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Firma gibt das ETS Projekt nicht raus. Was kann ich tun

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  • michel38
    antwortet
    Zitat von makki Beitrag anzeigen
    Dumme zwischenfrage: was ist ein IB ?

    Makki
    Ingenieure Büro

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  • makki
    antwortet
    Dumme zwischenfrage: was ist ein IB ?

    Makki

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  • GLT
    antwortet
    Zitat von Schmidt-CONTREL Beitrag anzeigen
    Die Abnahme der Rev. Unterlagen wurde damals von einem IB vorgenommen aber nicht auf richtigket überprüft.
    Die IBs haben generell Probleme damit, elektronische Daten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; das fängt bei den typischen CAD-Daten an und geht bis in die Steuerungs-Backups.

    Weiters werden Abnahmen auf dem letzten Drücker terminiert (die Arbeiten teilweise noch nicht fertiggestellt), aber die Unterlagen sollen schon vorliegen.

    Versuch über das IB an den letzten Stand zu gelangen.

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  • Schmidt-CONTREL
    antwortet
    Ist ja lustig, heute hat ein Kund von mir angerufen und mich gebeten zwei Tableaus in einem Seniorenwohnheim zu erweitern. Ich habe die Anlage nicht erstellt. Das mir zur Verfügung stehende Projekt incl. EIB Tab ist aber nicht identisch mit den aktuellen Tableaus vor Ort. Die Abnahme der Rev. Unterlagen wurde damals von einem IB vorgenommen aber nicht auf richtigket überprüft. Und jetzt??? In den Tabl. laufen jede Menge Logiken und Grenzwertsteuerungen ab.

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  • GLT
    antwortet
    Aufträge von Gemeinden werden oft durch Ausschreibung nach VOB gehandelt; die Projektdatei wird als Teil der Anlagendokumentation betrachtet.

    Eine Einbehaltung der Projektdatei verhindert eine Erweiterung durch nachfolgende AN und würde bei weiteren Ausschreibungen u.U. zu einer unzulässigen Bietereinschränkung im Ausschreibungsverfahren führen - daraus sollte die Gemeinde ein entsprechendes Rechtsmittel herleiten.

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  • superwillm
    antwortet
    Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
    DU kannst somit gar nichts tun (ausser ärgern, fluchen, beten...) sondern das Dilemma kann sich nur innerhalb der Rechtsbeziehung abspielen.
    Hallo,

    ja und im Grunde - wohl ein Nachteil der ETS könnte der ursprüngliche AN ja eine Datei schicken, die mit dem tatsächlichen Projekt nicht mehr viel zutun hat.

    Wie will man das nachweisen? Das geht nicht, glaub ich.

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  • EPIX
    antwortet
    das Ganze ist insofern akademisch, als es ja keine Rechtsbeziehung zwischen Dir und der Errichterfirma gibt.
    DU kannst somit gar nichts tun (ausser ärgern, fluchen, beten...) sondern das Dilemma kann sich nur innerhalb der Rechtsbeziehung abspielen.
    Und da geht es -wie immer im Leben- nach dem was VEREINBART ist.

    LG aus Ö!

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  • JaKop
    antwortet
    Zitat von superwillm Beitrag anzeigen
    Letzte Woche bekam ich die Anfrage einer Gemeinde, eine vorhandene Anlage zu übernehmen. (Zwei Jahr ealt.)

    Um eine Kostenschatzung zu erstellen bat ich um Übersendung der ETS Datei. Die gab es dort nicht.

    Und so fing das an.

    Die Installations-Firma weigert sich, warum auch immer, die Datei heraus zu geben.
    Nun, da scheint das Verhaltnis zwischen Aufgtraggeber und (ursprünglichem) Auftragnehmer eh schon leicht gespannt zu sein.

    Also - anders formuliert - soll der (ursprüngliche) Auftragnehmer seine Arbeit rausgeben, damit ein Wettbewerber darauf sein Angebot zur Übernahme dieser Arbeit basieren kann.

    IANAL aber ich glaube nicht dass das durch BGB und VOB gedeckelt ist.
    Geschuldet und hoffentlich geliefert ist eine gem. Anforderungen in Betrieb genommene Anlage. Die Programmierung ist in Form von Gruppenadressen, Parametern, etc in den verbauten Geraten gespeichert und befindet sich damit im Besitz des Auftraggebers. Warum - wenn nicht mehr vereinbart wurde - sollte etwas darüber hinaus gehendes geliefert werden?

    Gruss
    Jan

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  • Axel
    antwortet
    Ich mach mir da meistens keinen so großen Stress wegen der Herausgabe. Denn, in einer Elektroinstallation kann mittels Schraubenzieher die Funktion ebenfalls abgeändert werden.

    Wichtig ist die Abnahme der geleisteten Arbeit!

    Dennoch, durch einen Haftungsausschluss kann hier vorgebeut und das Gewissen beruhigt werden.

    Was tun wenn eine Firma das Projekt nicht raus rückt?
    Per Einschreiben die Firma auffordern das Projekt binnen einer Frist herauszugeben auf Grundlage BGB bzw. der eventuell vereinbarten VOB.

    Nach Ablauf behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor und werden ein Unternehmen mit der Wiederherstellung beauftragen. Diese Kosten stellen wir ihnen in Rechnung.

    Sollten sie dabei bedenken wegen der Haftung haben, können wir gerne einen Haftungsausschluss vereinbarn.


    Solch ein Schreiben dürfte bei den meisten wirken. Ansonsten beleibt dann nur noch der Weg zum Anwalt, der dies etwas "heftiger" Aufsetzt.

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  • superwillm
    antwortet
    Zitat von GLT Beitrag anzeigen

    Firmen, die eine derartige Diskussion mit mir anfangen haben das 1. und das letzte Mal nen Auftrag erhalten.
    Ich weiß, was Du meinst, aber wie ist es mit der Gewährleistung, wenn dritte mittels ETS ändern und verbocken können.

    Letzte Woche bekam ich die Anfrage einer Gemeinde, eine vorhandene Anlage zu übernehmen. (Zwei Jahr ealt.)

    Um eine Kostenschätzung zu erstellen bat ich um Übersendung der ETS Datei. Die gab es dort nicht.

    Und so fing das an.

    Die Installations-Firma weigert sich, warum auch immer, die Datei heraus zu geben.

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  • GLT
    antwortet
    Die Formfreiheit der Beauftragung ändert nichts den jeweiligen Pflichten des AG/AN im Vertragsverhältnis - im Falle der KNX-Anlage ist eine Datensicherung der aktuellen Projektdatei Bestandteil der Lieferpflicht des AG.

    Würdest Du Geld für eine SW bezahlen, ohne das Du einen Datenträger/Sicherungskopie der SW erhältst um bei einem Rechnerdefekt die bezahlten Funktionen wieder nutzbar machen zu können? (nicht verwechseln mit Quellcode)

    Firmen, die eine derartige Diskussion mit mir anfangen haben das 1. und das letzte Mal nen Auftrag erhalten.

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  • TRex
    antwortet
    ein Werkvertrag kommt auch mündlich rechtswirksam zustande. Es ist nur die Bezeichnung, daß - im Gegensatz zum Dienstleistungsvertrag - auch der Erfolg geschuldet wird.

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  • superwillm
    antwortet
    Hey Axel,

    aber wenn es gar keinen Werksvertrag gibt?


    Bsp. nur ein mündlicher Auftrag.

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  • Axel
    antwortet
    also, laut werksvertrag wird eine arbeit vereinbart. Diese schuldet der auftragnehmer den auftraggeber. Im fall der programmierung somit die projektdatei.

    Das werkzeug bleibt selbstverständlich im besitz des AN. Wie bei anderen genauso.

    Beispiel
    Ein planer schuldet dem AG die pläne. Das programm mit welchen es erstellt würde, bleibt im besitz der AN.

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  • superwillm
    antwortet
    Zitat von Axel Beitrag anzeigen
    Hallo kollegen,
    die vob gilt nur wenn sie zwischen den parteien extra vereinbart wird. Ansonsten ist das bgb maßgebend.
    Auch wenns schon alt ist, aber ich hole es trotzdem nochmal nach vorne.

    Aber was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch darüber aus?

    Das ETS Projekt ist ja aus der ETS entstanden, die normalerweise Eigentum des Projektierers ist.

    Die Arbeit besteht darin, die Wünsche des Kunden umzusetzen und die Anlage soweit zu übergeben.

    Ich glaube, das ein Bauherr keinen Grundsätzlichen Anspruch aus die Projektdatei hat. (Anders, wenn besonders vertraglich vereinbart)

    Was meint ihr?

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