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Allgemeine Tipps zur Rohrverlegung (Orte/Anzahl, Durchmesser, Art, Strom getrennt?..)

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    KNX/EIB Allgemeine Tipps zur Rohrverlegung (Orte/Anzahl, Durchmesser, Art, Strom getrennt?..)

    Hallo.

    Ich plane die Rohrverlegung im Flachdachbungalow "F115" von 1974. So alt war der Stromzähler, der ist nach der Installation einer PV-Anlage aus dem alten Kasten entfernt. Ein neuer Kasten mit Zwei-Wege-Zähler sitzt jetzt direkt hinter dem Hausanschlusspunkt unter der Kellertreppe.
    Hier der "Plan" den es damals zum Haus dazu gab:
    http://tobias-claren.lima-city.de/Diverses/Unser%20Flachdach-Bungalow%20Typ%20F115.pdf


    Ich dachte daran Sternförmig ein zweites neues Netz aus Leerrohren zu legen.
    Zu jeder (potentiellen?) Stelle ein Leerrohr scheint mir die beste Lösung. Diesen "Bus" braucht man dann ja gar nicht, oder?

    Mag mehr Arbeit sein was Leerrohre angeht (die Arbeit kostet ja nichts), und bei Verkabelung mehr bzw. neue Stromkabel brauchen. Aber die späteren Aktoren scheinen dann billiger zu sein, da sie auch 10er oder 12er oder 16er sein können.
    Ich müsste noch mal nachsehen, aber ich glaube gebrauchte 12er gab es schon für an/um €150. Dann wäre alles in einem extra Schaltkasten.
    Im PDF ist zu sehen, dass einfach durch die Wand zwischen Kellervorraum und Heizkeller Kabel in den Heizkeller gezogen werden können. An der Wand auf der Heizkellerseite könnte später einmal direkt der Schrank hängen. Durch die Wand geht jetzt schon die Erdung zum Erdspieß im Heizkeller.

    Vom Heizkeller aus würden alle Kabel bzw. die Leerrohre an der Kellerdecke entlang durch die Decke in die Wände der Räume darüber führen.


    Sollte man da vorher jede einzelne Stelle planen, und nur diese mit Leerrohr versehen, oder gibt es "Regeln" wo man vorrausschauend was hinsetzt, und das kann man dann jederzeit bestücken wann und wie man will.
    So was wie:
    * "Leerrohr zu jeder Heizung"

    * "in Räumen alle x Meter ein Leerrohr, und

    * diese Leerrohre" an jeder dieser Stellen in ~30cm Höhe, und direkt unter die Decke (man könnte Lampen anschließen, und wenn gewünscht jede einzeln schalten) enden lassen"
    Wobei da ja nicht zwei Rohre nötig wären, sondern nur ein Zugang in ~30cm Höhe.


    In den Garten könnte man gelangen, indem man am oben Ende des Hobbykeller durch die Wand in den Kellerkasten bohrt.
    Auch, um in jedem Kellerkasten Leuchten zu ermöglichen. "Künstliches Tageslicht" durch die nicht klaren Fenster, da hätte was :-) .
    Man müsste dann ja vom Kellerkasten aus schräg ins Erdreich gelangen können.
    Das Gleiche beim Kellerkasten im Heizkeller um die Hausfront und Vorgarten zu erreichen.

    Unter der Dachkante könnte man einmal Leuchtstoffröhren montieren.
    Z.B. umlaufend auf der Terrasse. Ob man da für jede Leuchtstofflampe ein eigenes Rohr verlegt :-/ ...
    Wie viele Lumen da wohl auf der viereckigen Fläche von ca. 68m² verbaut werden sollten (?).
    Man muss ja bedenken, dass es in Gegensatz zu einem Wohnzimmer keine Decke gibt (also keine Rückreflektion des vom Boden reflektierten Licht).


    Danke...

    #2
    Also Betonschlitzen kannst du eigentlich vergessen.
    Es geht zwar, aber ich habe damals in meiner ganzen Lehrzeit nur einen 20cm Schlitz gemacht und ich war heilfroh wie ich fertig war.
    Verleg doch einfach Kabelkanal ringsrum im Keller und da wo du im Wohngeschoß ne Dose setzen willst bohrst du nach oben.
    Prinzipiell brauchst du aber soviele Informationen, daß ich denke, ein Forum ist hier fast der falsche Weg.
    Such dir lieber ein Elektriker vor Ort der dir hilft.

    Zumal, so wie das aussieht deine komplette Elektroinstallation eh hinfällig ist, die darfst du nicht mal mehr benutzen, wenn du etwas veränderst.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
      Also Betonschlitzen kannst du eigentlich vergessen.
      Es geht zwar, aber ich habe damals in meiner ganzen Lehrzeit nur einen 20cm Schlitz gemacht und ich war heilfroh wie ich fertig war.
      Nicht eigentlich. Vergessen. Ob es handwerklich geht interessiert nicht. Die Decke trägt, indem der Beton im oberen Teil die Druckkräfte aufnimmt und im unteren Teil der Stahl die Zugkräfte. Fängst Du da an rumzuschlitzen ist früher oder später die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben -> Einsturzgefahr. Früher wenn Du den zu der Bauzeit evtl. spärlich bemessenen und zu tief eingelegten Stahl direkt durchtrennst, später, wenn Dir der Stahl in der Decke aufgrund nun mangelnder Überdeckung korrodiert.

      Kommentar


        #4
        [ACHTUNG]Beiträge wegen OT bzw. unangemessener Ausdrucksweise entfernt[/ACHTUNG]
        Gruß Matthias
        EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
        - PN nur für PERSÖNLICHES!

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          #5
          Die Meldung brachte tatsächlich etwas...


          @ tanzbear

          Ansonsten stimme ich dem Teil mit dem Schlitzen zu.
          Ich war wohl eher auf eine Bestätigung der Vereinfachung der Arbeit aus ;-) .
          Auch ein Elektriker sollte dies dann aber nicht machen.
          Wie erwähnt, wenn man das ganze Rohrgetümmel dann verdeckt (ist ja wohnfläche), und gleich noch Dämmung "dazwischen stopft", ist das ja kein Nachteil. Eher ein Vorteil.
          Auch beim hochbohren kann man auf Bewehrung stoßen. Da muss man dann leider noch mal neu bohren...


          Hier zumindest auch mal über eine Lüftung >nachzudenken< ist dann aber wieder sinnvoll. Oder man muss später wieder die Decke öffnen (damit meine ich nicht den Beton, sondern die dann evtl. schon angebrachten Paneele).

          Ich fand Flachrohre mit evtl. 55mm Höhe (aber €2,50/0,5m), aber auch ein spezielles System mit z.B. 33mm.
          Kommt auf die Kosten an (hat jemand DEN Tipp? Gerne Großhandel?).

          Das ist nicht meine Entscheidung.
          Die Dunst"abzugs"haube lüftet auch nur um, obwohl der Schornsteinzug ein paar Meter weiter wäre. Ich hätte auch eine 100er oder 125er Bohrkrone da.
          Da war mal die falsche "Granit"platte aus Pressholz am Wasserhahn aufgeqollen. Hätte ich nicht für einen Euro einen Ersatz bei eBay ersteigert (Länge passte auf den cm genau, Auschnitte waren auch passend), die alte Platte wäre evtl. immer noch (evtl. schimmelnd) drin...

          Hier wurde seit Ende der 80er eigentlich nichts mehr gemacht.
          Die Küche ist evtl. noch von 1974, das Bad bestimmt. Die Tapeten evtl. 30 Jahre alt (gestrichen vor evtl. 15-20 Jahren) usw..
          Rohre und Kabel zu zwei bis geringen dreistelligen Kosten verlegen geht wohl noch. Wenn dann mal Stromkabel eingezogen werden, kann sie ja immer noch das Ganze abnehmen lassen.





          @ Alexander

          Ja, ich darf dem Nachbarn unentgeltlich bei der kompletten Neuverkabelung helfen, oder ihm den Herd anschließen.
          Es gibt kein Gesetz dass dies verbietet. Und der Vetrag des Energieversorgers endet am verplombten Zähler.

          Ich bitte um Verlinkung eines solchen Vertrages (z.B. der RWE), und idealerweise Nennung der Stelle.

          Z.B. behaupten immer noch viele, es sei verboten am heimischen DSL-Anschluss einen Webserver zu betreiben.
          Ich habe mir den Vertrag von 1und1 dann mal durchgelesen, und da steht NICHTS dazu drin.
          Es war auch mal verboten mehr als einen Rechner an einem Anschluss zu betreiben, und irgendwann wurde es dann zu einem beworbenen Feature. Heute ist es selbstverständlich per WLAN, und die FritzBox hat 4 LAN-Anschlüsse.




          Ich hatte keinerlei Fragen zur elektrischen Installation gestellt.
          Höchstens, ob ich evtl. ein zweites Leerohr oder Wellrohr etwas abgesetzt vom Datenrohr verlegen sollte.
          Ob ich in jeder Raumecke und Wandmitte eine Leitung vom Boden bis unter die Decke ziehen sollte.
          Also weniger Technisch, als rein praktische Überlegungen der Rohrverteilung.

          Das ist wohl auch nicht nötig. Strippenziehen ist ja simple Deppenarbeit.
          Auch Elektriker würden dies zugeben müssen.
          Und erst recht für das hier angefragte Rohrverlegen (weniger technisch, als Tipps )

          Es gibt evtl. Arbeiten bei denen ich nicht weiter wüsste, aber Strippen sternförmig ziehen gehört nicht dazu.
          Das ist so, als würde man einen Professor für das unterrichten von Grundschülern mit seinem Professorengehalt bezahlen.








          Was der VDE so von sich gibt, hat keine Gesetzeskraft. Wobei ich nicht sage dass ich mich nicht daran orientieren würde, bzw. dies z.B. beim Einbau eines Zusatzzählers tat.

          Ich habe vor einigen Monaten, evtl. ein halbes Jahr auch einen digitalen 3-Phasen-Hutschienen-Zähler zusätzlich in den Sicherungskasten eingesetzt, um vor dem entfernen des alten Feraris-Zähler von 1974 (es wurde eine 10kWh-Solar-Anlage angeschlossen) dessen Genauigkeit zu überprüfen.
          Höchstens 1% Abweichung, also genau. Hätte noch gefehlt, dass RWE den alten Zähler verschwinden lässt, und der evtl. schon seit Jaaaahren zu schnell läuft ;-) .

          Der Elektriker der später den alten Zähler herausnahm (vorrübergehend im neuen Kasten, bis der neue Zwei-Wege-Zähler kommt), hatte auch nichts daran zu bemängeln. Und der wusste, dass ich den Finder Zusatzzähler selbst installiert habe. Am Telefon (als es darum ging dass noch etwas zu machen ist), fragte er mich ob ich Elektriker bin.
          Evtl. in der Hoffnung ich könne den Rundsteuerempfänger selbst anschließen.


          Ich suche gerne noch harte Quellen mit Juristen als Quellen, aber hier ein Kommentar von "MeisterWilli" bei GuteFrage.net:
          "Alles was hinter dem verplombten Zählerkasten ankommt ist dein Problem, da kannst du schalten und walten. Ob du es versicherungstechnisch darfst war nicht die Frage. Plomben dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Aber an den dahinter liegenden Verteiler sehe ich kein Problem. Gruß Baumeister Willi"


          Wenn es mal harte gesetzliche Verbote im Hausinnern gab, sind die Geschichte.
          Der Telefonanschluss hatte in Postzeiten einen solchen Schutz.
          Da war damals das Netz in der eigenen Wohnung Tabu.
          Meine Eltern haben eine Telefondose hinter dem Kleiderschrank. Nach dem umstellen des Schrankes nun wieder zugänglich.
          Damals hat meine Mutter dem fragenden Postbeamten gesagt dass da keine Dose sei, weil sonst monatlich Gebühren für eine Nebenstelle angefallen wären.
          Man muss sich das mal vorstellen, die haben Geld dafür genommen, dass man ein zweites Telefon an einem (!) analogen Anschluss anschließt.
          Und das durfte natürlich nur ein Post-Telefon für monatliche Miete sein ;-) .
          ==> Steinzeit-Technik : Telekom verdient noch immer an Btx-Dienst - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - DIE WELT

          Die, die ihr BTX-Modem zwecks BTX-Nutzung anschlossen, hatten sich strafbar gemacht. Bei angekündigten Terminen mit einem Beamten hatten die einen "Leihlöwen" (zugelassenes BTX-Gerät der Firma Löwe). Das Modell dass sie sich von jemand anders ausliehen bis der Beamte weg war.
          Es war sogar verboten einen Akustikkoppler zu nutzen. Das ist ein "Mikrofon/Lautsprecher" in das man den Telefonhörer steckte (gepolstert). Ich habe noch ein "aktuelles" Modell mit 9V-Batterie, Modemstecker (früher hatten die Notebooks eingebaute Analogmodems) und Klettband.


          Heute ist die "Glocke" im Heizkeller nicht mal mehr mit einer Plombe versehen (scheinbar seit der letzten Umstellung auf VDSL)..
          Jetzt kann ich die öffnen, und z.B. die Fritzbox direkt daneben anschließen (kurzer Weg holt evtl. noch etwas mehr Geschwindigkeit aus dem 50Mbit-Anschluss der bei ca. 41Mbit läuft).
          Das Gleiche gilt für den Stromanschluss.
          Hinter dem Zähler darf der Kunde machen was er will.

          Übrigens: Ich könnte mir gut vorstellen in einer Wohnung eine "Guerilla-Photovoltaik"-Anlage zu betreiben.
          Die Nutzer stellen sie z.B. auf ihrem Balkon auf. Da hat der Vermieter genau so wenig Mitspracherecht wie bei Satantennen.
          Der Balkon unterscheidet sich nicht vom Schlafzimmer.

          Eine deutsche Firma (ich glaube "Black", evtl,. auch nur der Produktname) bietet Wechselrichter an, die über einen Eurostecker den Strom in jede Steckdose in der Wohnung einspeisen können. Die synchronisieren sich mit dem Netzstrom. Gebaut für Guerilla-Windenergie, aber auch für Solar nutzbar:
          Solar-Guerilleros: Stromzähler laufen rückwärts | heise online

          Wenn man zufällig mal weniger nutzt als produziert wird (außer Haus an einem sonnigen Tag), kann es vorkommen, dass der Strom den Zähler rückwärts laufen lässt ;-) .Da müssen wir jetzt auch nicht streiten, ob das zulässig oder unzulässig ist (ich stimme euch zu, was aber nicht heißt dass es nicht trotzdem gemacht wird)... Das was man dabei "erhält" ist mittlerweile größer, als das was man erhielte, wenn man einen Einspeisevertrag hat.
          Man zahlt ca. 25c/kWh, und spart 25c/kWh durch jede "zurückgegebene" kWh. Klar, wenn der Zählerstand von einer zur anderen Ablesung sinkt, gibt es evtl. Ärger ;-) .
          Sie wollen aber eine Version anbieten, die die Einspeisung stoppt, wenn der Vebrauch geringer als die PV-Leistung ist. So bleibt es im Wohnungsnetz.
          Alternativ kann man natürlich ein oder zwei 100Ah-BleiGel-Akkus als Puffer anschließen.

          Wie eine Inselanlage. Hätte schon was, dem Stromanbieter als einfacher Mieter die Kündigung zu schicken.
          Da hat auch der Vermieter nichts zu melden. Kein Mieter ist gezwungen, Kunde bei einem Stromversorger zu sein.
          Wenn die Leistung inkl. Puffer durchgehend ausreicht, schaltet man die Sicherungen im Zähler ab, und versorgt sich Autark.
          Kochen braucht kein Strom (Gas ist eh besser), Kühlschrank und evtl. TV sind zu berücksichtigen bei der Dimensionierung.
          Ein kleiner A-Kühlschrank und evtl. TV auf dem Tablet wären das absolut Minimum. LG hatte auch mal einen großen 47-Zoll-LCD mit 28W angekündigt: 28 Watt: sparsamster LCD-TV der Welt kommt von LG

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            #6
            Sorry, aber du bist ja ein Spaßvogel.
            Erst meldest du die Beiträge das sie gelöscht werden und nun fängst du wieder an.
            Aber bitte.
            Zitat aus dem Zählerantrag.
            http://www.energiegemeinschaften.de/...rantrag-RR.pdf
            Die aufgeführte Installationsanlage ist unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügungen nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN VDE) und den Bedingungen der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (insbesondere TAB) von mir/uns errichtet, geprüft und fertiggestellt worden ist.
            Das unterschreibt die Elektrofirma UND der Kunde.
            Somit ist das ein Vertrag und der ist für alle Seiten bindend.
            Zu den TABs
            http://www.rhenag.de/fileadmin/redak...edingungen.pdf
            Zitat:1 Geltungsbereich
            Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Er-
            weiterung, Rückbau oder Demontage einer Kun-
            denanlage.
            2 Grundsätze
            Der Kunde stellt sicher, dass die Kundenanlage
            nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech-
            nik errichtet, betrieben und instand gehalten wer-
            den. Die Erfüllung der allgemein anerkannten Re-
            geln der Technik wird vermutet, soweit die Techni-
            schen Anschlussbedingungen sowie die darin zitier-
            ten DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke ein-
            gehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich, die
            Einhaltung der Anschlussbedingungen auf Anforde-
            rung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch
            diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen,
            dieser Verpflichtung nachkommen.

            Und somit hat sich der Kunde zivilrechtlich verpflichtet alle anerkannten Regeln einzuhalten.
            Somit dürfen auch nur Elektrofachkräfte Steckdoseneinsätze wechseln UND du hast dich verpflichtet dies deinem Versorger nachzuweisen.
            Und wenn du jetzt immernoch glaubst du darfst selbst rumpfuschen.
            Bitte.

            Und nein, der Vertrag des EVUs endet nicht am verplombten Zähler, der endet nur am verplombten Zähler, wenn am Ausgang des verplombten Zählers keine Leitungen wegführen.


            Und an die Moderation ...
            Sorry für den Thread, aber der TE hat nochmal angefangen.

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              #7
              Neuer Eröffnungsbeitrag vorhanden

              Scheinbar ist mir die Antwort entgangen.

              Primär ist mir aktuell nur die Verlegung des Leerrohres wichtig.

              Es geht darum ob es da irgendwelche praktischen (also nicht vertraglichen...) Regeln für die Leerrohre gibt.
              Es ist nicht so, dass ich nicht auch ohne diese Hilfe "einfach drauflosbohren" könnte. Ist ja auch keine "Gefahr" oder ähliches.
              Mich würden halt Meinungen interessieren. Ich könnte mir die Mühe machen in jedem Raum alle X (z.B. 3-4) Meter einen Flexrohrkanal senkrecht die Wand hoch zu ziehen. einen Zugang zum Rohr auf ~30cm Höhe für Steckdosen, LAN/Sat...-Dosen, und weiter bis unter die Decke für mögliche Lampen in den Wand/Decke-Kanten, bzw. Weiterleitung zur Decke/Raummitte. Evtl. noch eine Dose mit Deckel auf Höhe dazwischen (für theoretische Wandlampen usw.) Dazu noch ein Rohr zu jeder Heizung, zu jedem Rolladenkasten...
              Könnten aber auch 10 Rohre oder mehr in jedem Raum sein. Jedes mal die Tapete anfeuchten, leicht ablösen, Rohr in Wand eingipsen, Tapete drüber usw..

              Ich habe den Eröffnungsbeitrag neu und kürzer geschrieben.

              Die Hinweise auf AGB usw. bleiben dennoch OffTopic.
              Wer vor Jahren mehr als einen Computer zugleich an einem Internetanschluss betrieb, hat wissentlich gegen die AGB verstoßen.
              Die nicht weniger "Wert" haben, als die eines Netzbetreibers für Strom.
              Evtl. hatte ich die Intention dieses Forums falsch verstanden.
              Ist das hier ein Forum für Profis, ein zweites "KNX-Professionals-e.V.-Forum"? Oder ein Forum zur Vermittlung der Handwerkerschaft an Privatleute? Wenn nicht, dann gibt es evtl. ein echtes "USER"-Forum (ernst und nicht bös gemeinte Frage)?
              Wo "USER" und die Technik die Zielgruppe sind, nicht Kundenaquise für die Handwerkerschaft.


              Das im letzte Beitrag zitierte schreibt übrigens KEINEN "Meister" oder Meisterbetrieb vor.
              Die Regeln der VDE können auch Nichtmeister befolgen.
              Die Behördlichen Vorschriften schreiben auch keinen Meister oder Meisterbetrieb vor.

              "Geltungsbereich" und "Grundsätze" geben auch nichts dergleichen her.
              Ich kann ja rein interesehalber mal die RWE und andere Versorger fragen.
              Nicht dass das für mich eine praktische Bedeutung hätte, aber interessant wäre es schon.
              Es gibt auch Personen die behaupten man dürfe an seinem Internetanschluss keinen Server betreiben.

              Alexander79, darf ich mal Fragen was der Beruf ist? Elektriker? Oder einen Elektriker in der Familie?
              Oder einfach nur jemand der Privat für jede enstsprechende Arbeit einen kommen lässt (auch zum Lampe montieren), und aus einem "speziellen" "Neid" (habe kein passenderes Wort) heraus nicht will, dass sich andere diesen Zahlungen "entziehen" (als wäre das eine Steuer-Diskussion).
              Wir könnten diese Art der Diskussion (sachlich) gerne abgetrennt in einem passenden Bereich führen.

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