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  • Uwe!
    antwortet
    Frank, ääähhm.
    Das sag ich doch die ganze Zeit. Schön, dass du jetzt auch meiner Meinung bist.

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  • evolution
    antwortet
    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    Das „und nur dann“ sagt es eben genau nicht. Über >2m sagt es schlicht gar nichts. Kann funktionieren oder nicht oder nur mit Nacharbeiten. Das bleibt dem überlassen, der es zu verantworten hat.
    Ob die Anforderungen bei einer Leitungslänge >2m eingehalten werden oder nicht ist schlicht nicht bekannt. Das muss dann der Errichter ermitteln, was er bei einer Leitungslänge von <2m nicht müsste. Über 2m Leitungslänge gelten die zugesagten abgeprüften normativen Anforderungen nicht mehr.
    Das musst Du dir vorstellen wie bei einem Reifen. Jeder ist für eine bestimmte zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Unter dieser Rahmenbedingung garantiert der Hersteller den ordnungsgemäßen Betrieb. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten kann funktionieren oder eben nicht.

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  • lidl
    antwortet
    Zitat von concept Beitrag anzeigen
    Stellt Euch vor, die hier am Thread beteiligten hätten Messer und Äxte...
    Aber bitte genormte

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  • concept
    antwortet
    Stellt Euch vor, die hier am Thread beteiligten hätten Messer und Äxte...

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    Das „und nur dann“ sagt es eben genau nicht. Über >2m sagt es schlicht gar nichts. Kann funktionieren oder nicht oder nur mit Nacharbeiten. Das bleibt dem überlassen, der es zu verantworten hat.
    So hat Meanwell sich auch geäußert.

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  • Uwe!
    antwortet
    Zitat von evolution Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig! Die Angabe von 2m ist eine einschränkende Installationsrichtlinie, die besagt, dass unter diesen Umständen (und nur dann!) die Normen eingehalten werden. Das bedeutet sehr wohl, dass mit Überschreitung der angegebenen max. Leitungslänge der Einsatz nicht mehr bestimmungsgemäß ist!
    Das „und nur dann“ sagt es eben genau nicht. Über >2m sagt es schlicht gar nichts. Kann funktionieren oder nicht oder nur mit Nacharbeiten. Das bleibt dem überlassen, der es zu verantworten hat.

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  • RBender
    antwortet
    Man könnte ja auch mal untersuchen ob hier eventuell das EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit Gesetz) greift.
    Insbesondere die §4 und §5.

    § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
    Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass
    1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
    2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.

    § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
    Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.


    Was waren noch mal die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik?

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  • stefda
    antwortet
    Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
    Auch aus EMV Sicht, ist der Dimmer wohl eher der Punkt, von wo aus entstört werden muss, der Macht ganz sicher mehr Sauerrei wie das Schaltnetzteil
    Stimme unclesam voll und ganz zu. Ihr macht euch hier Sorgen um geglättete 24v Gleichspannung. Und danach kommt der Dimmer der es mit PWM zerhackt und alle möglichen Oberwellen erzeugt. Meiner Meinung nach sollten die Dimmer Hersteller Angaben machen.

    Die Netzteile sind immer nur für den direkten Betrieb mit LEDs beschrieben. Nie mit Dimmer.
    ​​​​​

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  • concept
    antwortet
    Zitat von evolution Beitrag anzeigen
    Eine "Messreihe" bringt nichts, außer von der eigentlichen Problematik ablenken zu wollen. Macht hierfür einen eigenen Thread auf!

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von 6ast Beitrag anzeigen

    Um es kurz zu fassen: Das ist hier der Fall.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...01.0001.01.DEU

    eulex_cispr15.jpg
    Habe ich auch nicht bestritten. Die Aussage des Kollegen war jedoch allgemein.

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  • Gast1961
    antwortet
    Zitat von Voltus Beitrag anzeigen
    Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen.
    Um es kurz zu fassen: Das ist hier der Fall.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...01.0001.01.DEU

    eulex_cispr15.jpg

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
    Für mich als CE Koordinator würde allerdings das Gebahren, dass Normen nicht bindend seien und ohnehin nur im Weg, schon genügen die Aufsicht zu informieren. Also grundsätzlich, das hat nix mit der SCE im speziellen zu tun.
    https://www.din.de/de/ueber-normen-u...t-durch-normen

    Hier der Text:
    Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich

    Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
    In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
    Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
    larsrosen
    Für mich als CE Koordinator würde allerdings das Gebahren, dass Normen nicht bindend seien und ohnehin nur im Weg, schon genügen die Aufsicht zu informieren. Also grundsätzlich, das hat nix mit der SCE im speziellen zu tun.
    Normen sind nun mal Empfehlungen. Sie werden verbindlich, wenn ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil sie bindend macht.

    Das wurde auch aktuell im Fall der Brandschutzschalter wieder bestätigt. Die Norm wurde sogar dahingehend geändert, dass ausdrücklich Empfehlung im Text steht.

    Bezüglich Marktaufsicht: Bei uns kommt alle 2-3 Jahre Jemand von der Marktaufsicht vorbei und schaut sich neue Produkte an. Haupsächliches Augenmerk: Funk. Der nette Herr sagt aber unumwunden, dass die Marktaufsichtsbehörden keine Chance haben auch nur einen Bruchteil zu überprüfen. Dafür ist viel zu viel Bewegung im Markt und oftmals die Ware physisch gar nicht in seinem Einzugsgebiet.

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  • RBender
    antwortet
    Zitat von lidl Beitrag anzeigen
    RBender ganze 3 Tage schon?
    Vielleicht brauche ich noch mal 3 Tage um eine ernsthafte Berwertung vornehmen zu dürfen.

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  • BlackDevil
    antwortet
    larsrosen mir ging es um Michaels Aussage es gäbe keine Marktaufsicht, in irgendeinem Post hat er das geschrieben (es sei denn ich hätte mich verlesen).

    Für mich als CE Koordinator würde allerdings das Gebahren, dass Normen nicht bindend seien und ohnehin nur im Weg, schon genügen die Aufsicht zu informieren. Also grundsätzlich, das hat nix mit der SCE im speziellen zu tun.

    Und nein, ich sage nicht das sie schlechte oder nicht konforme Verteiler bauen.

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