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Pin für Smartmeter, rechtlich Anspruch drauf?

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    Pin für Smartmeter, rechtlich Anspruch drauf?

    Hallo, besteht es rechtlicher Anspruch auf den 4 stelligen Pin für den Smartmeter/Zähler des Messstellenbetreibers?

    Weil mein Messstellenbetreiber reagiert schon seit fast 2 Wochen nicht auf meine Mails und Nachrichten mir diesen zu übersenden. Er ist auch nur online zu erreichen über Chat und Mail. Unter der Telefonnummer geht immer dieselbe Bandansage dran "leider sind wir aktuell sehr beschäftig oder sie rufen außerhalb unser Serivezeiten an". Also ich nehme an unter der Telefonnummer wird dauerhaft und nie ein Mitarbeiter zu erreichen sein.

    Wie geht man da weiter vor? Einschreiben mit Aufforderung den Pin zu übersehen plus Fristsetzung? Wie schaut es da rechtlich aus auf was hat man überhaupt Anspruch oder kann man nur "bitte bitte bitte" machen?

    Stand jetzt ist seit fast 2 Wochen habe ich noch mit gar keinem echten Mitarbeiter kommuniziert. Gibt nur dämlichen AI Chat der wirklich maximal blöd ist, und mir im Chat sagt ich solle mich einfach mal per Chat melden. Dann schickt man Foto hin vom Zähler und er sagt ich solle vielleiht einfach mal ein Foto senden vom Zähler bis das Teil dann aufgibt und nen Ticket erzeugt auf das bis dato dann niemand reagiert. Auf Mails gibts auch nur das typisch automatisch generierte "Mail angekommen, ganz viel zu tun daher kann etwas dauern bis wir antworten blablubb"

    Zuletzt geändert von Hubertus81; Heute, 12:28.

    #2
    Moin,
    §53 des MsbG besagt [1]:
    Unbeschadet des Artikels 15 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber dem Anschlussnutzer auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.
    Wichtig: So wie §61 Abs. 2 [2] lese, kann der Messtellenbetreiber entscheiden, ob er die Informationen direkt am Gerät verfügbar macht oder ein Portal bereitstellt.

    Hope that helps...

    [1] https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__53.html
    [2] https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__61.html

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      #3
      Es ist son Smartmeter wo glaube ich alle 15minuten die Daten per LTE gesendet werd und über irgendein Portal, Stromanbieter dann einsehbar sind. Ist dem gesetz damit genüge getan, der Betreiber könnte ja zB so argumentieren oder ist damit wirklich dieser Pin gemeint?

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        #4
        Wie §61 sagt:
        (...) Alternativ und mit Einwilligung des Anschlussnutzers können die Informationen, insbesondere wenn eine direkte Kommunikation nach Satz 1 technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, über eine Anwendung in einem Online-Portal, das einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht, innerhalb des gleichen Zeitraums zur Verfügung gestellt werden.
        • Gibt es ein solches Portal vom Messtellenbetreiber (nicht von deinem Stromanbieter)?
          • Wenn ja, hast du Zugriff?
        • Hast du eingewilligt (ggfs. im Kleingedruckten)?
        Als juristischer Laie schätze ich den Passus "wirtschaftlich nicht vertretbar" als kniffelig ein. Dein Messstellenbetreiber kann ja immer in diese Richtung argumentieren.

        Grundsätzlich würde ich ein Brief/Einschreiben/Fax mit Verweis auf das Gesetz aufsetzen und eine entsprechende Frist setzen.

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          #5
          welcher MSB ? Grundzuständig oder gewechselt?
          OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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            #6
            Sind bei Ostrom. Aplus Energy GmbH​

            Zuletzt geändert von Hubertus81; Heute, 14:08.

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              #7
              Das ist dein Stromanbieter, nicht der MSB. Oder bekommt man immer nen neuen Stromzähler wenn man seinen Anbieter wechselt? Der MSB ist der Stromerzeuger der in deiner Region den Strom produziert.
              Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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                #8
                Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
                Der MSB ist der Stromerzeuger der in deiner Region den Strom produziert.
                Oft aber nicht zwingend.

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                  #9
                  Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
                  Das ist dein Stromanbieter, nicht der MSB. Oder bekommt man immer nen neuen Stromzähler wenn man seinen Anbieter wechselt? Der MSB ist der Stromerzeuger der in deiner Region den Strom produziert.
                  Das ist falsch.
                  Guess what: Auf meiner Rechnung von Ostrom steht an einer Stelle sogar dass der Messstellenbetreiber die Stadtwerke seien weshalb auch immer. Woanders steht es sei Ostrom selbst. Wie dem auch sei ich habe schon längst bei den Stadtwerken angerufen: Ergebnis: Es ist kein Zähler von ihnen, sie haben dazu keine Daten, ist nicht in deren System.

                  Der MSB ist in meinem Fall also Ostrom selbst. Steht eigentlich auch außer Frage. Klebt auch nen dicker Fetter Aufkleber "Ostrom" auf dem Zähler drauf...

                  Zuletzt geändert von Hubertus81; Heute, 15:31.

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                    #10
                    Ostrom kann MSB sein

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