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Äußeren Blitzschutz bei Einfamilienhaus erhalten?

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    Äußeren Blitzschutz bei Einfamilienhaus erhalten?

    Ich habe ein Einfamilienhaus, halbwegs isoliert gelegen, einige höhere Bäume drum herum, Kirchturm etc., eher weiter oben auf einem Hügel. Im Zuge der PV Planung ist mir aufgefallen, dass auf den Dachdurchdringungen (Kamine, Sanitärlüfter) jeweils ein Fangstab angebracht ist. Wahrscheinlich aber nicht so, wie man das heute machen würde (rings herum jeweils am Eckpunkt der Dachfläche?). Würdet ihr den Blitzschutz beibehalten? PV dann eher mit trennabstand (0,5 - 1m) oder mit dem Blitzschutz verbinden?

    #2
    iGude,

    den trennabstand müsste man berechnen.
    Wenn die Anlage auf dem Dach bleibt sollten auch die Auflagen ausbaden VDS Merkblatt beachtet werden.

    Ich persönlich schaue immer ob die BS Anlage überhaupt noch Funktionsfähig und gewartet ist. Im EFH Bereich bislang noch nie vorgefunden.

    Meistens, wenn man dem Kunden es zur Wahl lässt, wird der BS außer acht gelassen.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #3
      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
      Ich persönlich schaue immer ob die BS Anlage überhaupt noch Funktionsfähig und gewartet ist.
      Lars, wie stellt man die Funktionsfähigkeit fest und für mich noch interessanter wie sieht die Wartung aus?
      Gruss Daniel

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        #4
        Zitat von abeggled Beitrag anzeigen
        Lars, wie stellt man die Funktionsfähigkeit fest und für mich noch interessanter wie sieht die Wartung aus?
        Sichtprüfung, Messung mit geeigneten Meesgerät, wenn vorhanden Dokumentation Anlagenbuch mit Blitzschutzprotokoll querchecken… dies ist bei privaten Anlagen Pflicht in AT alle 10 Jahre überprüfen zu lassen, wenn BS vorhanden.

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          #5
          Schau mal hier.
          das sollte vieles erklären…

          https://www.dehn.de/sites/default/fi...5_3_reader.pdf

          Lennox

          wenn vorhanden oder wenn gefordert? Ersteres kann ja auch freiwillig sein.

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            #6
            Danke euch!
            gewartet wurde die Anlage definitiv nie, funktionsfähig … fraglich.

            Für mich ist die Frage dann aber, ob man die Funktionsfähigkeit herstellt oder ganz darauf verzichtet. Das Gebäude ist viel Glas, hartes Dach (Ziegel), teils Beton, sichtbarer Holzdachstuhl. Gerade bei einer brennbaren Dachhaut würde ich wohl noch eher an einen BS denken, in dem Fall aber zumindest sicher nichts, was gefordert wäre.

            andererseits hat ein paar km weiter bei einem Verwandten ein Blitz die Elektroinstallation zerstört - dort aber auch ohne ÜSS und gut möglich, dass das gar kein direkter Einschlag war.

            so sieht das aus:
            IMG_7941.jpg

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              #7
              Sau geil.
              Hast du ein Bild vom gesamten Dach?

              Ich würde wetten, dass die Absorber außerhalb vom Schutzbereich errichtet wurde.

              Und du machst dir solche Gedanken😂
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                #8
                Leider gerade nicht. Das ist eine ungewöhnliche Dachform, tiefster Punkt ist in der Mitte, von da jeweils ein geneigtes Dach. Die Solarkollektoren stehen also am tiefsten Punkt. Auf den beiden Dachflächen dann jeweils ein Kamin und zwei Sanitärlüfter, an diesen wurde jeweils der Fangdraht hochgezogen. Sonst gibt es keine weiteren Fangstäbe, jedenfalls sind mir keine aufgefallen. Ganz oben steht noch die Sat Schüssel (der Schatten oben links). Eventuell ist da noch ein Fangstab, das wäre dann zumindest am höchsten Punkt.

                wobei ich nicht ausschließen will, dass die Metallteile mit einbezogen wurden. Wäre wohl sinnvoll, dass zum Beispiel die Verkleidung des First mit angeschlossen ist. Nur müsste man dann irgendwo den Anschluss sehen.
                Zuletzt geändert von livingpure; 10.11.2024, 20:27.

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                  #9
                  Dass bezweifle ich, aber man müsste es durch den Planer jagen und berechnen lassen.

                  Aber ich glaube trotzdem du machst dir Zuviel Gedanken.

                  Variante 1, es wird auf äußeren BS verzichtet.
                  Variante 2, es ist ein BS Planer mit einzubeziehen und die gesamte Anlage zu überprüfen. (Ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du es nicht kannst, sonst käme die Frage nicht auf.)
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                    #10
                    Genau, selbst kann ich das sicher nicht und sehe das auch als etwas an, wo sich das einarbeiten nicht lohnen wird.

                    Für mich ist also nur die Frage, lohnt sich Variante 2 oder nicht?
                    das heißt umgekehrt aber auch, der Draht könnte bei Variante 1 auch abgezwickt werden und mit PV überbaut werden?

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                      #11
                      Naja was heist lohnen?
                      Das muss der Kunde für sich beantworten ob es sich lohnt.
                      Das Problem beim BS ist halt, ein bisschen gibt’s nett.

                      Demnach würde ich da gar nicht dran rumspielen und wenn er sich dagegen entscheidet, den Ableiter entfernen.

                      Wenn nicht, ist das Generatorgestell BS tragfähig durchzuverbinden und korrekt an die ableiter anzubinden. Der WR darf nicht ins Haus sondern muss draußen hin u.v.m.

                      Machst du nur n bisschen, kann es im Zweifel heißen: „warum hast du.“
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                        #12
                        Warum muss der WR draußen hin? Ich hatte mich daran orientiert: https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen

                        Das ist kein Auftrag, sondern ein eigenes Haus aus der Verwandtschaft. Zumindest Eigentümer werden deswegen keine Vorwürfe machen, sondern es geht nur darum, was wollen wir selbst als Eigentümer.
                        Ist das denn etwas, was sich später noch nachrüsten lässt oder müsste man jetzt bei der PV Installation etwas beachten, um später die Möglichkeit zu haben den BS richtig zu ergänzen?

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                          #13
                          Schau mal Seite 16 Variante B
                          https://vds.de/fileadmin/Website_Con...s_3145_web.pdf


                          Der Sachversicherer wünscht das.(Aber auch das sollte bei einer freiwilligen BS Anlage egal sein, meiner Meinung nach)
                          Zuletzt geändert von larsrosen; 10.11.2024, 20:55.
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                            #14
                            Danke!
                            also richtig ist wohl zuerst zu schauen, was aktuell wie versichert ist. Bei dem Zustand des BS wäre wohl sinnvoll, dass keine Police abgeschlossen ist, die einen BS erfordert.
                            Ich würde dann in Zukunft dazu tendieren den BS wegzulassen, da das Gebäude keine Kriterien einer besonderen Gefährdung erfüllt.

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                              #15
                              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

                              Lennox
                              wenn vorhanden oder wenn gefordert? Ersteres kann ja auch freiwillig sein.
                              Wenn vorhanden dann ist eine Überprüfung alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben im Privatbereich, was die wenigsten Leute wissen. Ein BS ist hier aber grundsätzlich nicht immer vorgeschrieben…

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