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Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?

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  • Dustin H
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    So, der Bescheid ist heute eingegangen. Es wurde anstandslos alles bestätigt. Ein klein wenig haben wir verschenkt, weil wir nur etwas über 49T bei der ursprünglichen Antragstellung angegeben hatten (KWL war damals noch nicht möglich). Ist aber verschmerzbar.

    Um Verzögerungen und Nachfragen zu vermeiden, hatte ich nach dem Einreichen des Verwendungsnachweises die Rechnungen und den Wartungsvertrag noch extra hochgeladen. Die BAFA sah nun also alle Positionen und hat sie bestätigt.

    Abgerechnet haben wir:

    - Wärmepumpe zzgl. KNX-Schnittstellenkarte
    - Tiefenbohrung
    - Installationskosten von Sanitärer und Elektriker zzgl. Material (Leitungen, Sicherungen,...)
    - Raumthermostate
    - KWL inkl. Installationskosten und Modbus-Schnittstellenkarte
    - KNX-Grundgeräte (Spannungsversorgung, Linienkoppler, Modbus-Gateway,...) zzgl. Installationskosten
    - KNX-Jalousieaktoren
    - Visu (PeaKNX)
    - KNX Wetterstation, Regensensor

    Die ursprüngliche KNX-Liste war eigentlich wesentlich länger, aber durch die KWL waren wir so schon deutlich über 50T. Laut Ausführungen im Bescheid wurden alle angegebenen Rechnungspositionen geprüft und als förderfähig anerkannt. Die Summe gedeckelt auf 50T, diese wiederum reduziert auf unseren ursprünglichen Antrag von leicht über 49T. Davon 35% werden bis in 2 Wochen ausgezahlt.

    Gratuliere !

    ich habe nun folgendes Problem :
    Antrag damals eingereicht. Bestätigt bekommen.
    Mein Bauträger hat nun mir eine Summe für die Heizung ausgefüllt und nun möchte ich noch die Elektriker Rechnung(lief nicht über den Bauträger aber Summe wurde mit angegeben) mit hinzufügen , einfach dazu hoch laden extra ? Oder gibt es für den Elektriker ein extra Formblatt zum abrechnen?

    Vielleicht kann ja wer helfen 🙂
    Zuletzt geändert von Dustin H; 30.11.2020, 19:46.

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  • Fuchur
    antwortet
    So, der Bescheid ist heute eingegangen. Es wurde anstandslos alles bestätigt. Ein klein wenig haben wir verschenkt, weil wir nur etwas über 49T bei der ursprünglichen Antragstellung angegeben hatten (KWL war damals noch nicht möglich). Ist aber verschmerzbar.

    Um Verzögerungen und Nachfragen zu vermeiden, hatte ich nach dem Einreichen des Verwendungsnachweises die Rechnungen und den Wartungsvertrag noch extra hochgeladen. Die BAFA sah nun also alle Positionen und hat sie bestätigt.

    Abgerechnet haben wir:

    - Wärmepumpe zzgl. KNX-Schnittstellenkarte
    - Tiefenbohrung
    - Installationskosten von Sanitärer und Elektriker zzgl. Material (Leitungen, Sicherungen,...)
    - Raumthermostate
    - KWL inkl. Installationskosten und Modbus-Schnittstellenkarte
    - KNX-Grundgeräte (Spannungsversorgung, Linienkoppler, Modbus-Gateway,...) zzgl. Installationskosten
    - KNX-Jalousieaktoren
    - Visu (PeaKNX)
    - KNX Wetterstation, Regensensor

    Die ursprüngliche KNX-Liste war eigentlich wesentlich länger, aber durch die KWL waren wir so schon deutlich über 50T. Laut Ausführungen im Bescheid wurden alle angegebenen Rechnungspositionen geprüft und als förderfähig anerkannt. Die Summe gedeckelt auf 50T, diese wiederum reduziert auf unseren ursprünglichen Antrag von leicht über 49T. Davon 35% werden bis in 2 Wochen ausgezahlt.

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  • Fuchur
    antwortet
    Wo hättest du das angeben wollen? Als ich meinen Antrag gestellt habe, gab es nur eine Summe einzutragen. Oder das Formular wurde zwischenzeitlich geändert.

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  • reside
    antwortet
    Hallo,

    wir haben Anfang dieses Jahres die BAFA beantragt. Es wurde die maximale Fördersumme beantragt. Allerdings hatten wir unter den Anlagekosten noch nicht aufgelistet, dass wir KNX einplanen. Soweit ich die Angaben der BAFA richtig verstehe, ist das der späteren Förderung nicht abträglich, wenn eine ausreichend hohe Summe beantragt wurde. Stimmt das?

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  • pl11
    antwortet
    Hast du natürlich recht...

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  • gbglace
    antwortet
    Zitat von pl11 Beitrag anzeigen
    oder muss ich das in dem Fall betrachten wie Werkzeug,
    Wenn Du Dir mal die drei Buchstaben ETS bei der KNX-Org ausgeschrieben anschaust, stellt sich die Frage nicht. Das ist ein Werkzeug. Der KNX funktioniert auch wunderbar ohne laufende ETS.

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  • crewo
    antwortet
    Ja und einen Bagger benötigt man auch um den Schacht für die Elektroleitung zu graben, welche ja für den Betrieb der Wärmepumpe nötig ist. Leute, man kann das auch übertreiben und so lange solche Programme nerven, bis die hart eingeschränkt werden. Ich würde mich mal freuen, dass überhaupt solche Dinge wie "Teile der KNX-Anlage" akzeptiert werden, wobei mir der Beweis hier bis heute fehlt.

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  • pl11
    antwortet
    Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
    Hmm interessanter Ansatz.
    Was steht denn da zum Punkt Installationsnebenaufwändungen? Die EST ist ja das Werkzeug um den KNX zu Installieren, es kommt dann wieder der Punkt zum Tragen inwieweit Eigenleistungen in der Ausführung der Installation als abrechenbar gelten.

    Zu verbauendes Material was man als Kunde hier und da bauseits stellt, ist es in dem Falle nicht.

    Funktionieren tut die Anlage ja auch ohne ETS.
    Also Eigenleistung werden ja definitiv nicht gefördert wenn ich richtig liege.

    Aber um die Effizienz durch eine intelligente Steuerung zu steigern benötige ich ja die Software, oder muss ich das in dem Fall betrachten wie Werkzeug, also wie die Bohrmaschine die ich zwar benötige aber nicht gefördert bekomme.

    Oder liege ich da sich falsch?

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  • gbglace
    antwortet
    Diese EEG Novelle ab 2021 macht nicht nur neue Regeln bei der PV sondern soll auch alle bisherigen Bundesförderungen zu dem Thema zusammenfassen. von daher dieser bunte Mix aus Bafa, KfW und was es sonst noch gab wird zusammengelegt und von einer Stelle bedient. Die Mittel sollten aber wohl erstmal als solche bestehen bleiben. Das Thema Heizung ist ja anders als das PV nicht in Konkurrenz zu den Stromversorgern und somit tritt da keine Lobby wirklich gegen, und damit wird das wohl noch bleiben. Denn der Sanierungsstau bei Heizung ist ja auch noch reichlich vorhanden und wenn dann erstmal noch die Ölbrenner nicht mehr durch neue Ölbrenner ersetzt werden dürfen und wer das noch nicht gewechselt hat und dann mit seinen irgendwann 20 Jahre + Geräten daher kommt bekommt bestimmt bei den nächsten Verschärfungen den Stilllegungsbescheid.

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  • jcd
    antwortet
    ... nun das hängt doch auch stark davon ab wenn gebaut werden soll. Die Förderungszeiträume sind ja befristet.
    Da die Fördersätze für Wohngebäude sowie für die Sanierung von Nichtwohngebäuden bereits im Januar 2020 deutlich angehoben wurden, ist für diese Bereich nicht mehr mit großen Änderungen zu rechnen. Lediglich die o.g. EE- oder NH-Pakete und der iSFP-Bonus könnten die Förderung hier noch verbessern.
    Anfang das Jahres ist die BAFA-Förderung ja erst von Pauschalbetrag auf prozentual umgestellt worden, kann mir nur schwer vorstellen, dass es noch vorteilhafter werden sollte.

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  • stitch84
    antwortet
    Ich habe heute von einem Installateur erfahren, dass es die Bafa Förderung in der aktuellen Form ab nächstes Jahr nicht mehr geben soll.

    Etwas aufgeschreckt durch diese Aussage (käme für uns denkbar ungelegen), habe ich herausgefunden, dass KfW und Bafa wohl "vereinheitlicht" werden sollen.

    In dem verlinkten Artikel steht auch etwas über „Efficiency Smart Home“.

    Ich bin mir allerdings unsicher, ob es jetzt klug ist zu warten oder dieses Jahr noch den Antrag einzureichen.
    Erste Details zur neuen Förderung von BAFA und KfW vorgestellt

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  • gbglace
    antwortet
    Hmm interessanter Ansatz.
    Was steht denn da zum Punkt Installationsnebenaufwändungen? Die EST ist ja das Werkzeug um den KNX zu Installieren, es kommt dann wieder der Punkt zum Tragen inwieweit Eigenleistungen in der Ausführung der Installation als abrechenbar gelten.

    Zu verbauendes Material was man als Kunde hier und da bauseits stellt, ist es in dem Falle nicht.

    Funktionieren tut die Anlage ja auch ohne ETS.

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  • pl11
    antwortet
    Hallo zusammen.

    Ich weiß es wurde schon mehrfach gefragt und vielleicht bin ich einfach nur nicht in der Lage die richtige Antwort heraus zu suchen. Aber ich weiß immer noch nicht ob ich von der Bafa auch die ETS-Software gefördert bekomme? Kann mir das jemand beantworten, hat da jemand Erfahrung?

    Danke schonmal...

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  • jh5
    antwortet
    Also denkt ihr, wenn man eine Liste als Anhang einreicht, reicht erstmal aus. Perfekt

    Danke & Gruß
    Zuletzt geändert von jh5; 16.11.2020, 08:32.

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  • Fuchur
    antwortet
    Ich habe meine Rechnungen heute eingereicht. Sobald ich eine Antwort von der BAFA bekomme, gebe ich hier ein Zeichen.

    Interessanterweise müssen die Rechnungen bei der Abrechnung nur in eine Liste eingetragen werden mit Rechnungsnummer, Aussteller, Datum und Betrag. Einzig die Rechnung, auf der die Heizung selbst auftaucht, muss in Kopie hochgeladen werden. Stand jetzt weiß die BAFA also gar nicht, was ich konkret gekauft habe. Mal sehen, ob da noch eine Nachfrage kommt.

    jh5 Mit dem Verwendungsnachweis gibst du die Rechnungen an, die du bezahlt hast. Der Verwendungsnachweis wird nach Abschluss aller Arbeiten und vollständiger Inbetriebnahme eingereicht. Ein späteres Nachreichen ist nicht möglich.

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