Zitat von Oli835
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Ich kann bei der aktuellen Rechtsprechung nicht verstehen, dass es immer noch Baufirmen /-*planer gibt, die ihren Kunden zum Verzicht einer Lüftungsanlage raten. Selbst eine unabhängige Beratung zum Thema Luftwechsel und die Erstellung eines Lüftungskonzeptes mit anschließender eigenständiger Entscheidung des Bauherren zum Verzicht, wird vor Gericht mit hoher Sicherheit zu einem negativen Urteil für den "Planer" führen.
Die Sachlage ist aktuell recht einfach. Die EnEV fordert eine dichte Bauweise und zum "Zwecke der Gesundheit" die Sicherstellung des Mindestluftwechsels.
Es hat sich vor Gericht rumgesprochen, dass mit einer reinen Fensterlüftung dies nicht umzusetzen ist. Die Richter nehmen sich dann gerne mal die passende DIN zur Hand (1946-6) und dann sind wir bei der Anlagentechnik.
Deshalb mein Hinweis:
Schaut euch das Thema Lüftungsanlage an oder besorgt euch einen guten Anwalt.


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