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Förderung Wärmepumpe als Einzelmaßnahme nach BEG EM - Umgang mit Gira G1 als MSR Display

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    Förderung Wärmepumpe als Einzelmaßnahme nach BEG EM - Umgang mit Gira G1 als MSR Display

    Hallo zusammen,

    den Thread https://knx-user-forum.de/forum/%C3%...a-auch-bei-knx kenne ich. Da das Förderprogramm im Lauf der Zeit mehrfach angepasst wurde und ich eine Spezialfrage habe mache ich hier dennoch einen neuen Beitrag auf.

    Meine Förderzusage basiert auf dem bis Ende 2023 gültigen Programm. Bei den förderfähigen Maßnahmen findet sich unter dem Punkt „4. Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ u.a. folgender Unterpunkt:

    4.6 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
    Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen.
    • Sensoren, Aktoren, Datenlogger (z. B. auch Strom- und Wärmemengenerfassungen)
    • Digitale/elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate
    • Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten
    • Daten

    Hier möchte ich jetzt die heizungsbezogenen GIRA Komponenten meiner nach dem Wärmepumpeneinbau erfolgten KNX Installation geltend machen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich auch das Gira G1 als MSR Display mit reinnehmen sollte, da dies als Komfortfunktion eingeschätzt werden und dies auch zu generellen Rückfragen führen könnte.

    Gibt es hier konkrete Erfahrungen mit dem Gira G1 nach den vom 09.12.2022 bis 31.12.2023 geltenden Regelungen des Förderprogramms?

    Viele Grüße

    Gernot
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