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Stromanschluss - Änderungen seit 2016?

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    #16
    RCD 10 mA ist Unsinn.

    Lutz

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      #17
      @l0wside

      Wieso 63er FI? Wo benötigst du sowas?


      Ist nicht bei einem normalen EFH ein Hausanschluss mit 65A und SLS mit 35A die Norm und somit ein 40A RCD ausreichend?


      Geht doch da drum, wieviel man hinter dem FI ziehen kann und nicht was maximal vor dem FI an Ampere verfügbar wäre?


      Was fährst du mit 63A an?

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        #18
        Zitat von halloween Beitrag anzeigen
        @l0wside
        Wieso 63er FI? Wo benötigst du sowas?
        Ist nicht bei einem normalen EFH ein Hausanschluss mit 65A und SLS mit 35A die Norm und somit ein 40A RCD ausreichend?
        Gibt leider Netzbetreiber (z.B. Netze Duisburg) die einen 63er SLS im EFH vorschreiben. Vor dem Problem stand ich auch und habe mich entschlossen eine 35er Schraubsicherung dahinter zu setzen.

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          #19
          Wenn hier schon so viele Profis da sind, hab ich nochmal eine Frage:

          Mein Bekannter baut gerade bzw. zieht die Kabel momentan ein. Es wird ein Zweifamilienhaus.

          e.on Bayern

          Hausanschluss mit 63 A
          3 Zähler jeweils mit 35A SLS davor (je Wohnung einer und dann noch einer für die Wärmepumpe)

          50mm Leerrohr ca 15m zwischen Hausanschlusskasten und Zählerschrank


          Muss das unbedingt ein 25mm² Kabel werden (NYM-J 5x25) oder reicht hier auch ein 16mm² aus?

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            #20
            Der zulässige Spannungsfall für die Leitung zwischen HA und Zähler sind bis 100kva 0.5% .
            Bei 16mm2 und In 63A wäre bei 16.43m Schluss.
            Ich würde 25mm2 legen.
            Elektroinstallation-Rosenberg
            -Systemintegration-
            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
            http://www.knx-haus.com

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              #21
              larsrosen war schneller

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                #22
                25mm² war ja auch der Plan und hat der Eli vorgeschlagen, aber mein Bekannter glaubt nicht, dass er 25mm² durch das Leerrohr bekommt. Sind 2 Übergänge Wand-Decke mit wahrscheinlich nicht so sehr großzügigen Bögen.

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                  #23
                  Und noch was: Darf man eigentlich die Stromzuleitung in den Zählerschrank auch von oben einführen oder muss das immer von unten passieren? Schrank hat 4 Felder, 3 davon mit Zähler, eines Reserve.

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                    #24
                    Zählerschrank immer von unten oder seitlich, unterhalb der Zählerlinie, ungezählter Strom und Erdung (im TNS Netz, inzwischen unter Auflagen auch im TT Netz für den Überspannungsableiter). Gezählte Leitungen und Steuerleitungen von oben.
                    Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                      #25
                      Moin,

                      die Ungezählte Leitung darf nicht durch die Konsumenten teile laufen, also einführen von unten
                      .... und Tschüs Thomas

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                        #26
                        Hab nochmal eine Frage zu den Änderungen:

                        Ist jetzt eigentlich ein Multimediafeld im Zählerschrank Pflicht?

                        Hab da unterschiedliche Aussagen von Elektrikern gehört.


                        Geplant ist bei einem Bekannten folgendes:
                        2-Familienhaus mit Wärmepumpe
                        4 Felder breiter Zählerschrank, 1050mm hoch.

                        Feld 1 = Hutschienen zur Aufnahme von privaten Zwischenzählern - von da aus wird dann an die einzelnen Unterverteilungen weiterverteilt
                        Feld 2 = Feld für Rundsteuerempfänger (3-Punkt-Befestigung)
                        Feld 3 = 2x EHZ Steckplätze
                        Feld 4 = 2x EHZ Steckplätze


                        Somit könnten insgesamt 4 EHZ-Zähler verbaut werden: Allgemeinstrom, Wärmepumpe mit Heizstrom, Wohnung 1, Wohnung 2


                        Muss da jetzt noch extra ein Multimediafeld mit dabei sein?

                        Und ein Kombiableiter (z.B. DEHN) ist jetzt auch seit 2016 Pflicht?
                        Zuletzt geändert von halloween; 31.08.2017, 16:29.

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                          #27
                          Das kann Dir einzig und allein dein lokal zuständiges EVU sagen. Und die schreiben das in Ihre TAB. Kein genormter Standard in D. Hab ich aber für Brandenburg EON.EDIS noch nicht gelesen. Wüsste allerdings auch nicht wozu nen Stromzähler sowas braucht.
                          ----------------------------------------------------------------------------------
                          "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                          Albert Einstein

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                            #28
                            Zitat von halloween Beitrag anzeigen
                            Hab nochmal eine Frage zu den Änderungen:

                            Ist jetzt eigentlich ein Multimediafeld im Zählerschrank Pflicht?

                            Hab da unterschiedliche Aussagen von Elektrikern gehört.


                            Geplant ist bei einem Bekannten folgendes:
                            2-Familienhaus mit Wärmepumpe
                            4 Felder breiter Zählerschrank, 1050mm hoch.

                            Feld 1 = Hutschienen zur Aufnahme von privaten Zwischenzählern - von da aus wird dann an die einzelnen Unterverteilungen weiterverteilt
                            Feld 2 = Feld für Rundsteuerempfänger (3-Punkt-Befestigung)
                            Feld 3 = 2x EHZ Steckplätze
                            Feld 4 = 2x EHZ Steckplätze


                            Somit könnten insgesamt 4 EHZ-Zähler verbaut werden: Allgemeinstrom, Wärmepumpe mit Heizstrom, Wohnung 1, Wohnung 2


                            Muss da jetzt noch extra ein Multimediafeld mit dabei sein?

                            Und ein Kombiableiter (z.B. DEHN) ist jetzt auch seit 2016 Pflicht?
                            Du meinst kein Multimediafeld, sondern ein APZ Feld.
                            Nach der VDE AR-N 4101 muss ein neuer Zählerplatz mit APZ Feld ausgerüstet sein. Von dem Apz Feld muss ein Rohr zum APL(Telekom verteiler) gelegt werden, wenn dieser nicht im selben Raum ist wie der Stromzähler.
                            Vom APZ Feld muss eine Datenleitung über Isolierschlauch ins RFZ (direkt überm Zähler) gelegt werden und beidseitig mit rj45 Buchsen versehen werden.

                            In beide Felder (RFZ und Apz) müssen aus dem Ungezählten Bereich (oder wie VNB vorschreibt?
                            ) 230V hingelegt werden.
                            Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten (25ka LS, Sls, oder Bke kabel).

                            Seit Oktober 2016 muss nach der VDE 0100-443 und 0100-534 ein ÜberspannungsSchutz vorgesehen werden wo elektronische Geräte sich im Haushalt befinden.

                            Aber aus eigener Erfahrung sag ich dir das VNB hat das letzte Wort.
                            Ich habe grade ein Kunde in Offenbach, dort darf kein Üss im Vorzählerberreich. Und die wollen kein APZ und schon gar keine 230V....

                            Also die Norm fordert es, aber nicht jedes VNB will es.
                            Zuletzt geändert von larsrosen; 31.08.2017, 16:53.
                            Elektroinstallation-Rosenberg
                            -Systemintegration-
                            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                            http://www.knx-haus.com

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                              #29
                              Moin,

                              halloween gib hier https://www.hager.de/zaehlerplatzsys...nke/929990.htm den Standort des Zählerschranks ein (Postleitzahl/Ort) und du weist was deine EVU haben will
                              .... und Tschüs Thomas

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                                #30
                                Guten Morgen zusammen,
                                wie dimensioniert man den Stromanschluss richtig?
                                Unser MFH mit 22 Parteien und 2 Aufzügen wurde 2015 gebaut. Jetzt habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt bzgl. eAuto laden (ob es möglich wäre und mit wie viel Leistung) und als Antwort bekommen: heute überhaupt nicht möglich, Hausanschluss 125A.
                                Das scheint mir total unterdimensioniert zu sein, da 125A * 3 * 230V = 86.3kW / 22 Wohnungen (noch ohne Aufzüge) sind es schon nur 3.9kW pro Wohnung.
                                Mir ist klar, das da eine Mischkalkulation drin steckt. Aber ist das wirklich OK so?

                                Viele Grüße
                                Eugen

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