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- √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

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  • VanZan
    antwortet
    Prüfprotokolle, Mängelliste usw. sind dem Betreiber der Anlage unterschrieben zu übergeben.

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  • DOB
    antwortet
    sind die Prüfprotokolle eigentlich dem Haus-Eigentümer auszuhändigen?
    Oder muss der Eletriker die Prüfung in seinen Unterlagen dokumentieren und mir als Auftraggeber bleibt nur die REchnung als Beweiß, dass er die Schrank installiert und angeklemmt hat.?

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  • larsrosen
    antwortet
    iGude,

    jetzt geht es hier mit dem... weiter!
    https://www.rechtsindex.de/recht-urteile

    /6154-achtung-heimhandwerker-in-diesen-faellen-greift-die-versicherung-nicht


    Ich kann gerne noch Gerichtsurteile suchen.

    Eine Fertigmeldung beinhaltet Alles das was zum Zeitpunkt der Errichtung an das Öffentliche Netz angeschlossen ist. Die NAV (insbesondere P13) richtet sich an alle Bürger in De.

    Wenn also der Antrag vom VIU mit korrekt ausgefüllten IBN Messung bis Z.b abgangsklemme zähler ist, so übernimmt er dafür grundsätzlich auch kur die Haftung(das ist meine Meinung).
    In meinen Rechnungen und Messprotokollen steht ausdrücklich drinnen, dass Arbeitn gemäß NAV P13 nur durch VIU gemacht werden dürfen und meine Abnhame bis dahin gilt.
    Wenn der bauherr dann eigenmächtig ein anderen beauftragt, riskiert er seine Versicherung.

    PS wenn die anlage schon vorhanden ist, gilt die Unterschrift für alles.

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  • denism91
    antwortet
    Nein sehe ich nicht.

    Fertigmeldung sagt lediglich das der Zählerplatz nach TAB fertig installiert ist.
    Was mit der Installation dahinter ist, ist zu dem Zeitpunkt erstmal egal.

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  • intelligente Haustechnik
    antwortet
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Fertigmeldung
    und
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Das sagt nicht aus, das zum Zeitpunkt der Zählerinstallation die gesamte Installation fertig und gemessen sein soll/muss/was auch immer.
    Siehst du den Widerspruch?

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  • denism91
    antwortet
    Mit der Unterschrift auf der Fertigmeldung wird bestätigt das die Anlage nach TAB errichtet worden ist. Außerdem steht dort drin „die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert“.

    Das sagt nicht aus, das zum Zeitpunkt der Zählerinstallation die gesamte Installation fertig und gemessen sein soll/muss/was auch immer.

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  • VanZan
    antwortet
    GLT denism91 alles klar dann weiß ich bescheid, danke!

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  • Cybso
    antwortet
    Bisschen Threadleichenfledderei, aber...

    Zitat von eibmeier Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Inbetriebnahme ohne Messung!!! Wie sollen eventuelle schwache Klemmstellen (Brandgefahr) ohne ordentliche Messung ausgeschlossen werden???
    ...bei einem Bekannten von mir waren in einer vom Elektriker angeschlossenen Steckdose N und PE vertauscht, und die Steckdose für den Backofen war im Verteiler überhaupt nicht aufgelegt. Da frag ich mich schon, wie das denn durch die Messung gekommen sein konnte ;-) Will damit sagen: die Unterschrift alleine garantiert nicht, dass tatsächlich eine Messung durchgeführt wurde und die Anlage sicher ist. Sie sichert höchstens die Haftung ab.

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  • manu241
    antwortet
    Hallo,

    was ich mich dabei Frage ist, was die Unterschrift bei der Fertigmeldung und das Prüfen der Stromkreise miteinander zu tun hat. Nach meiner Ansicht erstmal rein gar nichts. Was bestätigt wird ist doch, dass die Anlage nach TAB errichtet wurde.

    Mein Elektriker hat den Zähler einbauen (beantragt) lassen, da waren noch keine Steckdosen etc verbaut. Es wurden nur ein paar Sicherungen und eine CEE-Steckdose in Betrieb genommen, damit die Estrichfirma den Estrich reinpumpen konnte. Und der Klempner dann die Heizung in Betrieb nehmen konnte.

    So wurde es auch bei den Nachbarn gemacht. Erst im Anschluss als alles fertig war, wurde gemessen und dokumentiert.

    Gruß Manuel

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  • denism91
    antwortet
    Zitat von VanZan Beitrag anzeigen
    oder darf das nur über einen Betrieb laufen der im Verzeichnis des Energieversorgers eingetragen (meine ich irgendwo mal gelesen zu haben) ist?


    Zählerantrag nur über Firma die auch beim VNB eingetragen ist

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  • GLT
    antwortet
    Nur eingetragene Betriebe dürfen einen Zähler beantragen

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  • VanZan
    antwortet
    Moin, kurz Frage um den Thread wiederzubeleben.

    Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
    Zur Inbetriebnahme kommt dann einige Zeit später der zweite Antrag - damit gibt es dann auch den Zähler.

    Dieser Antrag ist vom Elektriker auszufüllen und zu unterschreiben, der Kunde hat damit i.d.R. nicht zu tun.

    Da findet sich dann eine Formulierung:
    Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.

    Ich fange dieses Jahr an zu Bauen und möchte die Elektrifizierung des Gebäudes größtenteils selbst durchführen. Ich arbeite als EFK-SK (befähigte Person) in einer größeren Firma und bin ausschließlich für das VDE gerechte Prüfen von Maschinen und Anlagen zuständig. Demzufolge auch in der Lage und berechtigt die Installation selbst zu Prüfen.

    Meine Frage:
    Darf ich auch die entsprechende Unterschrift für den Zähler leisten oder darf das nur über einen Betrieb laufen der im Verzeichnis des Energieversorgers eingetragen (meine ich irgendwo mal gelesen zu haben) ist?

    Ich bekomme einen separaten Zählerschrank den ich von einem Betrieb machen lassen, aber die werden mir das ja wahrscheinlich nicht einfach unterschreiben ohne selbst zu Prüfen.

    Gruß und Danke!





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  • Axel
    antwortet
    Wenn man es ordentlich, korrekt und fair machen will ist 1 Tag absolut realistisch. Wie beschrieben dürfte das schon der gesunde Menschen Verstand sagen. Aber, es gibt auch Leute die unterschreiben alles.

    Unterm Strich kommt es drauf an was du willst. Eine Unterschrift oder eine korrekte Prüfung.

    Und, was nutzt eine Unterschrift wenn nicht korrekt geprüft wurde und es zum Schaden kommt? Nichts. Du musst dann gegen den Prüfer Klagen, wenn es den überhaupt noch gibt bzw. Bei ihm was zu holen ist.

    Unterm Strich muss jeder für sich die Qualität der Leistung entscheiden.

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  • Herry 71
    antwortet
    Das war wieder ein typischer Söldner!
    Es gibt immer wieder Kollegen die für ein bisschen (oder auch bisschen mehr)
    Geld ihre Zukunft verkaufen!

    Schade drum

    @Hausbauer
    Es gibt auch unfähige Elektriker

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    @fips112:

    Ich gebe vento666 absolut recht , Minimum einen Tag...und wenn die Tab oder die Anlage nicht in Ordnung ist, gibts halt keinen Zähler ....

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