Zitat von autom8
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Bei einigen Netzbetreibern gibt es ein Formular, andere Netzbetreiber haben zwei Formulare.
Beantragt wird bei einem Neubau (in einem oder mehreren Formularen):
- der Netzanschluss (damit der Strom aufs Grundstück / ins Haus kommt).
- Die Inbetriebnahme (das inkludiert den Zähler)
Den Netzanschlussantrag stellt i.d.R. der Bauherr (Grundstückeigentümer), alle mir bekannten Formulare beinhalten eine Formulierung der Art:
Antragsteller und Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage des Netzanschlussvertrages die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" ist.
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Die Kundenanlage ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in Betrieb zu setzen.
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Die Kundenanlage ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in Betrieb zu setzen.
Ist im Prinzip doppelt gemoppelt weil der zweite Teil ausführlich in der NAV geregelt ist (§ 13).
Die NAV ist Bundesrecht!
Unterschreiben tut das der Anschlussnehmer (Bauherr, Grundstückseigentümer, ...). Üblicherweise ist einzutragen welcher Elektriker die Installation macht, der muss aber auf den mir vorliegenden Formularvarianten nicht unterschreiben. Üblicherweise ist es wohl so dass der Elektriker den Antrag ausfüllt und der Kunde dann nur noch unterschreibt.
Damit bekommst Du dann ein Kabel ins Haus gelegt.
Zur Inbetriebnahme kommt dann einige Zeit später der zweite Antrag - damit gibt es dann auch den Zähler.
Dieser Antrag ist vom Elektriker auszufüllen und zu unterschreiben, der Kunde hat damit i.d.R. nicht zu tun.
Da findet sich dann eine Formulierung:
Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.
Wenn die Hütte ein paar Tage nach Inbetriebnahme wegen der E-Installation abbrennt hat der Elektriker ganz schlechte Papiere, es sei denn er kann NACHWEISEN dass jemand anderer nach der Inbetriebnahme an der Anlage gefummelt hat. Wenn er das nicht kann hat er die Haftung an der Backe.


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