Die Regelungen zur baulichen Trennung sind in allen Bauordnungen einheitlich geregelt. Sie sehen vor, dass bei ausgedehnten Gebäuden , Brandwände in einem Abstand von maximal 40 Metern errichtet werden müssen. Durch die Errichtung der Brandwände werden Gebäude in Brandabschnitte von maximal 1600 m² unterteilt. Die Zielsetzung dieser Regelung ist die Ausbreitung eines Schadensfeuers auf diese Fläche zu begrenzen und die Brandbekämpfungsfläche für die Feuerwehr einzuschränken. Die Brandwände müssen die von den Bauordnungen spezifizierten Anforderungen erfüllen.
"Fakultätsgebäude" - das sagt nicht wirklich etwas über die Nutzung aus.
Mit einem großen Höhrsaal gilt u.U. die Versamlungsstättenverordnung.
"UG bis 3.OG" - damit entfällt schon mal die Hochhausrichtlinie. Nach der darf ein Brandabschnitt nähmlich nur max. 500 m² groß sein.
"Belüftung" - je nach Nutzung und Anzahl der im Gebäude befindlichen Personen ist ein n-facher Luftwechsel je Stunde vorgeschrieben. Die Strömungsgeschwindigkeit der Luft ist für Geräuschemision ausschlaggebend. Und für unangenehmen Luftzug. Hoher Luftwechsel und niedrige Strömungsgeschwindigkeit führt zu großen Querschnitten bei den Lüftungskanälen.
"Heizung/Lüftung/Kälte" - die Restwärme aus der Abluft muss wärend der Heizperiode über eine WRG (Wärmerückgewinnung) entzogen und zur Vorheizung kühler Außenluft genutzt werden. Das setzt voraus, dass die Zu- und Abluft durch die Steigeschächte geführt wird.
"Wasser/Abwasser" - Lage und Ausstattung der Sanitärbereiche müssen definiert werden.
"Heizung/Sanitär" - bei einer Warmwasserheizung in den Etagen sind im Sanitärbereich der Vor- und Rücklauf der Heizung zu berücksichtigen. Mit Heizregistern im zentralen Lüftungsschacht kann die Lüftungsanlage zum Heizen mit verwendet werden. In der Praxis ist die Warmwasserheizung aber sicherlich die bessere Wahl.
"Elektro" - getrennte Steigebereiche für Stark- und Schwachstrom. Besondere Anforderungen an den Funktionserhalt der Leitungstrassen dürften hier nicht anfallen. Das hängt von der Lage der Treppenhäuser und der Anforderung an die Fluchtwegbeleuchtung ab.
Bei zwei Brandabschnitten je Etage kann die Versorgung über einen zentralen Steigeschacht ausgeführt werden. Der Steigeschacht wird hierbei als ein eigener Brandabschnitt ausgeführt. Dies setzt entsprechende Brandschotts und Brandschutzklappen voraus.
Der Knackpunkt ist die Dimensionierung der Lüftungsanlage. Ein Schachtquerschnitt von Brutto 3 m² ist knapp bemessen. Die Anordnung könnte wie folgt aussehen: Zuluft 1 m² (1x1 m), Abluft 1 m² (1x1 m), Sanitär 0,6 m² (1x0,6 m), Elektro 0,4 m² (1x0,4 m²). Von den Bruttowerten geht jedoch noch die schalldämmende Maßnahme zwischen Lüftung und Sanitär ab. Der Schacht wäre in seiner Längsachse zwischen den Brandabschnitten zu positionieren, um das Ausfädeln nach beiden Seiten zu ermöglichen.
Das wäre mal ein Ansatz, aber ob ich an alles gedacht habe ...




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