Das ganze war sehr irreführend in der Anzeige und der Verkäufer könnte wahrscheinlich sogar noch auf den Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen bleiben, wenn er streiten möchte.
Der Käufer könnte behaupten er war sich nicht im Klaren darüber, das es sich nur um eine Busklemme handelt. Das hätte in der Anzeige vom Verkäufer klargestellt werden müssen durch eindeutigen Hinweis.
Allerdings sind das immer Auslegungsvarianten, die vom Richter entschieden werden müssen.
Vielleicht hätte man sogar eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug stellen können.
Es gibt da Mittel und Wege schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.
Auch schlimm finde ich diese Kommentare in ebay...
Ist wie neu, funktionsfähig wird aber als defekt verkauft.
Was ist das für eine Idiotie ??
Ich frage dann oft nach, defekt oder funktioniert ?
Kaufe dann aber meistens doch nicht, weil zu risky... Gibt doch evt. nur Probleme. Es spricht Bände über den Charakter.
Ich verkaufe selber manchesmal bei ebay EIB-Artikel und halte es fair und schreibe auch nicht den üblichen Garantiemist mit 2 Jahren blabla..
Halte ich gar nichts von und würde den Verkäufer auch vor den Kadi zerren, wenn er so etwas schreibt und es war Müll den er verkauft hat. Das Gesetz dient ja zum Verbraucherschutz und nicht dazu einen generellen Haftungsausschluss für Privatpersonen zu instituieren. Auch hier kann sich der Verkäufer nicht aus seinen Pflichten nach §959BGB einfach so herauswinden. Dann könnte ja jeder Müll verkaufen und danach sagen: Pech gehabt. Das war bestimmt nicht mit diesem Gesetz gemeint...
Bei allen meinen Geschäften sollen immer beide ein gutes Gefühl haben und glücklich sein. Damit bin ich bisher Bestens gefahren und 100% bei ebay sprechen für sich. Glaube immer noch an das Gute im Menschen.
Bei mir kann man kaufen und sollte etwas nicht funktionieren, spricht man darüber, aber ich verkaufe auch nicht den Inhalt meiner Mülltonne.
Amen...


...bei dem Preis...
DAS konnte ich nun wirklich nicht glauben und habe nachgesehen - siehe da, es ist andersrum, Du zitierst die Bewertung des Verkäufers für den Käufer. Also weiter abwarten, wie der Käufer bewerten wird.


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