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  • Mateo
    antwortet
    Ich häng mich hier mal dran...

    Habt ihr das ganze *knx* Material aus dem zählerschrank, sowie die Endgeräte eingereicht also auch die ETS etc?

    Eine energetische Argumentation kriegt man bestimmt auch geführt über Schaltbare Steckdosen, sowie dimmbares leuchtmittel 🤣

    wie weit gehen die Bearbeiter auf sowas ein und was ist wenn teilpositionen nicht anerkannt werden, wird dann die Förderung komplett gestrichen bzw. Muss sie neu eingereicht werden oder streichen die Herrschaften einfach Positionen und der Rest geht seinen gewohnten Weg?

    lg

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  • Fuchur
    antwortet
    Ja, die Jalousie Aktoren haben wir eingereicht und wurden bestätigt.

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  • Leisetreter
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Nein, einreichen muss man die nicht. Es wird nur darauf hingewiesen, dass man Angebote als Kalkulationsgrundlage haben sollte, um die beantragte Förderhöhe realistisch einschätzen zu können. Da aber beim Antrag eh nichts manuell geprüft wird, kannst du auch einfach 50T beantragen und dann später halt nur 30T abrechnen.
    Ha.... Oha.... Ich glaube wir machen uns dann gerade zu viel Kopf. Das ist ja genial, Beschattung habt ihr auch rein bekommen? "Kleinteile" wie Kabel etc müssten dann auch rein gehen?

    Und bei der Abrechnung müssen dann alle Rechnungen auf uns laufen, korrekt?
    Wichtige Frage die ich bei der bafa nicht finden konnte: Förderung bezieht sich auf die netto Kosten?

    Danke für die Hilfeleistung
    Zuletzt geändert von Leisetreter; 02.12.2020, 22:36.

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  • gbglace
    antwortet
    Zitat von shortyle Beitrag anzeigen
    Gilt das aber auch für die Geräte die ich nur an den BUS anschließe? Z.B. BWM/PM oder Taster mit Tempsensoren?
    Na das darf man sogar tun. Dann hast halt nur ne Materialrechnung

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  • Fuchur
    antwortet
    Nein, einreichen muss man die nicht. Es wird nur darauf hingewiesen, dass man Angebote als Kalkulationsgrundlage haben sollte, um die beantragte Förderhöhe realistisch einschätzen zu können. Da aber beim Antrag eh nichts manuell geprüft wird, kannst du auch einfach 50T beantragen und dann später halt nur 30T abrechnen.

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  • Leisetreter
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    "vorab" musst du gar nichts schicken. Bei der Abrechnung nach Fertigstellung reichst du deine Rechnungen ein. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn du eine Rechnung eines Elektrikers hast, dann reichst du die ein, ansonsten nur die reine Hardware. Der Hinweis auf die fachgerechte Installation bezieht sich auf die Heizungsanlage. Denn für die brauchst du eine Fachunternehmererklärung über den fachgerechten Einbau und Installation, sonst gibt es gar nichts. Und die kannst du dir ja quasi nur selbst ausstellen, wenn du selbst Heizungsbauer bist.

    Wir haben die Hardware selbst gekauft und die Rechnungen dafür eingereicht. Alles was im Schaltschrank ist und die Installation der WP hat der Elektriker gegen Rechnung erledigt. Die Installation von Tastern, PM, Visu u.ä. haben wir selbst gemacht, aber für die Arbeitsleistung natürlich keine Kosten geltend machen können. Dort wurde nur die gekaufte Hardware abgerechnet.
    Das ist das was ich meinte. Heizung, Solaranlage usw. macht der Heizungsmonteur, Elektrik bzw den Einbau von Tastern, Sensoren etc etc etc machen wir selber. Diese Eigenleistung wollen wir gar nicht ansetzen, aber natürlich gerne die Bauteile.

    Der Antrag läuft über bei uns über den Heizungsmonteur, muss der nicht schon Kostenvoranschläge mit einreichen?

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  • Fuchur
    antwortet
    Zitat von Leisetreter Beitrag anzeigen
    Hi,
    wir arbeiten gerade an unserem Antrag und da an der Hürde alles via Rechnung eines Elektrikers laufen zu lassen oder die Teile direkt kaufen und selber einbauen. Wie hast du a) die Eigenleistung verkauft und b) hast du vorab nur eine "Einkaufsliste" der KNX Teile geschickt, die du selber eingebaut hast ?
    "vorab" musst du gar nichts schicken. Bei der Abrechnung nach Fertigstellung reichst du deine Rechnungen ein. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn du eine Rechnung eines Elektrikers hast, dann reichst du die ein, ansonsten nur die reine Hardware. Der Hinweis auf die fachgerechte Installation bezieht sich auf die Heizungsanlage. Denn für die brauchst du eine Fachunternehmererklärung über den fachgerechten Einbau und Installation, sonst gibt es gar nichts. Und die kannst du dir ja quasi nur selbst ausstellen, wenn du selbst Heizungsbauer bist.

    Wir haben die Hardware selbst gekauft und die Rechnungen dafür eingereicht. Alles was im Schaltschrank ist und die Installation der WP hat der Elektriker gegen Rechnung erledigt. Die Installation von Tastern, PM, Visu u.ä. haben wir selbst gemacht, aber für die Arbeitsleistung natürlich keine Kosten geltend machen können. Dort wurde nur die gekaufte Hardware abgerechnet.

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  • shortyle
    antwortet
    Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
    Naja das mit dem selber montieren funktioniert ja auch nur wenn du zugelassener E-Installateur bist.
    Gilt das aber auch für die Geräte die ich nur an den BUS anschließe? Z.B. BWM/PM oder Taster mit Tempsensoren?
    Zuletzt geändert von shortyle; 02.12.2020, 21:45.

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  • gbglace
    antwortet
    Naja das mit dem selber montieren funktioniert ja auch nur wenn du zugelassener E-Installateur bist.
    Da stand doch auch was von Nachweis der fachgerechten Installation und bei Elektro geht das eben nur bedingt durch Eigenleistung und dein Architekt macht nen Stempel unter das Gesamtbauvorhaben.

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  • Leisetreter
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Na davon rede ich doch. Also hast du Grundstück und Haus nicht im Paket gekauft, dann ist es auch kein Bauträger, sondern ein GU (Generalunternehmer). Folglich musst du Eigenregie auswählen. Dort kannst du alle Rechnungen erfassen.
    Hi,
    wir arbeiten gerade an unserem Antrag und da an der Hürde alles via Rechnung eines Elektrikers laufen zu lassen oder die Teile direkt kaufen und selber einbauen. Wie hast du a) die Eigenleistung verkauft und b) hast du vorab nur eine "Einkaufsliste" der KNX Teile geschickt, die du selber eingebaut hast ?

    Wäre schon praktisch zumindest die Materialkosten gefördert zu bekommen, auch wenn man alles selber installiert

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  • Fuchur
    antwortet
    Na davon rede ich doch. Also hast du Grundstück und Haus nicht im Paket gekauft, dann ist es auch kein Bauträger, sondern ein GU (Generalunternehmer). Folglich musst du Eigenregie auswählen. Dort kannst du alle Rechnungen erfassen.

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  • Dustin H
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Das ist aber eine sehr seltsame Konstellation... Habe ich noch nie gehört, dass ein Bauträger jemanden auf sein Grundstück lässt um mittendrin Eigenleistungen zu machen und dann macht er munter weiter wenn du fertig bist. Das BAFA-Formular kenne ich natürlich nicht für den Bereich Bauträger, was dort möglich/vorgesehen ist.

    Nur damit wir nicht völlig aneinander vorbeireden: Du hast von dem Bauträger das Grundstück gekauft als das Haus fertig war?
    Ich habe erst das Grundstück gekauft(von der Sparkasse). Dann anschließend mit dem Bauträger ein Vertrag geschlossen in dem ich aber selbst in „Eigenleistung“ eine Firma für die Elektrik beauftragt habe. Die Firma wurde dann mit eingetaktet.

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  • Fuchur
    antwortet
    Das ist aber eine sehr seltsame Konstellation... Habe ich noch nie gehört, dass ein Bauträger jemanden auf sein Grundstück lässt um mittendrin Eigenleistungen zu machen und dann macht er munter weiter wenn du fertig bist. Das BAFA-Formular kenne ich natürlich nicht für den Bereich Bauträger, was dort möglich/vorgesehen ist.

    Nur damit wir nicht völlig aneinander vorbeireden: Du hast von dem Bauträger das Grundstück gekauft als das Haus fertig war?

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  • Dustin H
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Bist du dir sicher, dass du mit einem Bauträger baust? Die BAFA versteht das streng nach Definition, sprich du kaufst Grundstück mit Haus drauf als Paket. Baut dir ein GU ein Haus auf dein Grundstück, dann muss im Formular "Eigenregie" angekreuzt werden und die x Rechnungen kommen einfach in die Liste. Ich hatte auch 8 oder 9 Rechnungen, vor allem die KNX-Teile aus Onlinebestellungen.
    Genau das ist momentan mein Problem. Ich habe mit einem Bauträger gebaut und das Gewerk raus genommen und mit einem Smart-Home Elektriker durchgeführt.

    Also der „Bauträger“ hat die Heizung verbaut und in „Eigenregie“ über Firma die Knx-Elektrik.

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  • Fuchur
    antwortet
    Bist du dir sicher, dass du mit einem Bauträger baust? Die BAFA versteht das streng nach Definition, sprich du kaufst Grundstück mit Haus drauf als Paket. Baut dir ein GU ein Haus auf dein Grundstück, dann muss im Formular "Eigenregie" angekreuzt werden und die x Rechnungen kommen einfach in die Liste. Ich hatte auch 8 oder 9 Rechnungen, vor allem die KNX-Teile aus Onlinebestellungen.

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