Hallo, ich habe da mal eine Frage an die Elektriker unter euch.
Heute auf der Baustelle eine Diskussion mit meinem Eli gehabt bzgl. Nutzung des "AAR" oberhalb einer Drei-Punkt-Aufnahme für ein TSG. Der Platz wird also eventuell irgendwann mal für ein TSG genutzt, falls wir so was mal wollen, vermutlich aber eher nie. Definitiv aber nie für einen Zähler dazu hätte ich einen eHZ Reserveplatz.
Nun möchte ich den freien Platz oberhalb des TSG gerne für SmartMeter und anderen Kleinkram nutzen. Der Eli meint, auch wenn sich darunter kein Zähler befindet, muss der AAR frei bleiben. Tatsächlich kenne ich aber einen Neubau aus der Familie, der genau diesen Raum als Verteilung (nicht nur 3x16A wie auch oberhalb des Zählers erlaubt) für Werkstatt und Garage nutzt und dennoch einen Zähler bekommen hat.
Kann mich von euch jemand erleuchten?
Heute auf der Baustelle eine Diskussion mit meinem Eli gehabt bzgl. Nutzung des "AAR" oberhalb einer Drei-Punkt-Aufnahme für ein TSG. Der Platz wird also eventuell irgendwann mal für ein TSG genutzt, falls wir so was mal wollen, vermutlich aber eher nie. Definitiv aber nie für einen Zähler dazu hätte ich einen eHZ Reserveplatz.
Nun möchte ich den freien Platz oberhalb des TSG gerne für SmartMeter und anderen Kleinkram nutzen. Der Eli meint, auch wenn sich darunter kein Zähler befindet, muss der AAR frei bleiben. Tatsächlich kenne ich aber einen Neubau aus der Familie, der genau diesen Raum als Verteilung (nicht nur 3x16A wie auch oberhalb des Zählers erlaubt) für Werkstatt und Garage nutzt und dennoch einen Zähler bekommen hat.
Kann mich von euch jemand erleuchten?

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