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Zwei Wallboxen mit Lastmanagement auf 11KW absichern

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    Zwei Wallboxen mit Lastmanagement auf 11KW absichern

    Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Es sollen zwei Wallboxen a 11KW in der Garage installiert werden. Die Garage ist mit einem 5*6mm2 hinter dem normalen Hauszähler angeschlossen. In der Garage ist eine Unterverteilung.

    Jede Wallbox benötigt einen RCD Typ A (DC-Sensor ist in der Wallbox integriert) und LS-Schalter 3-polig 16A. Die Wallboxen können Lastmanagement und werden so konfiguriert, dass sie gemeinsam maximal 11KW ziehen. Das Lastmanagement könnte aber natürlich auch ausfallen.

    Wie stelle ich am besten sicher, dass die Wallboxen auch bei Ausfall des Lastmanagements gemeinsam nur 11KW ziehen? Einen zusätzlichen 3-poligen LS-Schalter vor den RCDs?

    Also so?
    WB.png

    Selektivität ist dabei natürlich keine vorhanden ...

    Viele Grüße
    Andreas


    #2
    Was spricht dagegen den LS für beide gemeinsame zu nutzen (RCD natürlich trotzdem getrennt und dann hinter dem LS!)?

    Vernünftige Wallboxen laden aber bei Ausfall des Lastmanagements auch nicht mit 16A, sondern mit dem für diesen Fall eingestellten Maximalstrom, also oft 6A oder gar nicht.

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      #3
      Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
      Was spricht dagegen den LS für beide gemeinsame zu nutzen (RCD natürlich trotzdem getrennt und dann hinter dem LS!)?
      Weiß ich nicht, ich habs nur noch nie gesehen.

      Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
      Vernünftige Wallboxen laden aber bei Ausfall des Lastmanagements auch nicht mit 16A,
      Ja klar, aber ob man sich darauf verlassen sollte ...

      Kommentar


        #4
        Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
        Weiß ich nicht, ich habs nur noch nie gesehen.


        Ja klar, aber ob man sich darauf verlassen sollte ...
        Ja.

        Kommentar


          #5
          Andere Frage:
          im schlimmsten Fall sind das 22kW, die über ein 6qmm übertragen werden müssen.
          Hast du ein Problem mit der Leitungslänge, Häufung, Verlegeart oder Selektivität, dass du dir darüber überhaupt Gedanken machst?
          Ich verstehe daher das Problem mit den angegebenen Daten nicht wirklich…

          Kommentar


            #6
            Gedanken mache ich mir lediglich, da das EVU 11KW vorgibt.

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              #7
              Und der Kunde bekommt (meist) das, was er bestellt.
              Schliesslich lebt jeder Verteilnetzbetreiber von den Netzentgelten in Form von übertragenen Kilowattstunden.

              Das schreibt die Bundesnetzagentur vor:
              Für die Installation einer Wallbox mit einer Leistung über 12 kVA (12 kVAentsprechen ungefähr einer (Wirk-)Leistung von 11 kW) benötigen Sie eine Genehmigung des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Mitteilung äußern. Sollte der Netzbetreiber dem Anschluss der Wallbox nicht zustimmen, muss er den Hinderungsgrund und mögliche Abhilfemaßnahmen nennen, die durch den Netzbetreiber, den Anschlussnehmer oder den Anschlussnutzer vorgenommen werden können. Auch der erforderliche Zeitbedarf muss angegeben werden.
              https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...931#FAQ1017298

              Da du in der Nähe von München wohnst, könnten die Bayernwerke der Versorger sein. Nach aktuellem Preisblatt liegt bei denen die Erweiterung pro kW bei 50 Euro.
              Wenn du also anstatt 30kW Mehrleistung von 9kW (gibt dann bei denen 63A-Vorsicherungen zur Leistungsbegrenzung) geltend machst, kostet das 450 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein aktueller Hausanschluss die 30kW tangiert; da wird vermutlich ohnehin Luft nach oben sein.
              Die Preise gibts hier: https://www.bayernwerk-netz.de/de/en...nrichtung.html

              Daher sind eventuell die 450 Euro besser investiert, als für ein Lademanagement und eine eventuell gemeinsame Vorsicherung oder was auch immer.

              Denn wegen 9kW wird wohl kaum ein Netzbetreiber eine „Unmöglichkeit“ gegenüber Dir oder der BNetzA vertreten können.
              Ich persönlich fände die Lösung besser und würde versuchen, das auch durchzudrücken. Das musst du jedoch am Ende selbst wissen…

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                #8
                Hallo Torsten,

                aktuell habe ich eine Bezugsleistung von 30kW. Laut Netzbetreiber müsste diese erhöht werden, da von 13kW für den Haushalt ausgegangen wird. Es kommt dann sozusagen zu einer BKZ Kategorie Erhöhung (von Kat.3 auf Kat.4), in der ich dann 39kW zur Verfügung hätte. Die Kosten liegen bei 522 Euro Netto.

                Zusätzlich muss ein Lastabwurf eingebaut werden, der vom Netzbetreiber ferngesteuert werden kann.

                Aktuell ist die UV Garage hinter dem "normalen" Zähler angeschlossen, davor sind 35A SLS. Mit 32A für die Wallboxen bleibt nicht mehr viel fürs Haus übrig. Daher wäre hier eine Änderung nötig.

                Die 522 Euro wäre es mir wert, keine Frage. Ich scheue nur den ganzen Rest. Oder habe ich einen Denkfehler?

                Viele Grüße
                Andreas


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                  #9
                  Der Rest wäre ja zunächst, das der SLS der reellen Last und der dann vertraglich vereinbarten 39kW gegen einen 63A-SLS ausgetauscht werden müsste.
                  Ohne getauschten SLS wirst du die Leistung nicht beziehen können. Ist in einer halben Stunde passiert und liegt kostenmässig bei rund 200 Euro.

                  Bleibt nur die Frage, warum du dann einen Lastabwurf benötigst?
                  13kW Haushalt zzgl. 22kW Wallbox sind 35kW Gesamtleistung, die du dann dem Netz maximal entnimmst.

                  Vereinbart sind aber Vertraglich dann 39kW, die dir kontinuierlich bereitgestellt werden müssen, ohne das man dich durch Lastabwurf beschränkt. Genau dafür zahlst du ja den BKZ, damit der Netzbetreiber die Kosten des vorgelagerten Netzes (vor deinem Hausanschluss) der Leistung entsprechend anpassen muss.
                  Einen Eingriff in deinen Leistungsbezug ist bis zu den 39kW dann meines Erachtens gar nicht zulässig, weil er einerseits für die Bereitstellung der zusätzlichen Leistung kassiert, andererseits aber abregeln möchte.

                  Würde er nur 30kW technisch bereitstellen können, wäre das Vorgehen mit dem Lastabwurf richtig. Dann dürfte er aber keinen BKZ in Höhe von 522 Euro verlangen, denn die zusätzliche Leistung steht dir folglich ja dann auch nicht zur Verfügung.

                  Begründen muss er das nach den von mir zitierten Grundsätzen der BNetzA ausführlich.
                  Ein Verkauf von 9kW zusätzlich an Netzanschlusskapazität UND eine Abregelung halte ich für illegal, da du zunächst für eine Leistungsbereitstellung zur Kasse gebeten wirst; im Anschluss daran aber mit der Leistung gedrosselt werden sollst.
                  Da sich das widerspricht, würde ich das mal genauer erfragen.

                  Je nach Antwort würde ich das dann auch mal bei der BNetzA platzieren; und abwarten, ob sich dann was ändert…

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                    #10
                    Ich würde mich da nicht so reinsteigern. Wie wahrscheinlich ist es, dass das Lastmanagement ausfällt und das Haus zudem auf Vollgas läuft?
                    Boxen installieren wie gehabt und gut ists.

                    In meinem alten Haus hatte ich 2 11kW Boxen angemeldet, kein Problem seitens Netzbetreiber. Der neue Eigner muss jetzt noch eine 11kW zusätzlich installieren. Die aktuellen Boxen gehen jetzt ins Lastmanagement und bilden faktisch die Leistung einer Box ab, sodass sich für den Netzbetreiber nichts ändert.

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                      #11
                      Denke liegen genug Lösungen da. Aber nochmal zum EVU: Ich hab einen 50kW Anschluss installieren lassen, der wegen der Länge und dem hohen Querschnitt teurer war (glaub 4x95mm²)

                      Der EVU beschränkt aber pro Zähler mit einem 40A SLS und rückt davon nicht ab. Der Zähler kann 63A. Die Verteilung ist komplett mit 16mm² aufgebaut und dafür auch selektiv vorbereitet.

                      Eine 22kW Wallbox (32A) genehmigt er nicht am bestehenden Zähler, da mit der vorhandenen WP und anderen Verbrauchern es über längere Zeit zu mehr als 40A kommen könnte. Auch den SLS will er nicht erhöhen (/freigeben)

                      Abhilfe seitens EVU: 2. Zähler oder Wandlermessung.
                      War richtig angepisst, weil ich den 50kW-Anschluss im Vorfeld mit denen besprochen hatte für e-Mobilität und sie sich nun im Klein-klein verlieren. EVU: EWEnetz
                      Ideen oder Pech gehabt und mit Lastmanagement leben?

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                        #12
                        Kann der VNB (oder meinst du wirklich EVU? Der hat sowieso nichts zu melden..) wirklich den SLS bestimmen? Mein Elektriker hat den einfach getauscht und verplombt... Ich gehe davon aus, dass der nur die Hausanschlusssicherung bestimmen kann - oder meinst du die?

                        Die Kleinwandlermessung bei 22kW Wallbox (oder 2x 11 kW) habe ich jetzt schon von mehreren Elektrikern gehört. Ganz abwegig ist es nicht, denn ab 50A Dauerbetrieb ist sie eigentlich vorgeschrieben. Nur wird man auf die 50A selten kommen, für mich ist fraglich, ob man wirklich von Dauerbetrieb ausgehen kann und unser VNB hat da bei 22kW überhaupt kein Problem, die Genehmigung war eine reine Formsache.

                        Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
                        Zusätzlich muss ein Lastabwurf eingebaut werden, der vom Netzbetreiber ferngesteuert werden kann.
                        Hast du da auch sicher nichts falsch verstanden? Mit welcher Begründung?


                        Ansonsten finde ich ein LM bei der passenden Wallbox kein Problem. Das kostet nicht mehr und wie oft muss man mit 22kW laden?

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                          #13
                          Hallo Jakob,

                          Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                          Hast du da auch sicher nichts falsch verstanden? Mit welcher Begründung?
                          im Original:
                          Sehr geehrter Herr xxx,

                          in Ihrem Fall würde es bei zwei 11kW Wallboxen zu einer Baukostenzuschuss Erhöhung in Höhe von 522€ netto kommen, da mit Montage der Wallboxen eine höhere Leistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden muss.
                          Auch muss zusätzlich ein Lastabwurf eingebaut werden, der von uns von der ferne bedient werden kann (nochmal zusätzliche Kosten vom Elektriker und von uns können auf Sie zukommen). Dies ist eine Vorgabe der VDE, wenn Ladeeinrichtungen über 12kW angeschlossen werden. In diesem Fall sind die beiden Wallboxen anmelde- und genehmigungspflichtig.
                          Aktuell tendiere ich schwer zu zwei 11kW Wallboxen mit Lastmanagement, einfach um dem Ärger aus dem Weg zu gehen. Ich glaube nicht, dass ich zu Hause mit mehr als 11kW laden muss.

                          Viele Grüße
                          Andreas

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                            #14
                            Das was der Versorger im zweiten Satz schreibt, ist schlichtweg falsch!
                            Auch muss zusätzlich ein Lastabwurf eingebaut werden, der von uns von der ferne bedient werden kann (nochmal zusätzliche Kosten vom Elektriker und von uns können auf Sie zukommen). Dies ist eine Vorgabe der VDE, wenn Ladeeinrichtungen über 12kW angeschlossen werden. In diesem Fall sind die beiden Wallboxen anmelde- und genehmigungspflichtig.
                            Es gibt die VDE 0100-722 zum Anschluss von E-Mobilität.
                            Unter Punkt 722.311 ist die Gleichzeitigkeit und das Lastmanagement explizit beschrieben.
                            Originalzitat:
                            Da alle Anschlusspunkte der Anlage gleichzeitig genutzt werden können, muss der Gleichzeitigkeitsfaktor für alle betroffenen Stromkreise (einschließlich des Verteilungsstromkreises)als 1 angenommen werden, es sei denn, in der Stromversorgungseinrichtung für das Elektrofahrzeug, an einer vorgeschalteten Stelle oder in einer Kombination aus beiden ist eine Lastregelung integriert.
                            Wenn du also die Gleichzeitigkeit mit „1“ annimmst (was bei 22kW bei zwei Ladern mit 11kW so ist) und dein Haus mit einer Lastannahme von 13kW gerechnet wird, kommt man auf 35kW, vertraglich vereinbart werden 39kW.

                            Fazit: Folglich ist…
                            • laut zitierter und gültiger Norm ein Lastabwurf nicht erforderlich, da mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von „1“ gerechnet wird
                            • aus vertraglicher Sicht ein Lastabwurf auch nicht notwendig, weil deine maximale Netzbelastung unter der vereinbarten maximalen Bezugsleistung bleibt.
                            Da du ohnehin einen Elektriker zur Antragstellung benötigst, würde ich da nicht nachgiebig sein, denn die Forderungen sind technisch und vertraglich unbegründet.

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                              #15
                              Danke für das Zitat! Wie tsb2001 schon schreibt, ich halte die Forderung für Unsinn und unzulässig. Mich wundert, dass bayernwerk so agiert, bisher dachte ich Münchner Umland wäre einfacher als München...

                              Es gibt einen Anwendungsfall, bei dem die Möglichkeit der externen Steuerung für dich Sinn machen kann: Wenn du einen eigenen Zähler verbaust, dann kannst du für diesen vergünstigte Autostromtarife abschließen (ähnlich Wärmepumpe), allerdings ist dann die Voraussetzung, dass der VNB die Wallbox steuern kann. Meine Info ist dazu, dass bayernwerk bisher davon nicht Gebrauch macht, die Wallboxen also 24/7 liefen. (Sie dürfen sie auch nicht beliebig abschalten, das heißt also nicht, dass mal für 10 Stunden der Strom weg ist.) Die Ersparnis resultiert aus den vergünstigten Netzgebühren in so einem Vertrag. Rechnet sich aber für viele Haushalte nicht, da du die Installations- und Unterhaltskosten des zweiten Zählers hast.

                              Ich hätte gerne die Wallbox auf den Wärmepumpenzähler gehängt, SWM mauert da allerdings, möchte dann also drei verschiedene Zähler.

                              Vielleicht kannst du auch versuchen einen anderen Mitarbeiter zu bekommen. Wir haben bei dir in der Gegend vor kurzem einen Wasseranschluss beantragt. Wo sonst ein Antrag in 10 min erledigt ist, wollte der Bearbeiter 6x einen neuen Spartenplan, den Wasseranschluss auf den cm genau geplant und als die den Anschluss dann ausgeführt haben...wurde nichts davon berücksichtigt und es genau wie in meinem ursprünglichen Antrag ausgeführt.
                              Zuletzt geändert von livingpure; 28.01.2022, 00:19.

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