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- √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

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  • MarkusS
    antwortet
    Zitat von autom8 Beitrag anzeigen
    Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM?
    Das variiert je nach Netzbetreiber, läuft aber unter dem Strich auf dasselbe raus.

    Bei einigen Netzbetreibern gibt es ein Formular, andere Netzbetreiber haben zwei Formulare.

    Beantragt wird bei einem Neubau (in einem oder mehreren Formularen):
    • der Netzanschluss (damit der Strom aufs Grundstück / ins Haus kommt).
    • Die Inbetriebnahme (das inkludiert den Zähler)

    Den Netzanschlussantrag stellt i.d.R. der Bauherr (Grundstückeigentümer), alle mir bekannten Formulare beinhalten eine Formulierung der Art:

    Antragsteller und Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage des Netzanschlussvertrages die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" ist.
    ....
    Die Kundenanlage ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in Betrieb zu setzen.


    Ist im Prinzip doppelt gemoppelt weil der zweite Teil ausführlich in der NAV geregelt ist (§ 13).

    Die NAV ist Bundesrecht!

    Unterschreiben tut das der Anschlussnehmer (Bauherr, Grundstückseigentümer, ...). Üblicherweise ist einzutragen welcher Elektriker die Installation macht, der muss aber auf den mir vorliegenden Formularvarianten nicht unterschreiben. Üblicherweise ist es wohl so dass der Elektriker den Antrag ausfüllt und der Kunde dann nur noch unterschreibt.

    Damit bekommst Du dann ein Kabel ins Haus gelegt.

    Zur Inbetriebnahme kommt dann einige Zeit später der zweite Antrag - damit gibt es dann auch den Zähler.

    Dieser Antrag ist vom Elektriker auszufüllen und zu unterschreiben, der Kunde hat damit i.d.R. nicht zu tun.

    Da findet sich dann eine Formulierung:
    Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.
    Damit unterschreibt der Elektriker dass er die Anlage selbst errichtet hat. Irgendwelche Ausschlüsse im Sinne von "Kunde hat selbst gebastelt" sind da auf den Formularen nicht vorgesehen.

    Wenn die Hütte ein paar Tage nach Inbetriebnahme wegen der E-Installation abbrennt hat der Elektriker ganz schlechte Papiere, es sei denn er kann NACHWEISEN dass jemand anderer nach der Inbetriebnahme an der Anlage gefummelt hat. Wenn er das nicht kann hat er die Haftung an der Backe.

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  • eibmeier
    antwortet
    Zitat von autom8 Beitrag anzeigen
    ...

    Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege".

    Lauf, so schnell Du kannst!!!

    Wer so eine Aussage abgibt, braucht sich nicht wundern wenn jegliches Vertrauen mit einem Schlag verloren wurde!

    Es gibt keine Inbetriebnahme ohne Messung!!! Wie sollen eventuelle schwache Klemmstellen (Brandgefahr) ohne ordentliche Messung ausgeschlossen werden???

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Ohne schriftliche Inbetriebnahme keinen Zähler!
    Mit der Inbetriebnahme und der damit verbundenen Abnahme des Gewerkes haftet der Unterzeichner. Der Meister!

    In der Regel sind dies beim EVU eingetragene Handwerksunternehmen. Ing mit entsprechender Studienrichtung und Befähigungsnachweis wurde derartigem Verlangen auch statt gegeben.

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  • Claus.Mallorca
    antwortet
    Ein verantwortungsvoller "Abnehmer" wird sicherlich alles durchmessen, denn mit seiner Unterschrift haftet er für die ordnungsgemäße und vorschriftenkonforme Installation. Wenn dir die Installation abfackelt, so ist entscheidend, wer den Kram unterschrieben hat!

    Ein schönes Beispiel :http://www.aufenanger-elektro.de/ele...ndschaden.html

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  • - √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

    Hallo zusammen,

    vielleicht können diejenigen, die Elektriker sind und evtl. sogar einen Meisterbrief haben helfen, folgende Frage zu klären:

    Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM? Bisher konnte ich dazu noch keine definitive Auskunft bekommen, und ich hätte gerne Klarheit, bevor die Dinge in Angriff genommen werden, und nicht hinterher...

    Um genauer zu erklären, worum es mir geht mal folgendes Szenario:

    - der Bauherr hat eine entsprechende anerkannte und nachweisbare elektrotechnische Ausbildung ("Elektrofachkraft", Definition in der Wikipedia), aber weder einen Meisterbrief noch eine Konzession der lokalen Stadtwerke

    - der Elektriker-Meister verfügt über die beiden letzteren, lässt bewusst den Bauherrn die Anlage weitgehend in Eigenleistung errichten und sagt zu, "für die Anlage zu unterschreiben"

    - der Elektriker arbeitet hier und da auf Stundenbasis mit, begutachtet immer wieder den Fortgang, klärt Details mit dem Bauherrn und verbindet schließlich die Anlage mit dem Hausanschluss der Stadtwerke

    Es gab eine Aussage, dass der Elektriker dann nur für die korrekte Verbindung der Anlage mit dem Stadtwerke-Anschluss bürgt, und dass der Rest der Anlage dem Risiko des Errichters unterliegt.

    Die Frage hat folgenden Hintergrund: generell spricht nichts dagegen, selber für die Anlage zu haften, wenn sie ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege". Das zumindest Ersteres nicht ganz korrekt sein kann ist mir klar, so eine Messung kann man ja aber auch - ohne die entsprechende Unterschrift - von jemand anderem durchführen lassen, um sicherzugehen, dass alles i.O. ist. Selbst durchführen ist ohne die praktische Erfahrung, das nötige Wissen für eine komplette Prüfung nach VDE und die passenden Messgeräte nicht gut möglich.

    Eigentlich ist die Frage versicherungstechnischer/rechtlicher Natur: wer ist für welchen Bereich der Anlage verantwortlich? Was bestätigt ein Elektriker mit seiner Unterschrift GENAU?

    Weiß das jemand? Gibt es dafür evtl. auch Quellen?

    Danke & Grüße

    autom8
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