Hallo zusammen,
falls es ein besseres Unterforum für die Frage gibt, gern verschieben, ich habe erst einmal nichts passenderes gefunden.
Folgende Ausgangslage: Ich habe mir von einem Systemintegrator eine KNX-Installation ins EFH einbauen und programmieren lassen. Die Arbeiten neigen sich nun langsam tatsächlich mal dem Ende zu (also was die Programmierung angeht, die Hardware ist schon seit mehr als einem Jahr drin) und nun möchte ich gerne von ihm die finale ETS-Projektdatei haben, sowohl, um in ETS damit zu arbeiten (Lizenz habe ich), als auch um sie in andere Homeserver zu importieren.
Das Problem: Er möchte mir die Projektdatei (bzw. das Passwort dafür) nur dann übergeben, wenn ich auf die Gewährleistung verzichte. Er hat bisher nicht näher definiert, was er sich im Detail unter einem solchen Verzicht vorstellt, zwischen den Zeilen höre ich jedoch etwas von Befürchtungen heraus, ich könnte bei unsachgemäßer Programmierung dauerhafte Schäden an den Komponenten anrichten, für die er dann nicht verantwortlich sein möchte.
Ich will gar nicht anzweifeln, dass es möglich ist, durch die unsachgemäße Programmierung von KNX-Komponenten diese dauerhaft zu beschädigen. Allerdings bekäme ich das auch ganz prima sowohl mit ETS und ohne Projektdatei, als auch ganz ohne ETS hin, wenn ich es darauf anlege. Insofern halte ich es für vorgeschoben, mir mit diesem Argument die Projektdatei nicht übergeben zu wollen.
Ich hatte ihm bereits vorgeschlagen, im Falle eines Problems zunächst die Anlage mit der zur Abnahme auf CD übergebenen Projektdatei zu programmieren und zu schauen, ob das Problem dann noch auftritt. Wenn ja, sein Thema, wenn nicht, mein Problem. Aber darauf will er sich nun scheinbar auch nicht mehr einlassen.
Rein formal würde ich meinen, einen Anspruch auf die Übergabe der Projektdatei zu haben, da diese im Rahmen seiner Beauftragung erstellt wurde und diese somit mein Eigentum sein müsste. Ich habe das bisher ihm gegenüber aber noch nicht explizit geäußert, da ich mich jetzt auch nicht ohne Not mit ihm verkrachen muss.
Meine Frage: Wie handhabt ihr das in euren Projekten als AG oder auch als AN? Ist die Projektdatei regulär Eigentum des AN? Oder muss es dafür eine explizite vertragliche Vereinbarung geben?
Wie real ist überhaupt das Risiko, dass man sich per ETS die Installation so kaputt spielt, dass die Reprogrammierung mit einem nachweislich funktionierenden Stand des Projekts einen Fehler nicht mehr beheben kann? Ich meine, sowas wie zum Beispiel Dimm-Aktoren zu Tode quälen bekomme ich auch mit einem fhem-Server o.ä. prima hin, wenn ich mich blöd genug anstelle.
Schöne Grüße
Andreas
falls es ein besseres Unterforum für die Frage gibt, gern verschieben, ich habe erst einmal nichts passenderes gefunden.
Folgende Ausgangslage: Ich habe mir von einem Systemintegrator eine KNX-Installation ins EFH einbauen und programmieren lassen. Die Arbeiten neigen sich nun langsam tatsächlich mal dem Ende zu (also was die Programmierung angeht, die Hardware ist schon seit mehr als einem Jahr drin) und nun möchte ich gerne von ihm die finale ETS-Projektdatei haben, sowohl, um in ETS damit zu arbeiten (Lizenz habe ich), als auch um sie in andere Homeserver zu importieren.
Das Problem: Er möchte mir die Projektdatei (bzw. das Passwort dafür) nur dann übergeben, wenn ich auf die Gewährleistung verzichte. Er hat bisher nicht näher definiert, was er sich im Detail unter einem solchen Verzicht vorstellt, zwischen den Zeilen höre ich jedoch etwas von Befürchtungen heraus, ich könnte bei unsachgemäßer Programmierung dauerhafte Schäden an den Komponenten anrichten, für die er dann nicht verantwortlich sein möchte.
Ich will gar nicht anzweifeln, dass es möglich ist, durch die unsachgemäße Programmierung von KNX-Komponenten diese dauerhaft zu beschädigen. Allerdings bekäme ich das auch ganz prima sowohl mit ETS und ohne Projektdatei, als auch ganz ohne ETS hin, wenn ich es darauf anlege. Insofern halte ich es für vorgeschoben, mir mit diesem Argument die Projektdatei nicht übergeben zu wollen.
Ich hatte ihm bereits vorgeschlagen, im Falle eines Problems zunächst die Anlage mit der zur Abnahme auf CD übergebenen Projektdatei zu programmieren und zu schauen, ob das Problem dann noch auftritt. Wenn ja, sein Thema, wenn nicht, mein Problem. Aber darauf will er sich nun scheinbar auch nicht mehr einlassen.
Rein formal würde ich meinen, einen Anspruch auf die Übergabe der Projektdatei zu haben, da diese im Rahmen seiner Beauftragung erstellt wurde und diese somit mein Eigentum sein müsste. Ich habe das bisher ihm gegenüber aber noch nicht explizit geäußert, da ich mich jetzt auch nicht ohne Not mit ihm verkrachen muss.
Meine Frage: Wie handhabt ihr das in euren Projekten als AG oder auch als AN? Ist die Projektdatei regulär Eigentum des AN? Oder muss es dafür eine explizite vertragliche Vereinbarung geben?
Wie real ist überhaupt das Risiko, dass man sich per ETS die Installation so kaputt spielt, dass die Reprogrammierung mit einem nachweislich funktionierenden Stand des Projekts einen Fehler nicht mehr beheben kann? Ich meine, sowas wie zum Beispiel Dimm-Aktoren zu Tode quälen bekomme ich auch mit einem fhem-Server o.ä. prima hin, wenn ich mich blöd genug anstelle.
Schöne Grüße
Andreas
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