anlage auch noch heute Betrieben werden.

            Es wird hier lediglich nur die Zuleitung zum Haus geändert; das löst eine Umverlegung der Anschlussleitung zwischen Hausanschlusskasten und dem Zählerplatz aus. Das alleine begründet jedoch keinen Komplettaustausch der gesamten Anlage.

            Trotzdem ist das was da hängt nicht mehr wirklich das modernste... Ein Austausch wäre nicht die unsinnigste Folge von der Umstellung von Freileitung auf Erdkabel.

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              #7
              vento66 Ich weiß nicht ob du meine Aussage meintest.

              Ich würde dafür einen B Leitungsschutzschalter einbauen. Das Problem mit dem L ist das diese einen bis zu 1,9 fachen Strom bei der thermischen Auslösung haben. Bei dem B ist dieses aber nur 1,45 fache. In der Strombelasbarkeitstabelle der VDE0298 sind alle Werte für den 1,45 fachen Strom angegeben. Diese müsste ich mir dann umrechnen auf den Strom vom L Leitungsschutzschalter. Wenn ich das mir dementsprechend anschaue wird es schwierig meine L Automaten je nach Verlegeart und Nennauslösestrom mit einem 1,5mm² zu betreiben.

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                #8
                Geh mal davon aus, das die Anlage ja mit den L Automaten gemessen worden ist. Wieso soll das jetzt auf einmal anders sein?

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                  #9
                  Naja mit Messen hat das ja nicht viel zu tun... Ist ja eine maximale Belastbarkeit der Leitung. Diese kann sich halt bei Überlast zu sehr erhitzen.
                  Machen muss er natürlich nichts. Das ist seine Entscheidung ob er die 2 Euro pro Sicherung sparen will und mit dem Risiko lebt.
                  Ich weiß auch nicht warum man Tipps die doch die Sicherheit betreffen kleinreden muss.

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                    #10
                    Ich denke das sind faire Punkte - wenn man die Installation anfasst, wären neue RCDs und LS auch nicht der Kostenfaktor - könnte man sogar 1:1 an den Einbauplätzen tauschen. Die Frage ist eher, ob es zwingend notwendig ist - tsb2001 hat ja schon geschrieben, dass er die Notwendigkeit eines Komplettaustauschs nicht zweingend sieht. Werden wohl mal noch einen anderen Elektriker finden müssen für eine Zweitmeinung - fast schon wie beim Arzt...

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