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EVU-Sperre Wärmepumpe ab 2024

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    EVU-Sperre Wärmepumpe ab 2024

    Hallo zusammen,

    wir bekommen gerade eine Wärmepumpe eingebaut und auf due Frage nach der EVU Sperre hat der Elektriker nur mit den Schultern gezuckt und gemeint er hat da keine Ahnung ob man die nun benötigt oder nicht. Hat aber dann wenigsten zwei weitere Adern für die EVU an die WO gezogen, damit dies umgesetzt werden könnte.

    Da wir aktuell nur eine 2 Feldrigen (1Feld Zähler) Zählerkasten haben würde es mich nun schon interessieren ob man nun automatisch einen zweiten Zählerplatz bei der EVU Sperre benötigt oder ob die EVU Sperre auch mit einem Zähler geht.

    Hat da jemand von euch Ahnung davon? Weil ich will da nun nicht so einfach den Versorger anrufen, der sagt dann mit Sicherheit dann machen Sie halt einfach nen neuen Schrank hin... (kostet ja nix..), der alte ist ja auch schon 15 Jahre alt...

    Wenn ich da wirklich einen neuen Kasten hin machen muss, was ist da Sinnvoll? Ein Kasten mit zwei Felder für Zähler (Wir brauchen eigentlich keinen weiteren Zähler für WP oder Solar) und 2 für Verdrahtung? Zusätzlich ist noch ein weitere Feldverteiler vorhanden in dem die WP, Wallbox, KNX Komponenten usw. verbaut sind, der Aktuelle Zählerschrank ist halt schon Voll und hat nun Kapazitäten mehr.

    Grüße

    Marco



    #2
    Zitat von MarcoLanghans Beitrag anzeigen
    Da wir aktuell nur eine 2 Feldrigen (1Feld Zähler) Zählerkasten haben würde es mich nun schon interessieren ob man nun automatisch einen zweiten Zählerplatz bei der EVU Sperre benötigt oder ob die EVU Sperre auch mit einem Zähler geht.
    Es gibt Verschiedene. Ich kenne die nur so das die Quasi auf den Zähler, bei nem 3-Punkt-Zähler, aufgesetzt werden und kein zusätzlicher platz benötigt wird.

    Einfach google fragen: "EVU Rundsterempfänger"

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      #3
      Das wird Google nicht beantworten können; das ist die Aufgabe des Installateuers. Dafür wird er bezahlt…

      Vorab: ab diesem Jahr gilt für Wärmepumpen größer 4,2kW elektrisch der §14a vom EnWG.
      Daher muss die Wärmepumpe als steuerbarer Verbraucher netzdienlich einsetzbar sein. Entweder ist die auf eine maximale Begrenzung von 4,2kW elektrischer Leistung zu drosseln, oder auf „0“ - aber nur wenn die Anschlussleitung mehr als 4,2kW beträgt. Sonst gilt die Regelung nicht.

      Ob der Netzbetreiber für Anlagen kleiner 4,2kW eine Sperrzeit in Form von einem Tarifschaltgerät durch Rundsteuerung oder Schaltuhr vorsieht, wird der Netzbetreiber in den TAB festgelegt haben.
      Die sollte auch dein Installateur kennen und verstehen; denn der muss die am Ende des Tages anmelden und die Gerätschaften beantragen…

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        #4
        tsb2001 tja der Elektriker ist der Meinung er hat damit nix am Hut sagte er und schieb den Ball zur Heizungsfirma.

        Echt Super diese Handwerker in Deutschland, ich habe dem schon zeigen müssen was der da an der WP wo anklemmen muss und dann war der noch Beleidingt warum dies so kompliziert sein muss.
        Es wird mir also nix übrig bleiben und beim meinem Versorger anzurufen und fragen was für die EVU gemacht werden muss.
        Manche Elektriker sind scheinbar wirklich sehr einfach gestrickt und nicht zu gebrauchen.

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          #5
          Zitat von MarcoLanghans Beitrag anzeigen
          Ball zur Heizungsfirma.
          Naja, aber irgendwer hat ja den Auftrag, die Heizung anzuschließen und die Dinge zu beantragen. Ist ne Dienstleistung und damit verdient man im Allgemeinen Geld.
          Dein Heizungsbauer wird es vermutlich mangels Konzession weder können noch dürfen.

          Daher verstehe ich solches Verhalten nicht. Du bist Kunde und möchtest gerne eine Leistung bekommen, die der Elektriker problemlos anbieten kann. Warum macht der das nicht?

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            #6
            tsb2001 tja wenn ich dies wüsste… So wie die Jungs drauf waren haben die einfach keine Lust sich damit auseinanderzusetzen. Ich werde das Thema mal versuchen mit meinem Netzbetreiber zu klären und dann wird sich schon ein andere Handwerker über einen Kunden freuen.

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              #7
              Wenn ich’s richtig sehe, ist dein Netzbetreiber die e-Netz Südhessen, oder?
              Davon hab ich grade mal die TAB überflogen; die ist recht schwammig.
              Allein schon was die Zählermontage hinsichtlich Dreipunkt oder eHz betrifft, soll mit denen abgestimmt werden.
              Das die irgendwie was schalten wollen, ist auch klar.
              Leider hüllen die sich aber hinsichtlich Wärmepumpe in schweigen, zumindest wenn die unter der Grenze von 4,2kW sind…
              Da bleibt echt nicht viel übrig, außer dort anzufragen…

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                #8
                Ja ist die e-Netz Südhessen​, die haben sich auch schon total blöd bei meinem BKW angestellt, ich daher mal gespannt was die zu der WP sagen.

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                  #9
                  Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                  Ob der Netzbetreiber für Anlagen kleiner 4,2kW eine Sperrzeit in Form von einem Tarifschaltgerät durch Rundsteuerung oder Schaltuhr vorsieht, wird der Netzbetreiber in den TAB festgelegt haben.

                  meine letzte info ist, dass mittelfristig (nach der Übergangszeit) die Steuerung nur noch über Smart Meter erlaubt ist, wobei ich das von Netzbetreibern auch schon anders gehört habe (angeblich haben die keine Ahnung)

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                    #10
                    Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
                    Steuerung nur noch über Smart Meter erlaubt ist
                    Ich weiß es selbst nicht genau; kann mir das aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber die technische Ausgestaltung der Dinge vorgibt. Selbst ein Funkrundsteuerempfänger wäre dazu in der Lage; und wird dazu schon seit Jahren für die Abregelung größere PV-Anlagen oder kleinerer Windkraftanlagen eingesetzt.

                    Es wird aber vermutlich zwingend auf das Smartmeter hinauslaufen. Der Grund ist einfach:
                    Der Messstellenbetreiber ist zukünftig verpflichtet, dem Kunden transparente Daten seines Zählers zu liefern. Somit müssen die Daten über irgendeine Schnittstelle des Smartmeters (oder intelligenten Messsystem) fernübertragen werden und benötigen somit einen Onlinezugang.
                    Wenn dieser dazu ohnehin vorhanden ist, ergibt eine Steuerung der steuerbaren Verbraucher nach 14a über dieses Medium Sinn; denn jeder Kommunikationskanal kostet in irgendeiner Form Geld. Auch wenn es pro Einheit nicht viel ist, kommt da Deutschlandweit extrem viel zusammen…

                    EDIT: stimmt nicht, was ich grade geschrieben habe.
                    Im 14a ist im Absatz 4 die explizite Vorgabe enthalten:
                    Sobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.​
                    Gibt also kein „Entweder oder“; das muss über das Smart-Meter-Gateway erfolgen…

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                      #11
                      Das ganze ist leider nicht so einfach.....

                      Erstmal. Nach dem §14a muss:
                      • Nicht-öffent­lich zugäng­liche LAdepunkte für E-Fahrzeuge
                      • Wärme­pumpen* unter Einbe­zie­hung etwaiger Zusatz­heiz­vor­rich­tungen (Elek­tro­hei­zungen)
                        *Abwei­chende Bezugs­werte für Groß­wär­me­pumpen
                      • Anlagen zur Erzeu­gung von Raum­kälte**
                        ** Ausge­nommen sind z.B. gewerb­liche Anlagen, ausge­nommen Prozess­wärme und -kälte, Lebens­mit­tel­la­ge­rung etc.
                      • Anlagen zur Speicherung el. Energie (Strom­spei­cher) hinsicht­lich Strom­be­zugs­rich­tung
                      ​Steuerbar sein.
                      Dies kann entweder Direkt oder über ein EMS erfolgen.


                      Bei einer Direkt Steuerung muss eine Reduzierung der Leistung auf 4,2kw erfolgen!
                      Über ein EMS kann der VNB ein Wert dynamisch vorgeben.

                      Problem:
                      Keiner hat aktuell eine Lösung für eine Steuerung per EMS. Hager bietet zwar was an, aber weder VNB noch EMS ist hier wirklich kompatibel (Mein letzter Stand)

                      Also kommt zur Zeit eher die Direktsteuerung zum tragen.
                      Hier wird einfach (wie bisher) ein Schütz (evtl. auch Sperrschütz) mit was auch immer (evtl, Rundsteuerempfänger) verwenden. Das legt letztendlich das VNB fest.

                      Die Aufgabe des VIU ist hier also klar. Abklären wie die Ansteuerung EVU Seitig gewünscht ist. I. d. r. wird dies einfach wie vor dem 1.1 Aufgebaut.

                      Jetzt kommt es aber, wo ich den Eli verstehen kann und ich genauso mache:
                      Die Ansteuerung der WP und Reduzierung auf 4,2kw ist SEIN(Heizi) Problem! Ich habe bis heute keine Anlage gesehen, die dies kann. Mittlerweile weigere ich mich sogar WP anzuschließen. Die "Schaltpläne" sind fürn *****. Die Kerle haben keine Ahnung vom 14a. (Manche VNB haben endlich Infoveranstaltungen für die Heizis angeboten).
                      So leid es mir tut, das ist ein Problem des Herstellers. Ich als VIU unterschreibe (bei den mit aktuell vorliegenden Konzesionen bei VNB) dass der 14a eingehalten wird.
                      Zudem kommt halt einfach, das der eine Hersteller ein Potentialfreien Kontakt will, der andere 230V etc. Aus den Anleitungen das raus zu bekommen ist manchmal Detektivarbeit.

                      Aber zur Entschädigung hat man ja den Vorteil einer reduzierung des Entgeldes. Muss der Verbraucher nur noch verstehen wo der unterschied zwischen Modul 1,2 und später 3 ist....



                      Lustiger Fakt,
                      Seit 10/23 muss ein VNB, welcher eine Sperrzeit ausgelöst hat eine Meldung an die BNA machen. Wenn dies widerholt vorkommt, müssen Pläne zur Engpassbeseitigung vorgelegt werden. Seit dieser Regelung ist es wohl nach dem höhrensagen zu keiner Abschaltung mehr gekommen....
                      Zuletzt geändert von larsrosen; 26.06.2024, 07:22.
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                      -Systemintegration-
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                        #12
                        Wobei es nochmal komplizierter ist. Die 4,2kW gelten nicht immer, sondern je nach Leistung der WP und Anzahl der Ladepunkte kann es auch mehr sein.
                        Meine Lösung sieht so aus, dass der Drosselwert höher als die max. Leistung der WP ist. Mein „EMS“ ist dann relativ simpel, im (wenn man mal ehrlich ist sowieso nie vorkommenden* Drosselfall) werden die Ladepunkte alle komplett abgeschaltet, die WP läuft weiter. Simple Steuerung und Vorgaben erfüllt.

                        *wenn gedrosselt wird, ist der VNB sofort in der Pflicht innerhalb von 2 (?) Jahren auf Smart Meter umzustellen. Das tut sich kein VNB an und somit gibt es keine Drosselung.
                        Zuletzt geändert von livingpure; 26.06.2024, 07:01.

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                          #13
                          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                          Aber zur Entschädigung hat man ja den Vorteil einer reduzierung des Entgeldes. Muss der Verbraucher nur noch verstehen wo der unterschied zwischen Modul 1,2 und später 3 ist....
                          und in der Lage sein das anzumelden. Bei meinem VNB nach wie vor nicht möglich

                          edit: ha, das Formular für WP ist jetzt online. Grandios. Da werden Daten abgefragt, die wird selbst der Heizi nicht liefern können. Das wird gleich der nächste Spaß. Formular für Ladepunkte ist nach wie vor nicht online.
                          Zuletzt geändert von livingpure; 26.06.2024, 07:05.

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                            #14
                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Jetzt kommt es aber, wo ich den Eli verstehen kann und ich genauso mache:
                            Die Ansteuerung der WP und Reduzierung auf 4,2kw ist SEIN Problem!
                            mit "SEIN" meinst Du aber den Heizi, oder?
                            ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                              #15
                              Bei uns hat damals nur interessiert, dass der Rundsteuerempfänger vorhanden ist und ein Relais steuert.
                              Ob da an dem Relais was angeschlossen ist, und wohin die Leitung geht, war allen Beteiligten egal.

                              Fun fact:
                              In der Heizung kann ich einstellen, was bei Öffnen des EVU-Kontaktes passieren soll.
                              Heizung aus, Warmwasser aus, Beides aus, E-Heizer aus, oder NIX.
                              Zuletzt geändert von TheOlli; 27.06.2024, 11:16.
                              Mit Heimautomatisierung lassen sich alle Probleme lösen die wir sonst gar nicht hätten...
                              KNX + HUE + SONOS + SIMATIC-S7 + Fritzbox + RasPi mit NodeRed + Telegramm

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