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Welche Schutzart für Verteiler im Technikraum?

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    [Elektro] Welche Schutzart für Verteiler im Technikraum?

    Hallo zusammen,

    ich diskutiere gerade mit meinem Elektriker das Thema "Mindestschutzart für Zählerschrank/Verteiler im Technikraum". Im Technikraum ist folgendes untergebracht:
    - WP
    - KWL mit WRG
    - Wasserverteilung mit Wasserenthärtungsanlage
    - Zählerschrank
    - KNX-Verteiler

    Der Technikraum ist ca. 3,5m x 4 m groß. Elektro- und Wasserinstallationen sind über 3m voneinander entfernt. Der Technikraum ist trocken und an die KWL angeschlossen. Die eigentlichen Hausanschlüsse (MSA) sind im Waschraum nebenan. Nur ein Abwasserrohr würde eventuell oberhalb vom Verteiler verlaufen (=> Tropfwasser).

    Der Elektriker meint, dass unter diesen Umständen IP31 für den Zählerschrank/Verteiler ausreichend wäre. Ich glaubte mich zu erinnern, dass dies nur gilt, wenn keine Spritzwassergefahr im Technikraum besteht - es dürften nur Wasserleitungen ohne Absperrventile bzw. ohne Wasserentnahmemöglichketen vorhanden sein. Ich habe kurz in VDE und DIN Dokumenten gesucht, konnte aber auf die Schnelle keine Stelle finden, die genau dieses Thema beschreibt. In der EnBW-TAB steht auch nichts dazu.

    Was ist denn nun zulässig/erforderlich? IP31/IP44/IP54? Verweise auf ensprechende Stellen in DIN/VDE-Dokumenten wären sehr hilfreich.

    Viele Grüße
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    #2
    Habe ich die Frage im falschen Bereich gestellt? Oder ist sie zu banal bzw. zu spezifisch?

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      #3
      Für die Auswahl des Schutzgrades ist der Normalbetrieb als beherrschbar zu betrachten, alles was darüber hinausgeht ist sozusagen Privatvergnügen oder nach Gefährdungsbeurteilung oder Folgekostenabschätzung im Havariefall auszuwählen.
      Nur in den 0100 700er Normen wird für bestimmte Räumlichkeiten ein Mindestschutzgrad vorgeschrieben.
      Wenn man dem Wasserinstallateur keine dichten Rohre zutraut, dann wäre der Normalfall vielleicht, daß der Technikraum absäuft und unter Wasser weiter funktionieren soll...

      Schutz gegen Wasser heißt übrigens auch nicht, daß die Geräte wasserdicht sind, es darf durchaus Wasser in Betriebsmittel eindringen, nur dürfen es qua Definition keine schädlichen Mengen sein.

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        #4
        Die zu wählende Schutzart wird durch die, zu erwartenden Einflüsse bestimmt. Es wäre nicht zweckdienlich, dies in einer Norm in Stein zu meißeln - deswegen wird es auch nicht gemacht.

        Kann Spritzwasser ausgeschlossen werden?
        Kann dies auch für zukünftige Erweiterungen ausgeschlossen werden?
        Dann reicht dir IP31, ansonsten ist IP44 angesagt.
        Gruss
        GLT

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          #5
          Es werden ja verschiedene Stufen der "Interaktionen" mit Wasser spezifiziert (senkrecht tropfend, schräg (< 15°) tropfend, sprühend (< 60°), spritzend, als Strahl, etc.). Und ich hoffte, dass man in den Normen etwas konkretere Definitionen zu Spritzwassergefahr findet.

          Es muß doch objektive Kriterien geben, um Entscheidungen für diverse Gegebenheiten treffen zu können (z.B. "Der Einbau von Zählerschränken nach DIN 43870 mit Schutzart lP 54 ist in besonderen Fällen notwendig."). Sonst könnte jemand behaupten, es handle sich höchstens um Sprühwassergefahr, aber das EVU erteilt keine Betriebsgenehmigung für den Anschluß. Oder im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht. Und der Anschlußeigentümer haftet.

          Also soll ich meinem Elektriker blind vertrauen oder gibt es eine Möglichkeit, seine Aussage anhand der Dokumentenlage selbst zu überprüfen?

          Wer kann schon Spritzwasser in einem Raum ausschließen, in dem Wasserleitungen verlaufen? Muß die Küche auch komplett mit IPx4 ausgestattet werden, nur weil dort tatsächlich Wasser spritzen kann? Natürlich hinkt der Vergleich von Küchensteckdosen mit einem Zählerschrank ein bisschen. Aber ich habe schon erlebt, dass Wasser aus einer Wand gesprudelt und gespritzt hat, in der kein Wasserrohr verlief. Das Wasser findet immer seinen Weg. Deswegen macht man aber nicht alles grundsätzlich IPx4 oder höher.

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            #6
            Wie erwähnt, im Technikraum steht auch eine WP mit einem Anschlußwert von max. 8,8 kW. Ihre Schutzart wird mit IP1XB angegeben. Muß sie jetzt deswegen in einen anderen Raum?

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              #7
              Nach VDE0100T701 gilt das Bad als trockener Raum, noch Fragen?

              Der Havariefall ist kein Normalbetrieb, sonst kannst Du den Schrank auch in E90 bauen, falls es mal brennt...

              Zählerschrank in IP54 wäre erforderlich, wenn es der Normalbtrieb erfordert, beispielsweise extrem viel Tauwasser durch Temperaturschwankungen, oder staubige Umgebung.

              Früher hieß es sinngemäß in den Normen: Es ist eine Schraube M6 zu nehmen.
              M5 war falsch und für M8 hätte man sich schon rechtfertigen müssen.
              Heute heißt es: Es ist ausreichend zu befestigen. Wenn die M6er Schraube damals abgerissen ist, wars OK, wenn es heute mit der gleichen M6 passiert wars halt nicht ausreichend...

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                #8
                Nach VDE0100T701 gilt das Bad als trockener Raum, noch Fragen?
                Und dennoch verlangt dieselbe Norm, dass Leuchten im Bereich 0 mit IP X7, im Bereich 1 mit IP X5 und im Bereich 2 mit IP X4 einzusetzen sind.

                Aber die Message ist angekommen - es ist alles Auslegungssache, solange man den Schutz nicht vernachlässigt und nicht explizit gegen irgendwas verstößt. Und genau letzteres habe ich mit meinen Fragen versucht auszuschließen.

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