Zitat von Lennox
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In unserem Fall war vom Küchenstudio aber kein Elektriker da, sondern nur eine Person die in irgendeiner gearteten Weise befähigt ist/war einen Herd anzuschliessen, aber keine Steckdosen. Daher war das vertraglich ausgeschlossen, mit der Begründung das diese Firma das nicht darf. Aus welchen Gründen auch immer. Eine Steckdose anklemmen brauchen wir uns glaube ich nicht drüber unterhalten das das schwierig ist.
Zitat von Lennox
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- Was wurde gemessen?
- Womit wurde gemessen? Ist die Kalibrierung aktuell? Welche Seriennummer hat das Messgerät? (Letzte beiden Punkte sind Forderungen unserer zuständigen Sachverständigen)
- Wann wurde gemessen?
Das hier bei mir Vorort ansässige EVU sagte, bis zum Hauptschalter ist das deren Sache, was ich danach mache ist denen egal.
Ein konzessionierter Handwerksmeister hat die Genehmigung alle Anschlüsse an das öffentliche Netz zu tätigen:
Wenn man den TREI-Schein bestanden hat und beim Energieversorger eingetragen ist darf man voll umfänglich alle
Elektroarbeiten ausführen und die Anlage dann auch ans Netz anschließen.
Zitat von barontigger
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sehr schöner Beitrag. Der im Gegensatz zu dem was ich aus SIcht der Theorie geschrieben habe die gelebte Praxis, bzw. Realität wiederspiegelt.
Letzlich geht es darum sich über sein handeln bewusst zu sein.
Sowas kann man auch Gefährdungsbeurteilung nennen, die zumindest bei uns in der Firma für jeden Arbeitsplatz existiert und von jeder Fremdfirma mitzubringen ist.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende :-)


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