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    [Elektro] Blitzschutz Hausanschluss Kabelfernsehen - Staberder Haus

    Hallo,

    bin gerade bei den letzten Aufräumarbeiten nach Fertigstellung des Umbaus im alten Haustrakt noch auf eine Frage gestossen. Wir haben beim Umbau die Elektrik komplett erneuert.
    Allerdings habe ich gerade den Bereich vor dem DVB-C Verstärker aufgeräumt. Der Verstärker wurde vor einigen Jahren durch den Anbieter getauscht. Dabei wurde der Potentialausgleich des DVB-C Verstärkers mit dem Hausanschluss Kabelfernsehen (Dose Übergabepunkt Haus) und einer Wasserleitung im Keller verbunden (grün/gelb 4mm²). Die Wasserleitung ist über einen anderen Raum mit der Potentialausgleichsschiene (Staberder) verbunden. Somit ist letztlich der Hausanschluss Kabefernsehen mit dem Staberder verbunden.
    Ist dann nicht ein Blitzschutz zwischen dem Hausanschluss und Hauspotential zwingend anzuraten? Bevor ich den Elektriker nerve, wollte ich fragen, wie eure Meinung dazu ist bzw. die Norm das sieht. Welche Geräte setzt man dort ein?

    Danke ech und schönes Wochenende.





    Gruß Martin
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    #2
    Also die Erdung über die Wasserleitung ist meiner Meinung nach schon mal nicht zulässig. Da sollte schon ein 4 mm² direkt zur Potentialausgleichsschiene gelegt werden.

    Zu den passenden Überspannungsableitern: Hier ein Vorschlag von einem bekannten Hersteller:
    https://www.dehn.de/sites/default/fi...09antennen.pdf
    Zuletzt geändert von hthoma; 18.03.2017, 11:52.
    I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

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      #3
      Danke dir für die Info. Bestätigt mich in meiner Meinung.
      Das Haus hat uns vor dem Umbau nicht gehört. Den Verstärker hat damals aber ein Unitymedia Sub angeschlossen.
      Danke auch für der Link. Da werd ich dann mal nächste Woche aktiv werden. Ärgerlich, dass wir das beim Umrüsten der Elektrik übersehen haben. Wäre ein Abwasch gewesen. Aber was man nicht sieht und nicht im Fokus hat...

      Gruß Martin
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        #4
        Zitat von jumy04 Beitrag anzeigen
        Ist dann nicht ein Blitzschutz zwischen dem Hausanschluss und Hauspotential zwingend anzuraten? Bevor ich den Elektriker nerve, wollte ich fragen, wie eure Meinung dazu ist bzw. die Norm das sieht.
        Wenn dein Elektriker des geringsten Misstrauens vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen kann, wird er auf Fragen weniger genervt reagieren als einer der "vergessen" hat, dass er sich gegenüber seinem VNB dazu verpflichtet hat.

        Ein vollständiger Schutzpotenzialausgleich aller Haussysteme ist längst auch für Altbauten vorgeschrieben und umfasst mehr als den Anschluss nur einer häuslichen Wasserleitung. Die Hauswasserzuleitung muss ebenfalls an der HES angeschlossen sein, darf aber seit 01.10.1990 nicht mehr als Erder missbraucht werden. Strittig war seit längerem ob für Altbauten, bei deren Erstellung noch kein Fundamenterder vorgeschrieben war, für Anschluss an das BK- (oder auch Telefon-) Netz auch ein Erder nachgerüstet werden muss.

        Bei Gebäuden, für die baurechtlich ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist, gehört stets zum Äußeren Blitzschutz auch ein Innerer Blitzschutz einschließlich SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern. Die sind auch in Gebäuden ohne Blitzschutzanlage sinnvoll, aber nur Kür und neuerdings nur in der Stromversorgung von Neubauten Pflicht.

        In der letzten Sitzung am 23.02.2017 des für Antennensicherheit zuständigen AK 1 im DKE/K735 stand das Thema Erder für BK-Anschluss auf der Tagesordnung. Im Gegensatz zum entsprechenden DEHN Schutzvorschlag und meiner auf früher unzweifelhaft gültigen Regeln und auch sämtlichen Beispielbildern der IEC 60728-11 basierenden Privatmeinung lautet das Protokollfazit:

        Zitat von AK 1 im DKE/K735
        Für die Einbindung der BK-Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich des Gebäudes ist die Erdung der HES nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Anschluss eines Erdungsleiters zum Zwecke der Masterdung (Antenne) ist die Erdung der Antenne jedoch erforderlich.
        Zur Nutzung häuslicher Rohrnetze als PA-Leiter heißt es im Protokoll:

        Zitat von AK 1 im DKE/K735
        Gemäß Punkt 6.2 der Norm ist die Verwendung von Heizungsrohren, Wasserverbrauchsleitungen und Gasleitungen nicht zulässig, da diese keine dauerhafte Wirksamkeit des Potenzialausgleichs gewährleisten.
        Nachrichtlich: Im Einzelfall ist ein evtl. Bestandsschutz zu prüfen.
        Im Partnerhandout von UM wurden nur Gasleitungen als PA-Leiter ausgeschlossen. Dies und auch der Passus, dass Netzstecker von BK-Verstärkern abgeschnitten und die Kabel direkt angeklemmt werden dürfen, ist nicht normkonform.

        In Bild 7 des von hthoma verlinkten DEHN Schutzvorschlags 09 ist als Erdungsleiter der getrennten Fangstange ein 16 mm² Cu ausgewiesen, richtig wäre jedoch 50 mm² St/tZn, Alu-Knetlegierung oder Cu. In der neueren White-Paper-Version ist es richtig dargestellt.
        Zuletzt geändert von Dipol; 19.03.2017, 19:31.

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          #5
          Danke für die ausführlichen Infos. Bis auf den Kabelanschluss sind die Erdungen alle korrekt ausgeführt worden. Hatte der Elektriker während des Umbaus geprüft. Das war mir vor allem im Altbau wichtig. Der Kabelanschluss war dabei aber nicht auf dem Schirm.
          SPD1/2 möchte ich eh gerne nachrüsten. Da wir wahrscheinlich dieses Jahr PV nachrüsten, werde ich das wohl in diesem Rahmen erledigen.
          Gruß Martin
          IPSymcon 6.1, KNX, Siemens Logo 0BAX, Homematic, ESP32, Raspberry, NUKI, Philips Hue

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