Darüber hinaus gilt: Wenn die Leitungslänge zwischen dem Überspannungsschutz und dem zu schützendem Betriebsmittel mehr als 10m beträgt, ist ein weiterer Überspannungsschutz zu verbauen. Das wäre in deinem Fall der SPD (Überspannungsschutz) in deiner Verteilung.
Da ich annehme, dass der erstgenannte höchstwahrscheinlich nicht verbaut ist (wie bei mir), bleibt nur der zweitgenannte. In diesem Fall ein Typ1+2 Kombiableiter, zB hager SPN800.
Ich bin eine Weile nicht mehr so tief in der Materie drin, daher Verzeihung wenn ich etwas übersehen haben sollte.
Zitat von BadSmiley
Beitrag anzeigen
https://www.phoenixcontact.com/asset...hutz_LoRes.pdf
auf Seite 34



Einen Kommentar schreiben: