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EMV-Verhalten von LED-Netzteilen
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Voltus wenn eure Verteiler Normenkonform sind, fallen die ja auch unter die DIN EN 61439 Teil 3. Ich kann bei euren, doch meist sehr vollen Verteilern kaum glauben, das die Wärmelast berechnet wurde, wie es eben diese Norm fordert. Speziell die Menge an Netzteilen macht mich stutzig.
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Jetzt wird es mir zu blöd!Zitat von lidl Beitrag anzeigen
Ich kann nachvollziehen, dass Michael aus wirtschaftlichen Gründen HLGs anstatt Enertex verbaut. Aber es wäre doch so viel ehrlicher und professioneller, wenn er das genauso - gleich beim ersten Post zu den Bildern - auch dazu geschrieben hätte und nicht später postet "Alle pfuschen (Loxone), also machen wir das jetzt auch". Auch wenn er sich laut larsrosen juristisch korrekt verhält... Bitte - es kann doch niemand davon ausgehen, dass alle Leuchten im Umkreis von 2m um den Verteiler installiert werden
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Ich habe Enertex zur Entwicklung der REG Netzteile 2 Jahre lang genötigt. Wir verkaufen und verbauen Monatlich eine 3-stellige Stückzahl. Es ist Kundenwunsch wenn sich für die Meanwell Netzteile bestellt werden. Was soll ich wirtschaftlich davon haben die billigere Ware zu verkaufen???
Glaubst Du allen Ernstes es gäbe ein Problem beim meistverkauften 24 Volt Netzteil in Deutschland, EU und der Welt?
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Natürlich nicht der Standort. Dennoch wäre ich persönlich bis vor einiger Zeit schon davon ausgegangen, dass jemand der hier seit Jahren "LED 24V zentral" propagiert mehr Erfahrung / Qualität in diesem Bereich liefert als der Elektriker ums Eck der zu 99% Standard, max. Klick-/Klack-Installationen umsetzt. Ein erstes Umdenken hat die Empfehlung zu einer elektronischen One-Size-Fits-All Sicherung gebracht.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenDer Standort des Elektroinstallationsbetriebs bestimmt die Qualität des gelieferten Verteilers? Ist ja putzig... Ein sehr sachliches Argument!
Ich kann nachvollziehen, dass Michael aus wirtschaftlichen Gründen HLGs anstatt Enertex verbaut. Aber es wäre doch so viel ehrlicher und professioneller, wenn er das genauso - gleich beim ersten Post zu den Bildern - auch dazu geschrieben hätte und nicht später postet "Alle pfuschen (Loxone), also machen wir das jetzt auch". Auch wenn er sich laut larsrosen juristisch korrekt verhält... Bitte - es kann doch niemand davon ausgehen, dass alle Leuchten im Umkreis von 2m um den Verteiler installiert werden
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tsb2001 Interessantes Argument, und interessanter Tonfall ("Für Auffassungsunbegabte", "Nun verstanden")
PS: Ich werde höchstwahrscheinlich die Phoenix Quints einsetzen. Der Unterschied ist, ich verkaufe das nicht an Leute die glauben, weil ich es gemacht habe, dass alles in Ordnung sei.
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tsb2001 Diese Verteiler sind allerhöchste Güte, wie sie in 99% aller Fälle niemals vor Ort verdrahtet werden. Insofern leisten wir einen extrem wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Selbstverständlich sind unsere Verteiler Konform. Es geht in diesem Beitrag lediglich darum, dass die Leitungslänge der Meanwell HLG Serie nur bis 2,5 Meter bescheinigt ist.
Sonst nichts!
P.S. Den Satz mit „Auffassungsunbegabte“ kannst Du dir sparen! Wenn Du auch nur 10% von Heinz Begabung hättest, würdest Du nicht so einen Müll schreiben! Es hat Dich Niemand persönlich angegriffen.
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Was ist da jetzt darunter zu verstehen? Der Standort des Elektroinstallationsbetriebs bestimmt die Qualität des gelieferten Verteilers? Ist ja putzig... Ein sehr sachliches Argument! Chapeau!Zitat von conceptJa bravo! Klar kann der Dorfelektriker das besser! Brauchst Du ein paar Fotos von Verteilern die der Feld- Wald- und Wiesen-Eli selber aufbaut?
Wenn du den Bezug zum Inhalt zerreist, gar nichts. Nochmals mein Zitat: Wer dann meint, er könnte das ohne Elektriker anschliessen und in Betrieb nehmen, darf sich nicht wundern, wenn ... im worst-case die Versicherung nicht zahlt, wenn es brennt.Zitat von conceptUnd was hat das jetzt mit der EMV zu tun?
Für Auffassungsunbegabte hier die Erklärung:
Wer einen Verteiler ohne Konformitätsbescheinigungen bestellt und selbst in Eigenregie anschließt, läuft auch Gefahr, dass der gelieferte Verteiler eventuell andere Mängel enthält, die der Anschliessende und Inbetriebnehmende ohne Sachkunde (folglich Laie) nicht beurteilen kann. Was dann als Resultat auch eine Feuergefahr beinhalten kann, und nicht nur ein knackendes Babyphon.
Das steht in der Tat nicht mit EMV in Verbindung; aber hier geht es grundsätzlich in diesem Thread generell um Verteiler als solches (entnehme ich dem Titel).
Nun verstanden?
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evolution
Klar, aber rechtlich stehst du immer auf dünnem Eis, wenn du davon ausgehst, dass das so sein sollte, du aber ohne Bescheinigung dastehst. Im Streitfall bei Schadeneintritt kannst du damit untergehen.
Ich würde persönlich da auch von ausgehen, aber hier zeigt es sich, dass der klassische Vertragsschluss nach „Treu und Glauben“ dazu führt, nicht das zu erhalten, was man sich erhofft.
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Ja bravo! Klar kann der Dorfelektriker das besser! Brauchst Du ein paar Fotos von Verteilern die der Feld- Wald- und Wiesen-Eli selber aufbaut?Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenSowas kauft man bei dem, der das auch anschließen muss; dann habe ich die Probleme erst gar nicht.
Ich finde schon, dass man sich bei Voltus bzw deren Tochterfirma inzwischen grosse Mühe macht, die Verteiler ordentlich und normgerecht zu bauen. Die Thematik EMV taucht zwar im Forum immer wieder auf, aber scheinbar kann hier keiner brauchbare Messdaten beisteuern, wie sich die Anlagen im Feld verhalten. Man reitet immer wieder auf Normen und Theorien herum. Mich als Techniker interessiert aber die Praxis. Die Meanwell-Netzgeräte sind lange bewährt und werden weltweit eingesetzt. Also solches Teufelszeug wird es dann doch wohl auch nicht sein. Auch habe ich viele Meanwell-Netzgeräte im Einsatz und ohen irgendwelche Probleme bisher. Ich verwende die vorläufig auch weiter in neuen Projekten...
Also wenn jemand EMV-Messequipment rumliegen hat und dieses auch bedienen kann, ich stelle meine Hütte gerne für Messungen zur Verfügung. Es gibt Meanwell-Netzgeräte in 12V (für Poolbeleuchtung), 24V und 48V Ausführung und diversen Leistungen (120W, 240W, 320W und 600W). Mit Lunatone und eldoLED Dimmern. Sowohl CV wie auch CC... Mit LED-Linien und Uplights... Und als Vergleich dazu noch LED-Spots mit Tridonic DALI-Treibern. Also viel was man messen könnte...
Aber bitte ein zertifiziertes Babyphon welches auch alle EMV-Normen einhält, kein China-CE-Siegel!Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenwenn das Babyphon permanent irgendwelche Knarz- und Knackgeräusche von sich gibt
Und was hat das jetzt mit der EMV zu tun?Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenund im worst-case die Versicherung nicht zahlt, wenn es brennt...
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Also wenn ich mir von einem Planungsbüro die Elektroplanung und/oder Lichtplanung machen lasse und gleichzeitig die Komponenten in Einzelteilen und/oder anhand der Planung erstellte Verteiler liefern lasse, dann kann man als Auftraggeber durchaus davon ausgehen, dass sowohl die Planung, als auch die Ausführung eines Verteilers normenkonform erstellt wurde und keine weitere Konformitätsprüfung durch externen Sachverstand (Inbetriebnehmer) erfolgen muss. Sollte die Konformität nicht gegeben sein (wie dies hier der Fall sein könnte), haftet im Zweifel das Planungsbüro. Denn es muss meines Erachtens davon ausgegangen werden, dass die Planungsleistung diese Punkte berücksichtigt; immerhin kauft man sich auch aus diesem Grunde externe Dienstleistungen ein. Und in einem solchen Fall, Thorsten, bin ich davon überzeugt, dass von einer Konformität mit den geltenden Gesetzen, Normen, Richtlinien und ggf. TAB auszugehen sein muss - es sei denn, dass explizit etwas anderes vereinbart wurde.Zuletzt geändert von evolution; 07.09.2019, 18:43.
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Grundsätzlich: Als Besteller eines Verteilers muss ich mir bewusst sein, dass der ja von irgendeinem angeschlossen wird, sofern er nicht zu Ausstellungszwecken dient. Weiterhin herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit.
Folglich kann ich, sofern ich selbst die Fachkompetent besitze und solche Anlagen im Rahmen der Niederspannungsanschlussverordnung anschliessen darf, den Vertrag frei aushandeln und normkonforme Einhaltung nebst sämtlichen mitgelten anderen gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag einfordern und die Konformität des Herstellers bescheinigen lassen. Kann der das nicht, muss ich den Hersteller wechseln. Von einem Neuwagen verlange ich ja auch eine Konformität, damit ich das Fahrzeug anmelden kann, sonst würde ich das ja auch nicht kaufen. Ist ja grundsätzlich nichts anderes!
Mache ich das nicht, muss ich das selbst prüfen oder im schlimmsten Fall dafür haften, wenn diese Konformität nicht eingehalten wird und ich den Verteiler ans Netz anschliesse. Schliesslich geht von einem nicht normkonformen Verteiler im Rohzustand ohne irgendeinen angeschlossenen Draht keine Gefahr von aus, ausser das der auf mich fällt und mich unter sich begräbt. Schliesslich könnte der ja auch im extremsten Fall einfach als Anschauungsobjekt oder Wohnzimmerschrank bestellt worden sein, ohne jemals eine Funktion erfüllen zu müssen... :-)
Für diejenigen, welche ohne Fachwissen solche Verteiler (ob günstig oder nicht) ohne entsprechende Klauseln im Vertrag bestellen und dem Elektriker vor Ort hinstellen und sich dann wundert, warum der Diesen nicht anschliesst, obwohl der doch sooo sauber aufgebaut ist; die haben es nicht anders verdient... Sowas kauft man bei dem, der das auch anschließen muss; dann habe ich die Probleme erst gar nicht.
Wer dann meint, er könnte das ohne Elektriker anschliessen und in Betrieb nehmen, darf sich halt nicht wundern, wenn das Babyphon permanent irgendwelche Knarz- und Knackgeräusche von sich gibt und im worst-case die Versicherung nicht zahlt, wenn es brennt...
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Dann bitte!Zitat von Sonnengruesser Beitrag anzeigenKönnte ich vielleicht sogar,
Sehr viel, den sie zeigen hier einer breiten Leserschaft, wie und mit welchen Komponenten ein Verteiler aufgebaut ist. Und wenn berechtigter Zweifel an diesem Aufbau besteht, wurde dies hier stets kommuniziert. So soll es auch bleiben, damit der Kontext erhalten bleibt. Es ist hier der richtige Thread!Zitat von Sonnengruesser Beitrag anzeigenaber was haben Bilder von Verteilern mit der Entstehung und Sinnhaftigkeit von Normen bzw. rechtlichen Verbindlichkeiten von Kunden/Lieferanten zu tun?
Meine Meinung hierzu: Du musst es ja nicht lesen...
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Naja, Voltus Schaltschrankbau hat seinen Verteiler ja in BILDERN gepostet und jetzt wird darüber diskutiert und ich finde auch zurecht.Zitat von Sonnengruesser Beitrag anzeigenKönnte ich vielleicht sogar, aber was haben Bilder von Verteilern mit der Entstehung und Sinnhaftigkeit von Normen bzw. rechtlichen Verbindlichkeiten von Kunden/Lieferanten zu tun?
Nicht falsch verstehen: die Diskussion hat ihre Berechtigung, aber bitte IM RICHTIGEN THREAD.
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Könnte ich vielleicht sogar, aber was haben Bilder von Verteilern mit der Entstehung und Sinnhaftigkeit von Normen bzw. rechtlichen Verbindlichkeiten von Kunden/Lieferanten zu tun?Zitat von evolution Beitrag anzeigenMagst Du auch einen konstruktiven Beitrag hier leisten?
Nicht falsch verstehen: die Diskussion hat ihre Berechtigung, aber bitte IM RICHTIGEN THREAD.
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Volker, gibts dazu genauere Informationen?Zitat von 6ast Beitrag anzeigenDie Funkstörungen durch schlecht entstörte Netzteilen, beispielsweise Meanwell + 5m Zuleitung + 5m LED-Strip, ist ganz praktisch meßbar und am Empfänger hörbar.
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Das ist ja mal wieder eine Interessante Diskussion....
Also erstmal darf ich die Konformität nur bestätigen, wenn ich die Harmonsierten Normen Eingehalten habe. Nicht alle VDE-Normen sind Harmonisiert.
Desweiteren macht es aus meiner Sicht Voltus zwar juristisch korrekt, aber unfair dem Errichter gegenüber!
Der Errichter MUSS bei Niederspannungschaltgerätekombinationen, die unter die NSR oder EMVR Fallen eine Konformität besätigen.
Die Einzige Ausnahme ist, wenn ein Kunde sich den Schrank für sich selbst bestellt, keine Drehenden Maschinen angeschlossen werden (sonst. MSR) und es somit nicht am Markt bereit gestellt wird. Dabei handelt es sich zur Zeit um ein Schlupfloch, welches garantiert geschlossen wird.
Ich bezweifle jedoch, dass der Kunde immer = Errichter ist!
Somit muss der Errichter, sich im Idealfall an den Bauartnachweiß des Ursprünglichen Herstellers halten und darf somit auf vermutungsbasis eingehaltener Harmonisierter Normen eine Konformität bescheinigen.
Aber richtig ist leider auch, das kein Hahn danach kräht. Aber ist das die Erlaubnis sich nicht dran zu halten?Zuletzt geändert von larsrosen; 07.09.2019, 13:49.
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