Ich habe nur die Fachunternehmererklärung für Wärmepumpen ( von der Bafa) unterschrieben lassen. Die Tabelle sieht so aus:
image.pngDie einzelnen Rechnungen habe ich natürlich alle einzeln hochgeladen.
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Keine Ankündigung bisher.
Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?
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Hattest du vom Heizi nur die Fachunternehmerklärung unterschreiben lassen oder auch dieses extra Formular "Bestätigung zu den förderfähigen Investionskosten" mit dieser Tabelle? Hattest du dann einfach die Rechnung von den KNX-Komponenten hochgeladen? Wäre super, wenn du mir die Excel mal zeigen könntest. Danke!Zitat von StefanWE Beitrag anzeigenHabe ich genau so gemacht. Ich habe mir vom Heizungsbauer die Fachunternehmererklärung für die Wärmepumpe usw. unterschreiben lassen und die KNX Komponenten hochgeladen. Dazu eine Exceltabelle gemacht, welche Komponenten wozu benötigt werden.
Gestrichen wurden mir die LED Kontroller. PM mit Temp Sensor und Taster mit Temp Sensor hingegen wurde alle anerkannt.
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Habe ich genau so gemacht. Ich habe mir vom Heizungsbauer die Fachunternehmererklärung für die Wärmepumpe usw. unterschreiben lassen und die KNX Komponenten hochgeladen. Dazu eine Exceltabelle gemacht, welche Komponenten wozu benötigt werden.
Gestrichen wurden mir die LED Kontroller. PM mit Temp Sensor und Taster mit Temp Sensor hingegen wurde alle anerkannt.
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Kurze Rückfrage zu der alten Bafa-Förderung die 2020 ausgelaufen ist. Habt ihr die KNX-Komponenten in das Formular- Bestätigung zu den förderfähigen Investitionskosten
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Den Warmwasseranteil bleibt für die BAFA bei 18% auf 50 Grad.Zitat von jcd Beitrag anzeigenDie für die Förderung anzugebende JAZ kann in keiner Liste stehen, die muss abhängig von den Auslegungstemperaturen und dem Warmwasseranteil berechnet werden.
Das Problem ist, dass viele Wärmepumpen in der Liste die 4,5 gerade mal bei 30 Grad Vorlauf und 10 Grad NAT erreichen und in den meisten Gegenden eben gar nicht förderfähig sind.
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Die für die Förderung anzugebende JAZ kann in keiner Liste stehen, die muss abhängig von den Auslegungstemperaturen und dem Warmwasseranteil berechnet werden.
Mir ist schleierhaft wie ein Heizungsbauer die Unterlagen zusammenstellen und dort einen Wert eintragen kann der nicht die Anforderungen erfüllt. Dann kann man das auch lassen.Zuletzt geändert von jcd; 06.03.2023, 08:03.
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Ich bin in der selben Situation. Der Heizungsbauer hat in der Fachunternehmererklärung den falschen Wert eingetragen. Zur Förderung kommen Pumpen gemäß Liste "Wärmepumpen mit Prüf- / Effizienznachweis - Heizen mit Erneuerbaren Energien" in der Version vom 11.09.2020 und der vom 14.12.2020 in Frage. Dort stehen auch die richtigen Zahlen.Zitat von vanstil Beitrag anzeigenMoin zusammen,
ich habe heute heute einen Aufhebungsbescheid bekommen mit der Begründung, dass die JAZ mindestens 4,5 sein sollte [...] Hat jemand Tipps oder eventuell ein Muster wie der Widerspruch in dem Falle verfasst werden sollte?
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Warum eigentlich? Bei meiner Grundwasser WP verstehe ich es noch (da gehe ich mit mindestens 7°C rein), aber die letzten Sole (Sonde) WP, die ich gesehen habe, sind mit 4°C rein und 2°C raus. Da dürften die Luft Temperaturen doch auch nicht schlechter sein, gerade wenn man bedenkt, dass bei höhere WW Anteil mehr WP Zeiten im Sommer erforderlich sind.Zitat von jcd Beitrag anzeigenBei Erdwärme ist der entspannter zu erreichen.
Ich bin deswegen immer öfter ein Freund von LWWP, natürlich auch, da die Bohrkosten heute exorbitant sind.
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Das muss noch gar nichts heißen, die muss schon für genau euren Standort und euer Vorhaben die 4,5 noch erreichen können.Zitat von vanstil Beitrag anzeigenDabei haben wir uns für eine förderfähige Wärmepumpe aus der BAFA Liste entschieden
Was kommt denn hier raus, wenn du alles richtig eingibst? https://www.waermepumpe.de/jazrechner/
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Für eine LWP im Neubau mit Warmwasserbereitung ist der Zielwert 4,5 ziemlich knapp. Bei Erdwärme ist der entspannter zu erreichen.
Aber das Formular mit der JAZ hat man ja miteinreichen müssen. Was habt ihr denn dort eingetragen, bzw. eintragen lassen?
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Normalerweise errechnet der Heizungsbauer mit irgendeinem Tool (Hersteller oder https://www.waermepumpe.de/jazrechner/) die theoretische JAZ basierend auf der Auslegungstemperatur. Bei einem KFW40 Haus ist natürlich der Wärmebedarf entsprechend niedrig und der Warmwasseranteil fällt dadurch mehr ins Gewicht, was die JAZ senkt. Der Wert für Neubauten mit 4,5 ist natürlich relativ hoch, wenn man hier eine "schlechtere" Wärmepumpe auswählt, kann es schon knapp werden.
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Moin zusammen,
ich habe heute heute einen Aufhebungsbescheid bekommen mit der Begründung, dass die JAZ mindestens 4,5 sein sollte wir aber nur 3,7 haben. Wobei unsere Wärmepumpe diese laut technischen Daten schafft und wir dabei ein kfw40+ Haus haben.
Dabei haben wir uns für eine förderfähige Wärmepumpe aus der BAFA Liste entschieden, die auch unser Energieberater uns vorgeschlagen hat.
Ich denke, dass sie den COP-Wert mit der Jahresarbeitszahl verwechselt haben und daher ist den Aufhebungsbescheid verschickt haben.
Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht? Natürlich reiche ich Widerspruch ein. Hat jemand Tipps oder eventuell ein Muster wie der Widerspruch in dem Falle verfasst werden sollte?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
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Kann man auch einen Teil der NYM-Leitung und Unterputzdosen (für die Taster und PM) mitnehmen? Zwar kleine Beträge, aber meiner Meinung nach gehört das dazu. Auch meine zwei Verteilerkästen habe ich in die Liste aufgenommen. Geht das durch?
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Bei mir ging jetzt auch alles durch. Keine Ahnung ob evtl etwas rausgestrichen wurde, da ich eh weit über die 50.000 gekommen bin mit Wärmepumpe, Lüftung, KNX etc.
Ohne Nachfrage..
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