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Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?

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  • heinemma
    antwortet
    Hallo Community,

    kann mir jemand sagen, wie lange es i.d.R. dauert bis man von der BAFA eine Rückmeldung auf seinen Antrag bekommt. Ich habe den Antrag bereits am 14.02. eingereicht und noch keine Rückmeldung erhalten. In der Empfangsbestätigung steht ja ausdrücklich drin, dass man von Anfragen zum Bearbeitungsstand absehen soll. Wahrscheinlich um die fleißigen Beamten nicht unnötig von der Arbeit abzuhalten. Die Zeit drängt und ich sollte langsam mit der Beschaffung der Heizung bzw. Kompoennten fortfahren.

    Viele Grüße

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  • schnulli
    antwortet
    Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
    Naja das ja eine Materialliste mit schon eher näheren Verwendungszweck Klimasteuerung. Ich hätte da noch locker die KNX-Spannungsversorgung und Schnittstelle zum PC (hier wäre es der gesamte Logikserver) und die ETS.

    Klappt natürlich auch nur gut wenn man nicht schon sehr sehr früh mit Testbrettern usw. begonnen hat.
    Hier der Auszug aus dem Merkblatt. Eigentlich sehr weit gefasst in Bezug auf KNX .

    4. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
    a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der
    Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen
    Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und
    Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden
    Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden
     Sensoren, Aktoren, Datenlogger
     digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate,
     Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch
    relevanten Daten,
     digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen,
    Energieverbräuchen und Energiekosten
     digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw.
    zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart
    Home“)
     Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik,
    Energiemanagementsysteme
    b. Montage und Installation
     inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

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  • gbglace
    antwortet
    Naja das ja eine Materialliste mit schon eher näheren Verwendungszweck Klimasteuerung. Ich hätte da noch locker die KNX-Spannungsversorgung und Schnittstelle zum PC (hier wäre es der gesamte Logikserver) und die ETS.

    Klappt natürlich auch nur gut wenn man nicht schon sehr sehr früh mit Testbrettern usw. begonnen hat.

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  • schnulli
    antwortet
    Zitat von mwKNX Beitrag anzeigen

    Geht das überhaupt? Nach unten geht, aber nicht nach oben dachte ich...
    Anbei der Wortlaut aus dem Zuwendungsbescheid :
    Die Zuwendung wird als Projektförderung zur Deckung er förderfähigen Ausgaben im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt. Die von Ihnen beantragten Kosten erkläre ich für verbindlich und mache diese zum Bestandtiel dieses Zuwendungsbscheides. Anträge auf eine Erhöhung der Förderung wegen zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanungen können nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides gestellt werden. Später eingehende Anträge auf Erhöhung können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich zur Realisierung der oben genannten und von Ihnen in Ihrem o.a. Antrag beschriebenen Maßnahmen bestimmt.

    Ich habe mir ein eigenes Excel erstellt, in dem ich die Kosten zusammengetragen haben.
    Vorgesehen habe ich
    Heizung ohne Flächenheizung(Fussbodenheizung)
    Montage + Lötkosten
    Smarthome
    2 x KNX Sensor ARCUS Temperatur Raum Feuchte
    12 x KNX Glastaster (da für Heizungssteuerung Raumthermostat)
    1 x KNX Raumcontroller (da für Heizungssteuerung Raumthermostat)
    3 x Jalousieaktor (da für Heizungssteuerung autom. Beschattung)
    6 x Bewegungsmelder (da für Heizungssteuerung bei Anwesenheit )
    12 x Präsenzmelder (da für Heizungssteuerung bei Anwesenheit )
    2 x Binärkontakt (da für Heizungssteuerung Fenster offen/zu)
    1x Schaltaktor
    + 20% Puffer

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  • Ben6
    antwortet
    Zitat von schnulli Beitrag anzeigen

    Alles
    Darf ich jetzt nochmal nachfragen was genau das war? Also Aktoren, Praesenzmelder, Sensoren, wenn ja nur Heizung- oder auch Jalousiensteuerung?

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  • mwKNX
    antwortet
    Zitat von schnulli Beitrag anzeigen

    Außer man erhöht diese nochmals in den nächsten 1-2 Monaten schriftlich.
    Geht das überhaupt? Nach unten geht, aber nicht nach oben dachte ich...

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  • schnulli
    antwortet
    Zitat von h4nnes Beitrag anzeigen
    Hi schnulli, was hast du denn alles in deinen Antrag genommen und was davon bewilligt bekommen?
    Alles was mit dem Merkblatt vereinbar war. Dadurch,dass vor der Auszahlung noch ein Feststellungsbescheid kommt welcher auf die dann eingereichten Rechnungen Bezug nimmt, kann man das jetzt noch nicht genau sagen. Die maximale Auszahlungssumme ist aber nun mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt. Außer man erhöht diese nochmals in den nächsten 1-2 Monaten schriftlich.

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  • h4nnes
    antwortet
    Hi schnulli, was hast du denn alles in deinen Antrag genommen und was davon bewilligt bekommen?

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  • schnulli
    antwortet
    8.1. Antrag gestellt, 25.3. Zuwendungsbescheid erhalten

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  • amasingh
    antwortet
    Ist bei uns genauso. Unser GU hat bisher nur die Art der Heizung und den Hersteller definiert.
    Zudem ist vertraglich festgehalten, dass wir alle Unterlagen zur Beantragung einer Bafa Förderung der Heizung erhalten.
    Den Elektriker haben wir jedoch vorsorglich komplett als Eigenleistung definiert, werden jedoch trotzdem mit dem Elektriker des GUs zusammenarbeiten.

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  • Fuchur
    antwortet
    Dann ist das kein Problem. Heizlastberechnung erstellen, Modell auswählen und dafür gesondertes Angebot mit Installation erstellen lassen, im Gegenzug Vertragsgutschrift. Mit dem Angebot kannst du den Antrag stellen und danach dem GU die gewählte Heizung bestätigen. Nach Installation und Bezahlung bei der BAFA abrechnen.

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  • kbabioch
    antwortet
    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Meinst du einen Bauträger oder einen GU?
    Ich meinte tatsächlich einen Generalunternehmer. Sorry für die Unpräzision ;-).

    Zitat von Fuchur Beitrag anzeigen
    Bei letzterem muss das Gewerk halt aus dem Vertrag rausgenommen und getrennt abgerechnet werden. Man muss nur aufpassen, dass im Vertrag nicht schon die konkrete Heizung festgezurrt wird, denn dann müsste der BAFA-Antrag vor Vertragsschluss erfolgen.
    In meinem Fall habe ich einen Vertrag mit dem Generalunternehmer unterschrieben, inkl. dem Gewerke "Heizung". Der Vertrag ist allerdings sehr allgemein gehalten, die genaue Bezeichnung ist noch nicht festgelegt. Eine genaue Heizlastberechnung bzw. ein Detailgespräch mit dem Heizungsbauer hat noch nicht stattgefunden.

    Bestehen hier noch Fördermöglichkeiten? Wie müsste man am Besten vorgehen?

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  • Fuchur
    antwortet
    Meinst du einen Bauträger oder einen GU?

    Bei letzterem muss das Gewerk halt aus dem Vertrag rausgenommen und getrennt abgerechnet werden. Man muss nur aufpassen, dass im Vertrag nicht schon die konkrete Heizung festgezurrt wird, denn dann müsste der BAFA-Antrag vor Vertragsschluss erfolgen.

    Bei ersterem bist du nicht Bauherr, sondern der Bauträger. Dort gibt es aber auch Möglichkeiten, dass der Bauträger den Förderantrag stellt und die Fördersumme an dich durchreicht. Das genauere Prozedere kann man bei der BAFA nachlesen.

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  • kbabioch
    antwortet
    Was ich mich nach Lesen dieses Threads frage: Wie ist eigentlich im Falle eines Bauvorhabens durch einen Bauträger zu verfahren. Hier unterschreibt man ja einen Vertrag mit dem Bauträger (mit einem Leistungskatalog für das gesamte Haus inkl. Heizung). Je nach Bauträger werden die Kosten für einzelne Gewerke nicht an den Kunden kommuniziert bzw. nicht im Vertrag einzeln aufgeführt.

    Ein spezielles Angebot durch einen Fachbetrieb gibt es im Zweifel nicht, auch wenn es dann durch ein solches ausgeführt und installiert wird. Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln/können/dürfen? Ist man in diesem Falle förderungsfähig, und wenn ja, wie haben entsprechende Nachweise auszusehen?

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  • schnulli
    antwortet
    8.1. eingereicht, nach 8 Wochen angerufen, direkt abgewunken -> unter 3 Monate geht nix

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