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Zwei Wallboxen mit Lastmanagement auf 11KW absichern

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    #16
    Meine Abweisung war:

    Sie rechnen mit 44A Dauerstrom über mehr als 6h wegen der Wärmepumpe. Realistisch ist das nur bedingt, da sehr geringen Wärmebedarf.

    Die VDE Anwendungsregel 4100 ist seit April 2019 das Basisregelwerk für Kundenanlagen am Niederspannungsnetz, einschließlich Zählerplätzen.
    Bitte beachten Sie diese, damit Sie Ihr Elektrofahrzeug sicher laden.
    Die Konversation ist etwa 18 Monate alt. Kann ja nochmal über meinen Elektriker nachfragen.

    In der TAB steht es nicht so deutlich (Absicherung/SLS Hausanschluss ist nicht 100% definiert) und die VDE-Richtlinie ist ja weder bindend noch einsehbar. Wirkte bissl wie: ja gern verbrauchen Sie Strom, aber nicht so viel!!
    Bei der Anschlussplanung wurde die Zuführung in der Straße geprüft und für ausreichend befunden (150mm²). Daher ist der HAK auch auf 50kW ausgelegt worden und wurde nicht abgelehnt. Ggf. anderer Mitarbeiter und vor der VDE4100.
    Zuletzt geändert von SvenB; 28.01.2022, 01:32.

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      #17
      Zitat von SvenB Beitrag anzeigen
      Meine Abweisung war:

      Sie rechnen mit 44A Dauerstrom über mehr als 6h wegen der Wärmepumpe. Realistisch ist das nur bedingt, da sehr geringen Wärmebedarf.

      und die VDE-Richtlinie ist ja weder bindend noch einsehbar.
      ​​​​​​….
      Bei der Anschlussplanung wurde die Zuführung in der Straße geprüft und für ausreichend befunden (150mm²). Daher ist der HAK auch auf 50kW ausgelegt worden und wurde nicht abgelehnt. Ggf. anderer Mitarbeiter und vor der VDE4100.
      Punkt 1:
      Der Weg ist schon falsch. Nicht der Netzbetreiber kalkuliert die Anschlussleistung, sondern der Anschlussnehmer ist in der Pflicht, wahrheitsgemäß Angaben über seine installierte Leistung zu machen. Dazu gehört eine Tabelle mit Aufstellung aller Verbraucher und der jeweiligen Gleichzeitigkeit. Da ist für den Anlagenbetreiber der konzessionierte Installateur für zuständig, diese Aufstellung anzufertigen und einzureichen. Daraus ergibt sich die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung; bei vielen Netzbetreibern werden dem Anschlussnehmer aber 30kW ohnehin als Minimum zugestanden.
      Alles Andere ist Willkür.

      Punkt 2:
      Richtig ist: die VDE sind die anerkannten Regeln der Technik und werden im Streitfall vor Gericht als bindend anerkannt und erlangen so einen Charakter ähnlich eines Gesetzes. Daher sind diese auch bindend. Einsehbar sind diese in der Tat für jeden, kosten halt Geld. Für den Installateur ist die Anschaffung jedoch verpflichtend, denn ohne gibts keine Konzession.

      Punkt 3:
      Die Idee mit einem anderen Mitarbeiter kann schon wirkungsvoll sein.
      Wirkungsvoller hingegen ist ein sattelfester Installateur im Bezug auf die TAB, die VDE und sonstigen Regelungen rund um die E-Mobilität, der gegenüber dem Netzbetreiber wesentlich anders auftreten kann, als ein Endkunde.
      Der juristisch unbedarfte Laie erscheint ja auch nicht ohne Anwalt vor Gericht. Daher wird der Installateur im Dialog mitunter ernster genommen, als der Kunde…
      Zuletzt geändert von tsb2001; 28.01.2022, 06:56.

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        #18
        Unsere Netztechniker vom EVU reden selten bis gar nicht mit Endkunden. Das muss über konz. Elektriker laufen. Probiert es der Endkunde direkt, hängt er in der Serviceschleife…

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          #19
          Was spricht eigentlich gegen eine dumme B16 bzw. 3? So habe ich das jedenfalls gemacht.
          Das blöde ist wenn man eine Box Lastmanagement machen lässt bei zwei Boxen wie realisiert man dann PV geführtes Laden? Man hätte dann 2 Master bei Modbus RTU geht es eh nicht. Bei Modbus TCP weiß ich es nicht.
          Wir sind ja in D dabei auf jedes Haus eine PV zu bauen.
          Zapft ihr Narren der König hat Durst

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            #20
            Bei der easee Wallbox hängst du die in eine Gruppe (und hinter eine Sicherung). Via api kannst du der wallbox aber auch der Gruppe einen maximalen Strom und 1p3p mitteilen. Bei der Gruppe verteilt die Master Box es automatisch. Es gibt nur eine Master Box im Verbund und nur die nimmt die Gruppenbefehle an.

            Ist bei easee aber alles cloud api. Sprich man muss nur die richtige Box / Master adressieren. Nicht die IP ändern.

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              #21
              Zitat von Hochpass Beitrag anzeigen
              Was spricht eigentlich gegen eine dumme B16 bzw. 3? So habe ich das jedenfalls gemacht.
              Du meinst vor den beiden RCD für die Wallboxen?
              Zusätzlich oder statt der LS nach den RCD?
              Zusätzlich wäre ja mein Vorschlag im Ursprungsthread gewesen.

              Zitat von Hochpass Beitrag anzeigen
              Das blöde ist wenn man eine Box Lastmanagement machen lässt bei zwei Boxen wie realisiert man dann PV geführtes Laden?
              Mit den richtigen Boxen sollten das kein Problem sein.
              Ich tendiere derzeit zu den WARP2-Chargern. In deren Doku steht:
              Mit dem Lastmanagement ist es möglich, einen verfügbaren Gesamt-Ladestrom zwischen WARP Chargern aufzuteilen. Hierbei wird eine Wallbox als Lastmanager konfiguriert, die die weiteren Wallboxen im Verbund steuert und ihnen Ladeströme zuweist.

              Es kann sowohl ein fester Gesamtstrom verteilt werden, um zum Beispiel den Hausanschluss nicht zu überlasten, als auch der Gesamtstrom über das Webinterface und die API dynamisch gesetzt werden um einen PV-Überschussstrom auf mehreren Wallboxen zu verteilen.
              Die Zuweisung des Gesamtladestroms (PV-Überschuss) kann z.B. EVCC übernehmen.

              Diese Kombination gefällt mir recht gut, da es sauber dokumentierte Schnittstellen gibt. Ich kann mir gut Vorstellen, dass in Zukunft das ganze Zusammenspiel übergeordnet erfolgt.

              EDIT: Links zur WB und zu EVCC ergänzt.
              Zuletzt geändert von Andreas1; 29.01.2022, 10:51.

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                #22
                o.k. dann passt es ja bei dir. Ich mache bei mir das Lastmanagement selbst wenn ich mal 2 Autos habe. Weil die Heidelberger über Modubus RTU nur einen Master zulässt.
                Wenn das mit deiner Wallbox anders (bzw. besser) geht würde ich mir da auch keine Gedanken machen. Die Sicherung wäre ja dann auch nur ein Gürtel zum Hosenträger.
                Wenn die Boxen auf Lastmanagement ausgelegt/konfiguriert sind würde ich erwarten, dass die eine Watchdog haben und erkennen ob das Lastmanagement ausgefallen ist. Bei der Heidelberger ist das so, wenn vom Master nichts kommt fängt die Wallbox nicht an.
                B16 löst ja auch thermisch nicht bei 16A aus und magnetisch erst recht nicht. Aber genau dafür ist ja das Lastmanagement da.

                Aber ich habe echt versucht meine Boxen bei den Stadtwerken anzumelden. Die haben das mit Lastmanagement und 2 Boxen anstandslos akzeptiert. Ich habe aber das falsche Inbetriebnahmeformular hingeschickt was die nicht akzeptiert haben. Und Messportokoll vom Meister hat euch nicht gereicht. Und weil das so ist gilt nach einem Jahr wenn das richtige Formular nicht vorliegt, dass keine Wallbox installiert ist.

                Ich hab gedacht wenn die das so wollen meinetwegen. Ich hab es wenistens verrsucht aber meine Garagentore sind eh nur zum rein- und rausfahren offen. (Das Haus, das Verrückte macht )
                Zapft ihr Narren der König hat Durst

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                  #23
                  Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                  Es gibt die VDE 0100-722 zum Anschluss von E-Mobilität.
                  Er bezieht sich wohl auf:

                  "Nach VDE-AR-N-4100 Kapitel 10.6.4 müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenbemessungsleistung >12 kVA eine Möglichkeit zur Steuerung / Regelung (Unterbrechbarkeit) durch den Netzbetreiber aufweisen."

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                    #24
                    Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
                    Er bezieht sich wohl auf:
                    "Nach VDE-AR-N-4100 Kapitel 10.6.4 müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenbemessungsleistung >12 kVA eine Möglichkeit zur Steuerung / Regelung (Unterbrechbarkeit) durch den Netzbetreiber aufweisen."
                    Ja, die Ladeeinrichtung darf nicht installiert werden, wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist.
                    Faktisch wird aber kein Hersteller eine Ladeeinrichtung entgegen der VDE-AR-N-4100 nach dem Kapitel mit der Regelbarkeit unter 10.6.4 in Verkehr bringen, da diese nicht wirklich verkauft werden kann, da sie die Bedingung nicht erfüllt und somit nicht ans Netz angeschlossen werden darf.

                    Das hat aber im Grundsatz mit der Berechnung des Netzanschlusses, der Vergütung für selbigen (inkl. BKZ) und der Betrachtung bei Gleichzeitigkeit von "1" nach VDE 0100-722 überhaupt nichts zu tun.

                    Schlussendlich bezahlst du die Vorhaltung von 39kW an 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr und kannst mit denen machen, was du möchtest.

                    Und wenn da zwei Lader mit insgesamt 22kW dranhängen UND noch ein Haushalt mit 13kW, müssen die Lader zwar die Regelungsmöglichkeit nach AR-4100 besitzen, sonst dürfen die nicht in Betrieb genommen werden; jedoch entbehrt sich die Regelung, da mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von "1" im Sinne der 0100-722 gerechnet wird und die Summe der bezogenen Leistung (max. 35 kW) nicht die vertragliche Leistung (max. 39kW) überschreitet.

                    Keine Überschreitung der vertraglichen Netzanschlusskapazität bei paralleler Ladung (Gleichzeitigkeit von 1) = keine Regelung notwendig, obwohl der Lader dies können muss.

                    Das darf man keinesfalls vermischen, weil es dadurch auch nicht richtiger wird...

                    Edit: Hier laufen 3 Dinge quer durcheinander:
                    1. die vertragliche Vereinbarung des Anschlussnutzers mit dem Netzbetreiber
                    2. die Voraussetzungen für den Anschluss von Wallboxen an das Niederspannungsnetz (AR-4100)
                    3. die Bedingungen für die Berechnung der Anschlussleistung von E-Ladeeinrichtungen nach 0100-722
                    Letztgenanntes sorgt für die saubere Definition der maximalen Anschlussleistung des Hausanschlusses; davor genanntes die Bedingungen die die Wallbox können muss, um angeschlossen werden zu dürfen und die als erstes genannte, was du aus den vorangehenden Punkten dann mit dem Netzbetreiber vereinbaren musst, um das an deinem Anschluss vertraglich zu entnehmen, was du technisch sicherstellst und darüber "einkaufen" möchtest.

                    Warum muss die Wallbox denn überhaupt steuerbar sein, könnte man sich noch fragen:
                    Weil du eventuell in 5 Jahren weitere Bewohner in deinem Haushalt leben hast, die eventuell auch ein Elektroauto fahren möchten. Wenn dann der Netzbetreiber keine höhere Anschlussleistung bieten kann, ist dann ein Lastmanagement möglich.

                    Bei der Westnetz z.B. bekommst du den Hausanschluss völlig umsonst, wenn du dich beim Abschluss des Vertrags festlegst, dass E-Mobility vorgesehen ist und diese steuerbar sein wird.
                    Möchtest du das nicht, bezahlst du die Anschlusskosten voll, dafür steht dir aber auch die Energie 24 Stunden ohne Abregelung zur Verfügung.
                    Zuletzt geändert von tsb2001; 31.01.2022, 16:41.

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