Also, um das nochmal klarzustelen:
1.) es kommt nicht darauf an, ob das Gerät fest verbunden ist oder nicht, sondern auf die Nutzung und das Eigentum. Bei einer gewerblichen Nutzung wird die Hausratversicherung sich weigern, bei einer privaten Nutzung die gewerbliche Versicherung. Insoweit gibt es imho keine Abgrenzungsprobleme, auch das "runterfallen" oder "fest eingebaut" ist nur maximal eines von vielen Indizien für eine Zuordnung.
Ein typisches Beispiel für so etwas ist ein Home-Office in einer ausgebrannten Wohnung. Da würde die Hausratvers. das Home-Office nicht entschädigen, auch nicht den gewerblichen Montblanc im Schlafzimmer.
2.) Überspannung
mitversichert in der HAUSRAT sind- sofern eingeschossen - Überspannungsschäden durch Blitz und nicht durch Netzschaltungen oder Spannungsspitzen. Bei der von Dir geschilderten Schadenursache würde eine Hausratvers. ein Wettergutachten einholen und wenn kein Blitzschlag war ablehnen. Ein Blitzschlag kann übrigens auf ca. 200 m genau festgestellt werden.
3.) Zeitwertentschädigung
Da ist eben die Grundlage unseres Haftuntsrechts und somit nur schwer oder auch schlecht angreifbar. Maximal an der Nutzungsdauer - hier könnte man sich maximal über die Nutzungsauer streiten. Ein Indiz könnte die steuerliche Abschreibung sein. Ich nehme an, daß es hier für EDV - worunter der HS ja fällt schon irgendwo eine Rechtssprechung geben dürfte. 10 Jahre sind imho gerechtfertigt.
4.) Wie stelle ich einen Versicherungsschutz dar?
Das aufgezeigte Problem betrifft ja alle elektronischen Komponenten in Gebäuden, unabhängig davon, ob diese gewerblich oder auch privat genutzt werden. Es gibt mittlerweile in den neuesten Produktgenerationen in Gebäudeversicherungen einen Baustein für Gebäudetechnik, der würde mit einem kleinen Selbstbehalt ein derartiges Problem absichern. Außerdem wäre dann die Abgrenzung gewerblich / privat nicht mehr zu treffen. Alternativ gibt es in den meisten Firmen eine Schwachstromversicherung, diese würde Reparatur / Zeitwert bezahlen.
Fazit:
ein Versicherungsschutz gehört in fachgerechte Hände. Ich habe in allen meinen Gebäuden die Gebäudetechnik mittels des oben erwähnten Bausteins abgesichert. Hierunter fällt auch dann z.B. die Heizungsanlage und / oder der HS/FS. Wer möchte soll einmal seinen Versicherungsvertreter des Vertrauens der Allianz fragen, die können das.
Im vorliegenden Fall ist also soweit ich das erkennen konnte, der HS in einem privaten Gebäude durch eine Spannungsspitze ( Schaltaktion ) abgeraucht. Das wäre in der handelsüblichen, normalen Hausrat nicht versichert. Punkt, aus.
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Keine Ankündigung bisher.
HomeServer - Versicherung - Lebensdauer
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Dumme Frage: Hast du dein aktuelles Projekt noch als Sicherung daheim oder der damalige Errichter? Eigentlich sollte das Aufspielen keine große Sache sein. Evtl. müssen Plugins angepasst werden, auf die aktuelle HS Version, da wäre eben die Frage auf welchem Stand dein HS eigentlich war?
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Vielen Dank für all die Ratschläge und Meinungen.
In meinem Fall handelt es sich um ein Privatgebäude. Der Netzbetreiber ist in jedem Fall schuldig und erkennt diesen und viele andere Schäden durch die Überspannung an. Er hat auch bereits einen Teil, nämlich basierend auf einer sehr niedrigen Nutzungsdauer, gezahlt. Neben dem Homerserver ist auch noch ein Differenzdruckmesser von Wodtke abgeraucht. Auch da das gleiche Problem der Nutzungsdauer. Strom ist laut bgh Urteil ein Produkt und daher wird der Überspannungsschaden nach dem Produkthaftungsgesetz behandelt.
Hier geht es um den Ersatz des Schadens, den ich mit dem Neuwert, inkl. der Programmierungs- und Austauschkosten ansetze.
Ein normaler Gutachter für PCs von der Industrie und Handelskammer wird hier eher nicht helfen, da er sich nicht auskennt.
Daher suche ich entweder jemanden der so einen Fall schon hatte oder einen der sich zutraut als vom Gericht bestellter Gutachter zu agieren.
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Hausrat ja, aber...
Das Problem ist nicht die Frage ob es Hausrat oder Gebäudebestandteil ist.
Wichtig ist, ob man "nur" die Gefahr Überspannung abgesichert hat oder eine sog. All-Risk-Deckung hat.
Diese gibt es auch für Elektronik im priv. Haushalt. Dort ist der Neuwert zzgl. Programmierung etc. versicherbar. Die Beiträge hierfür liegen jedoch bei 10-20 Euro je 1.000 Euro Versicherungssumme. In unserem Hause nur in Kombination mit einer Hausrat versicherbar.
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Das stimmt so nicht, denn es kommt ganz auf die Police an. Bei einigen Versicherungen ist nur Überspannungsschaden durch Blitzeinschlag auf dem eigenen Grundstück versichert. Ich habe darauf geachtet, dass sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung jeglicher Überspannungsschaden inbegriffen ist, auch wenn der Blitz ein paar Häuser weiter in die Leitung trifft.Zitat von redstar Beitrag anzeigenWenn wir von Überspannung sprechen, dann Blitzschlag!
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Mein Versicherungsvertreter hat mal gesagt: Wennn man das Haus auf den Kopfstellt, alles was dann raus fällt gehört zur Hausratversicherung.
Somit würde ich den Homeserver bei der Hausrat gelten machen
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Ein Gast antworteteDie Diskussion wirft Fragen auf uns stellt mich inhaltlich nicht zu frieden.
TRex hat zu diesem Thema treffend geantwortet, nur ungeklärt ist der Begriff "Überspannung".
Versicherungen sind wirtschaftlich geführte Unternehmen, welche auf Profit ausgerichtet sind und keine "Wohltätigkeitsvereine". Wenn wir von Überspannung sprechen, dann Blitzschlag!
Beispiel:
Geräte über 300 € ggf. etwas mehr fordert die Versicherung in de Regel ein und versucht diese über einen autorisierten KD wieder instand zu setzen. Schlägt dies fehl, dann Regulierung.
Das "Gutachten" dieses KD ist ausschlaggebend für das weitere Prozedere.
Stellt der keine Überspannung fest, dann gibt es nix!
In allen anderen Fällen gibt es nix!
Persönlich ein Netzteil bzw. ein Test Hutschienen PC abgeraucht bedingt durch Stromausfall/Wiederzuschaltung. Man kann gerne an den Netzbetreiber eine Forderung stellen. Dieser gibt diese auch gerne weiter, jedoch dessen Versicherung lehnt die Forderung ab. Hier müßte der Geschädigte dem Betreiber grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Auf dieser Ebene zu bewegen wirkt falschen Hoffnungen entgegen. Für alle anderen Defekte (außer Blitzschlag) ist eine "Elektronikversicherung" zu ständig. Diese nicht gerade billig und man agiert in diesem Segment sehr schnell mit Kunden, welche glauben hier mal einen Schaden realiserien zu können. Der Rauswurf ist u. U. vorprogrammiert (= legales Recht gesichert in den AGB).
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Davon bin ich mal ausgegangen, sonst hätte ich ja auch nicht eine Hausratversicherung ins Spiel gebracht.Zitat von TRex Beitrag anzeigen@Marcus, tut mir leid, das stimmt so nicht. Nur, wenn der HS für ein WOHNhaus benutzt wird.
Das, was im Verteilerkasten montiert ist, gehört zum Gebäude und ist damit über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Aber ein Homeserver ist üblicherweise nicht dort eingebaut und nicht fest mit dem Gebäude verbunden - also Hausratversicherung. Ich würde in jedem Fall versuchen, diesen Schaden über die Hausrat abzuwickeln, weil die eben den Wiederbeschaffungswert bezahlt. Allerdings ist das eh alles nur Theorie, denn der TE hat ja keinerlei weitere Angaben gemacht.Und selbst dann könnte man auf die Idee kommen, daß es ein Gebäudebestandteil sein könnte, denn er wird ja zur Regelung des Gebäudes und nicht des Hausrats benutzt. Oder würdest Du auf die Idee kommen, Deine EIB-Anlage beim Umzug mitzunehmen?
Was die Neuprogrammierung angeht, könnte man das eventuell als Reparaturkosten geltend machen. Ein kreativer Versicherungsagent wäre da gefragt...
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@Marcus, tut mir leid, das stimmt so nicht. Nur, wenn der HS für ein WOHNhaus benutzt wird. Und selbst dann könnte man auf die Idee kommen, daß es ein Gebäudebestandteil sein könnte, denn er wird ja zur Regelung des Gebäudes und nicht des Hausrats benutzt. Oder würdest Du auf die Idee kommen, Deine EIB-Anlage beim Umzug mitzunehmen?Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenWenn das Gerät nicht fest mit dem Haus verbunden ist (dürfte bei einem HS der Regelfall sein), dann übernimmt die Hausratversicherung (so vorhanden) den Schaden. Und die zahlt den Neupreis.
Wird er für ein gewerbliches Gebäude benutzt brauchst Du eine Inhaltsversicherung mit Betriebstechnikbaustein oder ein gewerbliche Gebäudeversicherung.
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Wenn das Gerät nicht fest mit dem Haus verbunden ist (dürfte bei einem HS der Regelfall sein), dann übernimmt die Hausratversicherung (so vorhanden) den Schaden. Und die zahlt den Neupreis.Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigenZeitwert: logisch, was sonst
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wie immer, es kommt drauf an.
Wenn es ein privates Gerät in Deinem privaten Haus ist, und Deine Versicherung ordentlich gemacht wurde -> Neuwert
Geschäftliches Gerät und Betriebstechnik -> gibt es beide Varianten
Daten und Programme als Sach-Folgeschaden sind versichert, sofern der eingetreten ist.
We nn Du nähres erfahren willst, gerne als PM...
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Die 'Programmierung' sehe ich ähnlich, hier geht es ja maximal um ein Firmwareupdate sowie eine Projektübertragung - das ist kaum Aufwand.
Interessant hinsichtlich 'Zeitwert' ist aber doch die Frage, ob ein HS in den Auseinandersetzungen als gewöhnlicher PC betrachtet wird, oder ob man argumentieren kann, dass dieser eher mit 8-10-12-15 Jahren anzusetzen ist. Da wäre ich hartnäckig.
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Vielleicht hat ja der Threadersteller den HS nicht selbst programmiert, sondern musste dafür jemanden beauftragen, der es in Rechnung gestellt hat.Zitat von EIB-TECH Beitrag anzeigenNaja seien wir uns "ehrlich" Neuprogrammierung ist ja nun wirklich nix was sehr lange dauert.
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Naja seien wir uns "ehrlich" Neuprogrammierung ist ja nun wirklich nix was sehr lange dauert.
Ein abgerauchtes Notebook ist deutlich mehr Arbeit, als ein Homeserver...
Zeitwert ist völlig logisch
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Interessanter Ansatz. Aber irgendwie glaube ich, das wird außer der Hardware keinen Ersatz geben.
Ich stelle mir gerade vor, dass bei einem Überspannungsschaden an meinem PC der Herr von der ERGO/HUK/ALLIANZ/etc. kommt und Windows neuinstalliert sowie die ganzen anderen Programme und anschließend meine Dokumente neu erstellt
Zeitwert: logisch, was sonst
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