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Wie oft findet eine Abschaltung der WP bei Wärmestrom statt?

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    #16
    Bei uns geht auch der Trend weg vom sep. WP- Tarif zu 1 Gesamtzähler im EFH Bereich. Weiters ich denke auch die Strompreise werden sich langsam wieder einpendeln. Interessanter ist gerade die aufkommende Diskussion für PV- Einspeisung zu zahlen…

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      #17
      Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
      Weiters ich denke auch die Strompreise werden sich langsam wieder einpendeln
      Haben sie sich ja letztendlich zumindest in D schon. Wärmestrom um die 21ct, Normal um die 27ct. Das ist das Niveau oder sogar weniger als vor drei Jahren.

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        #18
        Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
        Gibt es eine Möglichkeit das herauszufinden? Konkret geht es um das Netz der SWM, München.
        Hintergrund ist der, dass Wärmestrom mittlerweile wieder deutlich günstiger als die üblichen Stromtarife ist. Ich habe hier sogar noch eine alte WP im Einsatz, die ich aber nicht überwachen kann. Dort stand früher 2x am Tag für zwei Stunden externe Abschaltung. Die Zeiten waren immer die gleichen. Das ist mir jetzt schon seit langer Zeit nicht mehr aufgefallen. Vielleicht habe ich es nur nicht mitbekommen, vielleicht ist der Rundsteuerempfänger defekt und vielleicht gibt es die Abschaltung nicht mehr? Wenn das so sein sollte, wäre das auch für andere Objekte attraktiv.
        Könnte auch sein das sie mit 01.01.24 wo das neue ENWG §14a in kraft getreten ist und wirklich nur noch abschalten, wenn eine Mangellage besteht? Bei mir schalten die Bayernwerke (Region Bayreuth Land) auch nicht mehr ab. Ich hab da aber auch noch nicht nachgefragt, da dieses Jahr mit unserer PV-Anlage der 2. Zähler (bei 2500kWh pa verbrauch) eh raus fliegt.
        Kannst dir auch mal die neuen Modalitäten nach Modul 1, 2 und 3 (Bundesnetzagentur) anschauen, da alle Altbestände bis 2029 überführt werden sollen. Die Grenze liegt hier bei 4,2kW elektrischer Leistung. Ob da sachen wie der Heizstab mit zählen weiß ich nicht.

        Am besten mal nach fragen bei den SWM.

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          #19
          Das ist schon deutlich länger so. Früher ist es uns aufgefallen, da zu bestimmten Zeiten das Wasser kalt wird, wenn sehr lange geduscht wird. Ich vermute deswegen, dass aus irgendeinem Grund schon seit Jahren keine Abschaltung mehr stattfindet. Was technisch wohl auch sinnvoll wäre. Die Abschaltung davor war immer zu fixen Zeiten, aber wenn, dann sollte man das wirklich von Mangellagen abhängig machen.

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            #20
            Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
            Was technisch wohl auch sinnvoll wäre. Die Abschaltung davor war immer zu fixen Zeiten, aber wenn, dann sollte man das wirklich von Mangellagen abhängig machen.
            Was aber wiederum das ganze Konstrukt „Wärmepumpenstrom“ ad absurdum führen würde.

            Der Grund für das Produkt des Wärmepumpentarifs ist schließlich der:
            Du schließt einen Vertrag ab, dessen Inhalt den Unterschied zur permanenten beliefern mit elektrischer Energie dahingehend beschreibt, dass du dich damit einverstanden erklärst, auf die abschaltbaren Verbraucher (hier: Wärmepumpe, es gibt aber ja auch noch Nachtspeicherheizungen) im Haus für x Stunden am Tag zu verzichten.
            Als Angebot gibt der Energielieferant dazu einen günstigen Preis als für die Tarife, die dich ununterbrochen versorgen.

            Faktisch: wenn du als Kunde bereit bist Einschränkungen Inkauf zu nehmen, bekommst du die Energie günstiger.

            Das Ziel ist doch, dass nicht nur bei Netzengpässen sondern auch bei Unterdeckung des Angebots regulierend rechtlich sicher eingegriffen werden darf, um selbst wirtschaftlich arbeiten zu können. Damit hast du dich bei Vertragsunterzeichnung einverstanden erklärt.

            Wem das nicht gefällt, kann ja einen teuereren Tarif ohne einschränkende Abschaltung bestellen.
            Denn wenn man eine permanente Verfügbarkeit haben möchte, kostet das halt mehr…

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              #21
              Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
              Das Ziel ist doch, dass nicht nur bei Netzengpässen sondern auch bei Unterdeckung des Angebots regulierend rechtlich sicher eingegriffen werden darf, um selbst wirtschaftlich arbeiten zu können
              Ich verstehe deine Differenzierung nicht. Ob wegen überlastetem Netz oder zu geringem Angebot, ist mir egal, in beiden Fällen finde ich es sinnvoll solche Verbraucher (auch Wallboxen) zu steuern. Nicht sinnvoll dagegen immer von 10-12 fix abzuschalten, selbst wenn da die Windräder auf Volllast laufen.

              Ein Problem habe ich mit der Abschaltung nicht.
              im konkreten Fall ist es halt so, dass die Warmwasserversorgung immer uneingeschränkt vorhanden sein muss und es wenig sinnvoll wäre kürzer zu heizen, wenn dafür die Wärmepumpe größer dimensioniert werden muss. Da ist dann schon relevant, ob fix 2x2 Stunden täglich abgeschaltet wird oder nur bei Bedarf.

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                #22
                Einfach mal fix zu bestimmten Zeiten abschalten ist halt einfacher (technisch, organisatorisch). Der Netzbetreiber wird schon wissen in welchen Zeiten ihm das am meisten nützt. Wenn es nur 80% der Fälle abdeckt - auch gut. Low hanging Fruits.

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                  #23
                  Mit dem neuen §14a EnWG wird doch eh nicht mehr hart abgeschaltet, sondern die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf 4,2 kW begrenzt. Faktisch bedeutet das für eine Wärmepumpe in einem EFH keine Einschränkung mehr, 4,2 kW Kompressorleistung würden ja mindestens um die 16 kW Wärmeleistung ergeben. Das sollte für Heizung und WW mehr als genug sein.

                  Wer aber eine PV auf dem Dach hat, sollte sich das genau überlegen, ob er in diesen Modus wechseln will. Denn dann muss auch sein Wechselrichter sich der Steuerung und ggf. Drosselung bei Überangebot unterwerfen, je nach Inbetriebnahmedatum - siehe §9 EEG. Den haben sie nämlich auch geändert.

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                    #24
                    Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                    Mit dem neuen §14a EnWG wird doch eh nicht mehr hart abgeschaltet, sondern die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf 4,2 kW begrenzt. Faktisch bedeutet das für eine Wärmepumpe in einem EFH keine Einschränkung mehr, 4,2 kW Kompressorleistung würden ja mindestens um die 16 kW Wärmeleistung ergeben. Das sollte für Heizung und WW mehr als genug sein.
                    Bringt dem Threadersteller jedoch gar nichts, denn:
                    3. Teilnahmeverpflichtung
                    3.1. Verpflichtet zum Abschluss von Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung nach Maßgabe dieser Festlegung sind
                    a. alle Netzbetreiber bezüglich der von ihnen betriebenen Niederspannungsnetze mit Ausnahme geschlossener Verteilernetze im Sinne des § 110 EnWG,
                    b. alle Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer technischen Inbetriebnahme nach dem 31.12.2023.
                    Da das ganze erst ab dem 01.01.2024 greift, sind Bestandsanlagen davon vollständig ausgenommen (technische Inbetriebnahme NACH DEM 31.12.2023).

                    Steht da explizit und kommt von der Beschlusskammer 6 der BNetzA und kann man hier nachlesen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v =1

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                      #25
                      Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                      Ich verstehe deine Differenzierung nicht.
                      Wie jcd schon schreibt:
                      "...wenn's nur 80% der Fälle abdeckt".
                      Die Lastspitze war und ist im Bezug nun mal die Mittagszeit, und da ist die Abschaltung am sinnvollsten. Daher bauen auch viele Netzbetreiber lediglich Schaltuhren ein, weil die um die problematischen Zeiten wissen. Und nicht jede Windkraftanlage in Schleswig Holstein versorgt in Spitzenlastzeiten die Wärmepumpe in Bad Tölz: daher nützt es nix, bei Überschuss im Verbundnetz alles auf "Ein" zu schalten, da die Energie auch da ankommen muss, wo die benötigt wird.

                      Zum technischen Hintergrund der Rundsteuerung:
                      Ein Rundsteuertelegramm benötigt rund 45 Sekunden, der Sender danach eine Abkühlzeit - das ist kein KNX.
                      Grundsätzlich bekommst du daher maximal 30-40 Telegramme pro Stunde gesendet und die sind statisch anhand vertraglicher Regelungen (Tarifumschaltungen und Sperrzeiten) sowie Erfahrungen aus den Lastzuständen der Tageslastgänge im Laufe des Jahres gepflegt.

                      Da ist die Straßenbeleuchtung genau so drin wie Tarifumschaltungen für Bäcker, gestaffelte Sperrzeiten für Wärmepumpen und Freigabe für die Ladezeiten der Nachtspeicherheizungen.
                      Die Pegel und die Telegramme werden an manchen Stellen im Netz abgegriffen und auf Plausibilität geprüft. Ist eine Sendung nicht sauber durchgelaufen, kommt eine Wiederholung. Daher bist du eher bei 30 Sendungen pro Stunde als bei 40.

                      Das einzige was dynamisch läuft ist die Strassenbeleuchtung nach den eingebundenen Dämmerungsschaltern. Das Signal wird generiert, wenn die Helligkeit an unterschiedlichen Messpunkten unter- bzw. überschritten wird.

                      Zudem steuert jeder Verteilnetzbetreiber für sich selbst, da nur er die Kenntnisse über sein Netz hat.
                      Da ist nichts mit "Die Schlewig-Holstein-Netze" haben grade Wind im Überschuss, deshalb können die Bayernwerke grade mal mittels die Rundsteuerung die Leistung freigeben" - Theorie. Wenn in Bayern grade die Sonne nicht scheint, nutzt denen der überschüssige Windstrom aus dem Norden gar nichts - der kommt nämlich überhaupt nicht dort an...

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                        #26
                        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                        Da das ganze erst ab dem 01.01.2024 greift, sind Bestandsanlagen davon vollständig ausgenommen (technische Inbetriebnahme NACH DEM 31.12.2023).
                        Als Betreiber einer Bestandsanlage kann man freiwillig in das neue Regime nach §14a EnWG wechseln.

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                          #27
                          Kannst du bitte die Quelle angeben?
                          Mach ich auch immer und ergibt in einer Argumentationskette mehr Sinn, wenn es unmittelbar belegbar ist, dass es sich dabei um keine Behauptung oder eigene Meinung handelt. Ausserdem muss ich dann nicht suchen … 😀

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                            #28
                            https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...licationFile&v =5

                            Seite 18:
                            "Wechsel für Bestandsanlagen ist mit und ohne bisheriger Rabattierung nach § 14a EnWG auf freiwilliger Basis möglich, sofern diese der Definition steuerbarer Verbrauchseinrichtung der Festlegung der Beschlusskammer 6 entsprechen.​"

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