Hallo,
um das Thema nochmal auf das Buch zu lenken. Warum war das Buch nochmal in S/W und das eBook in Farbe?
Bin eigentlich ein Fan von Papierversionen bei solcher Literatur. Ist das denn ein Standard bei FAchbüchern?? Aber in S/W finde ich die Bilder nicht so doll!
Überlege jetzt doch das eBook zu nehmen mit dem Mehrwert Farbe zu einem geringeren Preis!
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Darf ich mal dezent vorschlagen, wieder zu einer sachlichen Diskussion über zu gehen? Einige werden das Buch inzwischen haben - entweder elektronisch oder als Papier. Also meine ich, sollte hier über den Inhalt diskutiert werden.
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Und es ist immernoch der Autor! Nicht Author!
Zuletzt geändert von magiczambo; 12.11.2015, 08:30.
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Letzten Endes habe ich längst mit dem Author auf PNs gewechselt.... und hatte das Thema längst abgehakt.
Wir können natürlich noch 10x hin und her schreiben hier im Thread... aber so wie jeder Kommentar außer dem vom Author unnötig war und mich nur zu weiteren Antworten / Erklärungen verleitet hat.... würde es mich freuen wenn wir einfach BTT gehen würden
Wie Du so schön zum Abschluß sagtest "Aber das ist natürlich nur meine Meinung :-)"
Greetz MenigZuletzt geändert von Menig; 11.11.2015, 20:45.
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Das ist schon lustig Menig,
beim Austeilen scheinst Du weniger dünnhäutig zu sein als beim Einstecken.
Dein erster Kommentar in diesem Thread hatte IMHO kaum Mehrwert für andere Leser (die hier von Anfang an mitlesen und Deine selbstverursachte Unwissenheit mitlesen dürfen) und auch nicht alle Deiner dann hier noch folgenden. Ich dachte mir exakt das gleiche wie Roman, gleich 2 x Dinge bemängeln die hier schon diskutiert waren ohne etwas Neues zu liefern. Über BadSmiley 's Kommentare konnte ich wenigstens schmunzeln :-)
Und wenn Du hier wirklich schon mal intensiv mitgelesen hast (was sich weitenteils IMHO nicht so darstellt) dann dürfte Dir schon aufgefallen sein das wir hier grösstenteils vernünftig miteinander umgehen. Wer viel beiträgt und dann mal frotzelt ist mir im Zweifel lieber als jemand der nach 30 Posts in 2 Tagen schon weiss wie sich diese Welt hier dreht. Es hat sich bewährt Threads von Beginn zu lesen, zumindest wenn man gleich mal kritisch einsteigt. Aber natürlich ist das nur meine Meinung :-)
Cheers Seppm
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Ich kannte bisher nur das Ebook..... sorry das ich bei einem (e)Book das mir gefällt nicht mehrere Seiten Thread lese um mir eine Meinung über ein Buch zu bilden welche bereits existent ist............................ Und ja, ich bin davon ausgegangen das das Buch in Farbe ist. So stellt dasZitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
omg, du hast gerade echt einen Lauf oder? Schon mehrfach geschrieben. Das Buch ist in grau Stufen, nur der Einband ist bunt!
eBook tatsächlich einen deutlichen Mehrwert gegebnüber dem Buch da
(insofern man auf elektronische Lektüre steht).
Dumme Kommentare alle "Du hast gerade echt einen Lauf"... Kannst Du Dir schenken, dumme persönliche Kommentare dieser Art sind weder zielführend noch in irgendeiner Weise konstruktiv.....
regards MenigZuletzt geändert von Menig; 11.11.2015, 20:26.
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Ich fürchte, das muss ich nochmal erklären: Diese tolle "Bestätigung", die nur eine "Nichtbeanstandungsverfügung" ist, rangiert als BMF-Schreiben rechtlich unterhalb von Gesetzen und der Rechtsprechung. Es wurden schon viele Regelungen in BMF-Schreiben wieder kassiert.Zitat von magiczambo Beitrag anzeigenNur die Argumentation, dass es eine Grauzone ist, konnte ich so nicht stehen lassen, da es ja offiziell bestätigt ist.
Das Thema "eBook Bundle zu 7%" wurde mit dem BMF-Schreiben vom Juni 2014 als Illegal erklärt und damit zu Grabe getragen und in der Folge von den Verlagen flächig zurück gezogen. Dabei wurde mit dem Damoklesschwert der Rückzahlung für die falsche Praxis der vergangenen Jahre gefuchtelt, was zur Aussicht auf millionenschwere Steuerschulden "aus dem nichts" bei den Verlagen geführt hat.
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil Verpflichteter und wirtschaftlich Belasteter unterschiedlich sind. Der Verpflichtete ist das jeweilige Unternehmen, dass diese Umsatzsteuer festsetzen und erheben muss. Festsetzen bedeutet hierbei, entsprechend den extrem umfangreichen Regeln die richtige Umsatzsteuer zu verlangen - dabei auch noch die Rechtsprechung vorherzusehen, weil Vertrauensschutz gibt es nicht immer. Macht der Unternehmer hierbei einen Fehler, dann holt sich das Finanzamt die - aus Ihrer Sicht korrekte - Umsatzsteuer von diesem Unternehmer. Und das für vier Jahre im Nachhinein.
In vier Jahren kann man als Verlag hundertausende Bücher verkaufen. Tut man das mit der falschen Umsatzsteuer, ist der Verlag für diesen Fehler haftbar. Je nach Fallkonstellation und Auslegung haftet sogar der oder die Geschäftsführer mit Ihrem privaten Vermögen. Soetwas erschreckt nachhaltig.
Die "offizielle Bestätigung" wurde erst im November 2014 erlassen, nachdem alle Bundles vom Markt war. Da war das Kinde schon mit dem Bade ausgeschüttet.
Man könnte auch sagen, das Thema ist komplex, es ist eigentlich eine Farce und ich verstehe dass die Verlage und der Buchhandel keine Lust darauf haben.
Zum Thema Grauzone. Diejenigen die davon geschrieben haben meinen damit übrigens etwas anderes. Nämlich dass ab dem 1. Januar 2016 die Besteuerungsgrundlagen für eBook-Bundles weiterhin nicht feststehen. Es fehlt an einem Verwaltungserlass, an dem man sich festhalten kann, daher wird es sich auch danach nicht flächig ändern, zumal angeblich Verfahren vor dem EuGH anhängig sind, die abgewartet werden.
Die wenigen, die deshalb mit Nichtkauf reagieren machen deutlich weniger aus als die Kosten und Unsicherheiten einer Wieder-Einführung.
Ich hoffe es ist jetzt klarer, dass es mit der "offiziellen Bestätigung" nicht getan ist....
lg
Stefan
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Du musst hier ja nichts dazu schreiben.Zitat von StefanW Beitrag anzeigenEhrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die vergeblichen Bemühungen haben schon Stunden gekostet und das obige zusammen zuschreiben auch nochmal knapp zwei.
Ich würde lieber an neuen Produkte und Ideen arbeiten als an immer wiederkehrenden Diskussionen um das gleiche nur weil manche nicht wahrhaben wollen, wie andere sich entschieden haben. Es sträuben sich mir manchmal die Haare, über was alles diskutiert wird...
Danke für Deine klaren Worte.
Und es ist nicht so, das ich das nicht wahrhaben will. Habe ja geschrieben es ist wie es ist. Nur die Argumentation, dass es eine Grauzone ist, konnte ich so nicht stehen lassen, da es ja offiziell bestätigt ist.
Nun lassen wir das.....
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Hallo Christoph,
Genau so ist es.Zitat von DerStandart Beitrag anzeigenDas für die Ausnutzung einer nicht mal mehr zweimonaten Übergangsregelung jetzt nicht angefangen wird, Shop-Software anzupassen, sollte eigentlich auch überall auf Verständnis stoßen.
Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die vergeblichen Bemühungen haben schon Stunden gekostet und das obige zusammen zuschreiben auch nochmal knapp zwei.Zitat von DerStandart Beitrag anzeigenIch persönlich verstehe daher nicht, warum hier noch diskutiert wird. Von den Zuständigen wurde alles gesagt und fertig.
Ich würde lieber an neuen Produkte und Ideen arbeiten als an immer wiederkehrenden Diskussionen um das gleiche nur weil manche nicht wahrhaben wollen, wie andere sich entschieden haben. Es sträuben sich mir manchmal die Haare, über was alles diskutiert wird...
Danke für Deine klaren Worte.
lg
Stefan
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Ganz ehrlich? Es wurde jetzt sowohl seitens des Autors und auch seitens der Elaborated Networks GmbH mehrfach mitgeteilt, dass es weder ein Bundle aus gedrucktem Buch und eBook, noch ein extrem vergünstigtes eBook geben wird. Das dieses nicht aus Lust und Laune entstanden ist, sondern rechtliche Hintergründe hat, sollte auch jedem klar geworden sein. Das für die Ausnutzung einer nicht mal mehr zweimonaten Übergangsregelung jetzt nicht angefangen wird, Shop-Software anzupassen, sollte eigentlich auch überall auf Verständnis stoßen. Der Preis von 50,- EUR für das Buch ist ein Witz. Selbst wenn das eBook für den gleichen Preis angeboten werden würde, wäre der Preis immer noch ein Witz, gerade auch in Bezug auf den Umfang des Buches. Ich persönlich verstehe daher nicht, warum hier noch diskutiert wird. Von den Zuständigen wurde alles gesagt und fertig. In der Zeit, in der man hier diskutiert, sollte man lieber im Buch lesen
Grüße,
Christoph
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Vielen Dank für die Ausführung. Allerdings gilt ja wie du schon schreibst bis 31.12.2015 diese "Schonfrist". Wäre doch eine Möglichkeit die Bundles bis zu diesem Datum anzubieten und ab 01.01.2016 eben nicht mehr. Sollte ja nicht so schwierig sein. Das wäre mein Gednkengang.
just my 2 cents
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Nur um das nochmal ganz genau zu beleuchten, weil sich da sonst schnell falsche Meinungen bilden:
So einfach ist das alles nicht.Zitat von Menig Beitrag anzeigenDie Thematik des 7%-/19%-Steuersatzes bzw. deren Splittung muss von den Anbietern sowieso zum 31.12.2015 gelöst / umgesetzt werden ist also kein Argument.- Nach deutschem Recht gilt die Buchpreisbindung gleichermaßen für Buch wie eBook. Das eBook wird dem Buch gleichgestellt
- Umsatzsteuerrechtlich greift jedoch eine EU-Regelung, wonach eBooks mit dem vollen Satz von 19% zu besteuern sind. Bücher mit dem ermäßigten Satz von 7%. maßgeblich ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Sparmenüs in Schnellrestaurants von 2013 der ein entsprechendes Verfahren am Europäischen Gerichtshofe voraus ging.
- Früher was es (vereinfachte) Praxis, dass Bundles aus Buch und eBook (oder Buch und CD) einheitlich zum ermäßigten Satz von 7% besteuert wurden, weil der charaktergebende Teil - das Buch - ausschlaggebend war.
- Da dies nicht vereinbar war mit dem europäischen Recht (und Luxemburg und Frankreich wegen der gleichen Praxis von der Europäischen Kommission verklagt wurden), hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 2. Juni 2014 diese vereinfachte Praxis aufgekündigt - zum 1. Juli 2014. Alle Verlage, Zwischenhandel und der Buchhandel hätten binnen weniger als 4 Wochen ihre Systeme - die jahrzehntelang nur einen MwSt-Satz kannten - umstellen müssen. Unmöglich, daher wurden die Produkte mit sehr großen Aufwand vom Markt genommen, Codes in den Büchern geschwärzt usw. Ein Bürokratiehammer!
- Erst vier Monate später - nachdem alle Verlage ihre diesbezüglichen Produkte eingestellt und vom Markt genommen haben - kam die deutsche Steuerverwaltung dann Anfang November 2014 mit einer neu verlängerten "Nichtbeanstandungsfrist" zum 31. Dezember 2015 raus. Da waren alle Bundles bereits schon vom Markt.
- Diese Art von Bundle aus Buch und eBook macht nur einen sehr geringen Anteil am deutschen Buchmarkt aus. Alle Marktteilnehmer wie Verlage, Zwischenbuchhandel und Buchhändler - die seit Jahrzehnten nur einen einheitlichen Umsatzsteuersatz kennen - müssten nun für diesen geringen Anteil am Buchmarkt ihre Systeme umstellen, die Buchaltungen schulen usw. Soviel kann man an den paar Bundles gar nicht verdienen wie man an den Ausgaben für die Systemumstellung wieder verliert.
- Solche Umstellungen sind viel weitreichender als man sich das so vorstellt. Die Standarddatensätze ONIX und EANCOM müssen umgearbeitet werden und in alle Warenwirtschafts- Buchungs- und Kassensysteme des Buchhandels eingepflegt sowie die Systeme selbst umgestellt werden.
- Nach aktuellen Schätzungen hat etwa 1/4 des Buchhandels die notwendigen Umstellungsarbeiten noch nicht mal begonnen. Ein Teil der Buchhändler hat sehr alte Systeme, deren Hersteller nicht mehr auf dem Markt sind. Da gibt es keine Updates. Ich kann das gut verstehen. Mein Internet-Shop kann das auch nicht. Klar kann man alles programmieren lassen, allerdings ist mir die Sache mit den Bundles den Aufwand nicht Wert. Zudem ist das gar nicht so einfach.
- Mittlerweile gibt es Auslassungen der EU-Kommission - vom Mai 2015 durch Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker - diesen Unfug zu beenden und dem eBook ebenfalls seinen reduzierten Umsatzsteuersatz zukommen zu lassen. Passiert ist dies jedoch noch nicht.
- Zudem ist die Lage auch noch insoweit unübersichtlich, als dass die Art und Weise der Aufteilung der Umsatzsteuersätze für Bundles - die ab dem 1.1.2016 zur Pflicht wird - unklar ist. Es fehlt hier an einer entsprechenden Verwaltungsanweisung. Daher ist auch nicht unbedingt damit zu rechnen, dass es die Bundles ab 2016 wieder geben wird.
- Hierbei ist zu beachten, dass Steuerschuldner und wirtschaftlich belasteter zwei Personen sind. Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist der jeweilige Unternehmer in der Kette. Der wirtschaftlich belastete ist der Endverbraucher. Das bedeutet, dass bei unklarer Lage die Zeche am Ende von den Verlagen oder den Buchhändlern bezahlt werden muss. Je nach Fallkonstellation haftet der Geschäftsführer persönlich. Und das rückwirkend für vier Jahre. Niemand will so ein Risiko eingehen. Darum können sich solche Angebote bis zur Klärung hinziehen.
Wer seinen Protest kundtun möchte, der möge sich an die EU Kommission wenden, die eBooks nicht als Kulturgut sehen will.
lg
StefanZuletzt geändert von StefanW; 11.11.2015, 20:39.
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naja Farbe hin&her - beides kaufe ich mir nicht...
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