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Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)
Du kannst eigentlich nicht mehr tun, als die vorherigen Redner angeraten haben. Genau so mache ich das auch. Also alles bestätigen lassen. Bitte auch daran denken, dass wenn Bauherr eine Überschreitung der Grenzwerte wünscht, der Ausführende im Zweifel der Dumme ist.
Für mich ist das ganze Thema, zum. im Objektbereich, nicht zu vernachlässigen. Daher predige ich auch immer den korrekten Einsatz "ordentlicher" Sensorik und Auswerte SW, Datenlogging und vor allem eine ausgeklügelte "Eigensicherheit". Ich/wir haben uns grad auf das Thema "Wetterstationen" und Auswertungen spezialisiert, da wir schon einige wirklich große Anlagen hinter uns haben.
Ich kann das Problem durchaus verstehen. Dennoch glaube ich nicht, das wir hier in diesem Forum dafür eine Lösung finden, ohne mannigfaltige Gründe für deftige Abmahnungen zu geben.
Das Rechtsberatungsgesetz ist sehr umstritten, dennoch gültig und wird jeden Tag angewendet, möglicherweise auch missbraucht.
Sobald das Thema zu konkret wird und nicht mehr "von allgemeinem Interesse oder ein allgemeines Problem" ist, beginnt die "Gratwanderung".
Ich habe auch keine Lust, jedesmal den Hinweis zu Posten:
Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich!
Ich will die Diskussion über ein solches Thema nicht unterbinden, verweise nur auf recht engen Grenzen!
Vielleicht findet sich in diesem Forum ja ein zugelassener Jurist. Der könnte/dürfte uns einiges erzählen .
Ansonsten werde ich Beiträge dieser Art sehr genau "unter die Lupe" nehmen; vielleicht zu genau (vielleicht schieße ich auch über das Ziel hinaus), dennoch - Sorry Leute aber solche Dinge können (dem Forum) recht teuer kommen...
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Ein Gast antwortete
Hat vieleicht schon jemand erfahrung mit schriftstücken?
Oder erfahrungen ob es mails oder unterschribene Schriftstücke sein müssen.
Hallo Ascherff,
so hatte ich das auch nicht gedacht, ABER wie gehen wir den richtig vor?? Es muss doch auch dafür einen Standart in Deutschland geben.
Mein erstes EIB Projekt hatte ich 1992, seit dem habe ich mindestens ein mal im Jahr das Problem der Beweispflicht, laut IB. Im Moment stehen die `Herbststürme` wieder an. Ich habe div. Projekte in denen einige Ärzte Ihre Arbeit quittieren weil Sie wegen in Sicherheitsposition gefahrener Jalousienen nicht mehr operieren können. Ich weiss schon das das eigendlich ein archiktektonisches Problem ist, aber wer ist am Ende vor Ort??
Was gibt es also für Möglichkeiten??
Es ist kein Problem, Erfahrungsberichte zu posten oder technische Vorschlage zur "Beweissicherung". Aber bitte keine z. Bsp. fertigen "Haftungsausschlusserklarungen". Auch bitte keine juristische Bewertung: z. Bsp. "Wenn Du das tust, dann haftest Du"...
....ganz wichtiger Beitrag. Wie können wir uns denn gegen solche Schäden absichern?? Ich habe schon über alles mögliche nachgedacht, Wartungsvertrag etc. Aber wie beweise ich dem Kunden oder dem Planungsbüro das zu diesem Zeitpunkt an der Position des Windwächters nicht die `x` m/s aufgetreten sind?? Wir kennen doch alle das Problem das die allgemeinen Planungsbüros irgend eine Positiondes Windwächters angeben und wir dann per Software aus einem `Lada` einen `Porsche`machen sollen. ( Ich könnte da Bilder schicken, oh je.)
Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)
Tja, da ists wieder, ich kann aus einem Fall schildern, den wir abgewickelt haben (wohlgemerkt, da ist Ermessen bei und eine Rechtsberatung ists auch nicht!, da hat Alfred mehr als Recht!)
Kunde von mir erstellt EIB-Anlage für Fassade mit vorgesetzten Jalousien.
Haus steht exponiert.
Installateur der Jalousie spricht von max. Windgeschwindigkeit von 3,6 M/S, also 13 KM/H. Das ist dem Hausherrn - nachvollziehbarerweise - zu wenig
Obendrauf kam noch, daß der Windwächter gar nicht funktioniert hat und auch kein Telegramm gesendet hat.
Fazit: Wir haben als Haftpflichtversicherung die Jalousien bezahlt, der Installationsfehler - kein Wert vom Windwächter - war klar.
Die Gebäudeversicherung gegen Sturm zahlt erst bei Windstärke 8, d.H. ab 62-74 Km/H, vorher ists das Problem von Bauherr oder Elektriker.
Wichtig ist noch zu wissen, daß der Nachweis über die Windstärke beim Kunden liegt, im Zweifel also oft nicht geführt werden kann.
Wenn Du freiwillig den Maximalwert an Wind für die Jalousien übersteigst, dann kannst Du vor dem Problem stehen, daß Du den Schaden "billigend in kauf genommen hast", da gibts dann von Deiner Vers. auch die lange Nase.
Der Hausherr hat zuletzt unterschrieben, daß er den Maximalwert nach oben stellen kann, - ist bei der VISU ja kein Problem - aber auf eigenes Risiko.
ich unterstelle mal, das dies alles nur gut gemeinte Ratschlage von juristischen Laien sind, denn nach bundesdeutschem Recht dürfen nur sachkundige Personen (Juristen, Verbraucherberatungen) rechtlich beraten. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz kann zur Abmahnung führen...
Du wirst bei nem Schaden ziemlich sicher haftbar gemacht. Daher immer die Höchstewerte vom Hersteller anfordern (schriftlich) und Grenzwerte nicht überschreiten.
Wenn das ein Bauhher wirklich will , auf den Haftungsausschluss hinweisen und vor Ausführung schreiftlich absichern (unbedingt).
Und ne gúte Betriebshaftpflicht ist die Lebensversicherung deiner Firma.
Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)
Hi,
bin ich eigentlich haftbar als KNX-Programmierer wenn bei Wind die Jalousien beschädigt werden und die Windgeschwindigkeit, die über die Wetterstationen den Wetteralarm auslöst den herstellerangaben nicht entspricht?
Wie kann ich mich Rechtlich absichern?
Was tun wenn der Bauherr/Kunde den Windalarm wert erhöhen will, obwohl der höchste wert laut Jalousie Hersteller eingegeben ist. Bin ich haftbar für Beschädigungen oder muss ich mich schriftlich absichern?
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