Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Honorarzone

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • meudenbach
    Ein Gast antwortete
    na... so einfach ist das nicht...
    Wenn er natürlich nachweislich ändern muss, also die eigentliche "Sache" vom Ursprung her bzw. im Verlauf der Planung mit erheblichen Erweiterungen beauftragt wurde, gebe ich Dir recht...

    Aber ich bin kein Baurechtler

    LG

    Einen Kommentar schreiben:


  • fammuhler
    antwortet
    Honorarzone

    Hallo Mike,

    das mit der Dehnbarkeit ist ja genau der Punkt.
    Es war ein Fachplaner mit der Elektroinstallation betraut.
    Dass die Honorarzone vorab festgelegt wird,
    ist so nicht richtig. Genaugenommen kann Sie gar nicht festgelegt werden.
    Der Architekt kann (wie in meinem Fall) selbst Jahre nach Kündigung
    eine korrigierte Schlussrechnung mit einer höheren Honorarzone vorlegen,
    wenn die Honorarzonenberechnung "objektiven Kriterien" unterliegt.

    Gruss Michael

    Einen Kommentar schreiben:


  • meudenbach
    Ein Gast antwortete
    Die Honorarzone betrifft eigentlich den Aufwand der "Sache"... Ergo, aufwändige Installation, hohe Honorarzone. Wenn Allerdings der Architekt vollends Honorar für seine Leistung abrechnet, sollte er auch Ahnung von der "Sache" haben bzw. in diesem Fall einen Fachplaner hinzugenommen haben.

    Leider ist die Honorarzone recht dehnbar und liegt im Ermessen des Architekten und wir vor Vertragsabschluss vereinbart. Ist das der Fall, hast Du ganz schlechte Karten.

    LG

    Einen Kommentar schreiben:


  • fammuhler
    hat ein Thema erstellt Honorarzone.

    Honorarzone

    Hallo zusammen,

    welche Rolle spielt die Elektroinstallation
    bei der Bewertung der Honorarzone für das Architektenhonorar?

    Oder anders ausgedrückt,
    wessen Haus wurde u.a. wg. der EIB-Technik
    in Honorarzone IV der HOAI eingestuft?

    viele Grüsse
    Michael
Lädt...
X