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Sicherheitsbeleuchtung und EIB

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  • E-Test
    antwortet
    Zitat von SEckert Beitrag anzeigen
    Hallo E-Test,
    wir hatten vorletzte Woche eine Sachverständigen Abnahme in einer Sporthalle.
    Dort haben wir dieses mit der Vorzugslage der Aktoren gelöst und der achverständige hat die Anlage ohne Beanstandung abgenommen!
    Habe auch schon mehrere Anlage so abgenommen bekommen. Davon will der TÜV aber nichts wissen. Bin auch schon recht verzweifelt.

    Schöne Grüße

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  • SEckert
    antwortet
    Hallo E-Test,
    wir hatten vorletzte Woche eine Sachverständigen Abnahme in einer Sporthalle.
    Dort haben wir dieses mit der Vorzugslage der Aktoren gelöst und der Sachverständige hat die Anlage ohne Beanstandung abgenommen!

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  • E-Test
    antwortet
    Zitat von redstar Beitrag anzeigen
    Kenne jetzt die detaiierten Absprachen nicht. Doch scheint mir der TÜV in Richtung Spannungsausfall zu gehen, weniger Richtigung Ausfall der Kommunikation von EIB. Spannungsausfall kannst Du ja dann sofort per EIB realsieren und die vom TÜV vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung schalten. Hierzu brauchst Du auch Notstrom

    Würde mal hier ansetzen und hinterfagen was tatsächlich gemeint ist. Bei ABB gibt es ein Bauteil, welches den BUS überwacht und ggf. so wie parametriert Massnahmen ergreift. Doch die Lösung Deines Problems dürfte das nicht sein.
    Hi,

    vielen Dank für die Antwort. Der TÜV fordert, dass bei Spannungsausfall oder ähnliches die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Dieser fordert , dass bei Ausfall der Kommunikation auf dem Bus (Weil Telegramme verloren gehen, Linienkoppler defekt sind etc unabhängig vom Aufbau Präsenzmelder und Aktor befinden sich in einer Linie etc.) die Sicherheitsbeleuchtung innerhalb 15 Sekunden eingschaltet wird. Dies ist so gefordert. Dieses wurde mehrmals mit dem TÜV durchgesprochen!

    was tun ???

    Schöne Grüße

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  • eib-eg
    antwortet
    Hallo E-Test

    Ich hab zwar keine Erfahrung diesbezüglich, aber ich weis das Peter Pan
    einen kennt der darauf sein Diplom geschrieben hat.
    Name leider zur Zeit nicht vorhanden.
    Das Diplom hatte ich damals durchgelesen, wenn du dich an die Vorgaben hälst dürfte es keine Probleme meineserachtens geben.

    Schreib mal Peter Pan an und frag danach, ausserdem war einmal ein Artikel in einer Zeitschrift darüber. Ich glaub das die Person Grießhammer heißt aber ich binn mir nicht mehr sicher.

    mfg
    eib-eg

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Kenne jetzt die detaiierten Absprachen nicht. Doch scheint mir der TÜV in Richtung Spannungsausfall zu gehen, weniger Richtigung Ausfall der Kommunikation von EIB. Spannungsausfall kannst Du ja dann sofort per EIB realsieren und die vom TÜV vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung schalten. Hierzu brauchst Du auch Notstrom

    Würde mal hier ansetzen und hinterfagen was tatsächlich gemeint ist. Bei ABB gibt es ein Bauteil, welches den BUS überwacht und ggf. so wie parametriert Massnahmen ergreift. Doch die Lösung Deines Problems dürfte das nicht sein.

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  • E-Test
    hat ein Thema erstellt Sicherheitsbeleuchtung und EIB.

    Sicherheitsbeleuchtung und EIB

    Hallo,

    derzeit habe ich Probleme eine Anlage mit Sicherheitsbeleuchtung abgenommen zu bekommen. Der TÜV fordert, dass nach spätestens 15 Sekunden nach Ausfall der Kommunikation EIB die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Nun reicht dem TÜV die Vorzugslage der Aktoren nicht aus. Dieser fordert auch eine Überwachung des Busses. Hier liegt nun das Problem. Wenn ich nun auf ein Sicherheitsobjekt alle 7 Sekunden sende und den Aktor dieses Telegramm auf15 Sekunden Überwachung einstelle, bricht mir ja mein Bus zusammen - ca. 30 Aktoren 100 Präsenzmelder und ca 150 Beleuchtungskreise. Was haltet ihr von dieser Forderung. Wie überzeugt man nun den TÜV, dass dies so nicht geht.

    Vielen Dank für die Antworten

    Schöne Grüße
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