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GPL oder nicht?

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    GPL oder nicht?

    Als ich mich mit dem FritzBox-Plugin aus develop auseinandergesetzt habe ist mir ein eventueller Widerspruch in den Lizenzen aufgefallen.

    Im Hauptordner liegt ein Dokument welches das Smarthome-Projekt unter die GPL stellt. Im angesprochenen FritzBox-Plugin ist mir dann aber folgender Satz am Beginn des Quelltextes aufgefallen "Free for non-commercial use", ich bin kein Rechtsanwalt aber ich vermute das könnte die GPL verletzen (siehe u.a. hier).

    Wäre eventuell ein Wechsel des Projekts auf eine weniger freie Lizenz eine Möglichkeit für Rechtssicherheit zu sorgen?

    #2
    richtig, das wäre in diesem falle eine Verletzung der GPL, außer das "plugin" ist vollständig ein eigenes Programm.

    wobei das hier dann auch entweder eine system library sein muss, oder man muss eine exception der gpl geben mit zustimmung aller Autoren (von smarthome.py) diese non gpl library zu nutzen.

    Wäre eventuell ein Wechsel des Projekts auf eine weniger freie Lizenz eine Möglichkeit für Rechtssicherheit zu sorgen?
    die gpl gibt eigentlich schon gute rechtssicherheit, auch vor gericht.

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      #3
      Wäre es nicht einfacher, das Plugin auch unter GPL zu stellen?
      KNX, DMX over E1.31, DALI, 1W, OpenHAB, MQTT

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        #4
        Zitat von fanta2k Beitrag anzeigen
        richtig, das wäre in diesem falle eine Verletzung der GPL, außer das "plugin" ist vollständig ein eigenes Programm.
        Kannst du das mit dem vollständig eigenen Programm detaillierter begründen? Ich würde das bei einem Plugin ähnlich sehen wie z.B. kernel module unter Linux und die müssen doch auch nicht zwingend mit der gpl daher kommen. Oder bin ich da nicht mehr auf dem letzten Stand?

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          #5
          Hallo,

          meinen bescheidenen Beitrag: Ich glaube das sollte erst einmal Marcus mit Team als Owner klären. Ich glaube er hatte sich schon Gedanken gemacht.

          In Bezug auf Lizenzen und wie man sinnvoll damit umgehen kann bzw. Open Source im allgemeinen kann man verschiedene Links als zur Info nutzen. Ich suche sie mal heraus.

          Wenn ich aus meinem beruflichen Alltag darauf schaue, ist das aktuell meistgenutzten Lizenzmodell (was auch durch die Rechtssachen für verschiedenste Nutzung und nicht nur privat zum persönlichen Gebrauch!) die Apache APL2.0. Wenn ich etwas empfehlen würde, dann diese.

          Grüße

          Michel

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            #6
            Die Frage ist ja, will ich das mein Projekt von anderen in kommerziellen Produkten eingesetzt bzw. kommerziell vertrieben wird?
            Mit freundlichen Grüßen
            Niko Will

            Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
            - Gira TS3 - iPhone & iPad - Mobotix T24 - ekey - Denon 2313 - Russound C5 (RIO over TCP Plugin) -

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              #7
              Hallo,

              vielen Dank für das aufmerksame Lesen und die Kommentare.

              Ich sehe es auch als einen Verstoß gegen die GPL an.

              Ich hoffe Ihr habe Verständnis dafür, dass ich als Author des Kernes nicht gegen mich als Author des Plugins vorgehe.

              btw. "non-commercial" steht auch im sqlite-Plugin.

              Bis bald

              Marcus

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                #8
                Zitat von mknx Beitrag anzeigen
                Ich sehe es auch als einen Verstoß gegen die GPL an.

                Ich hoffe Ihr habe Verständnis dafür, dass ich als Author des Kernes nicht gegen mich als Author des Plugins vorgehe.
                Das ist klar, ich wollte mit meiner Anmerkung auf was anderes hinaus: Wenn der Ausschluss gegen die GPL unter der das Projekt steht verstößt, dann ist der Hinweis vermutlich nicht wirksam. D.h. wenn jetzt jemand smarthome.py kommerziell vermarkten möchte, könntest du es trotzdem nicht verhindern.

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                  #9
                  Zitat von tanzbaer Beitrag anzeigen
                  Kannst du das mit dem vollständig eigenen Programm detaillierter begründen? Ich würde das bei einem Plugin ähnlich sehen wie z.B. kernel module unter Linux und die müssen doch auch nicht zwingend mit der gpl daher kommen. Oder bin ich da nicht mehr auf dem letzten Stand?
                  die gpl sieht ausnahmeregelungen vor wenn unter "arms-length" kommuniziert wird und es keine gegenseiten direkten funktionsaufrufe gibt.

                  auch im linux kernel sind die dinge normal unter gpl zu stellen, es gibt aber einige grauzonen wie driver etc.

                  wichtig bei der "begründung" ist hier auch noch das ein plugin selbstständig ohne modifikation auch für andere anwendungen oder selbständig lauffähig ist, wenn es klar für software XZ geschrieben wurde, dann gibt es hierfür nicht viele argumentationspunkte hier eine ausnahmeregelung zu haben.

                  Wenn der Ausschluss gegen die GPL unter der das Projekt steht verstößt, dann ist der Hinweis vermutlich nicht wirksam. D.h. wenn jetzt jemand smarthome.py kommerziell vermarkten möchte, könntest du es trotzdem nicht verhindern.
                  doch, der Hinweis wäre sogar wirksam, solange bis jemand dagegen klagt.

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                    #10
                    Zitat von fanta2k Beitrag anzeigen
                    doch, der Hinweis wäre sogar wirksam, solange bis jemand dagegen klagt.
                    Ich denke das meinte ich auch, wenn ich dich richtig verstehe, könnte Markus im schlimmsten Fall klagen wenn jemand trotzdem den entsprechenden Code kommerziell einsetzt und der Beklagte antwortet mit einer Gegenklage um die Lizenzbedingungen der GPL durchzusetzen?

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                      #11
                      Zitat von panzaeron Beitrag anzeigen
                      smarthome.py kommerziell vermarkten
                      Hätte da ne Frage.
                      Das man smarthome-py nicht verkaufen kann ist ja klar.
                      Aber wie schaut es aus wenn man für die Dienstleistung (Installation, Konfiguration, ...) etwas verlangt und die Software selbst mit 0 Euro verrechnet?
                      Ist das erlaubt?

                      Ich habe jetzt zwar keine Firma und das daher auch nicht vor, aber mich würde das schon interessieren, da ich viele Firmen kennen die das bei verschiedenen Linux-Distributionen so machen und da wird das ja ähnlich sein.

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                        #12
                        Zitat von chrisi Beitrag anzeigen
                        Hätte da ne Frage.
                        Das man smarthome-py nicht verkaufen kann ist ja klar.
                        Aber wie schaut es aus wenn man für die Dienstleistung (Installation, Konfiguration, ...) etwas verlangt und die Software selbst mit 0 Euro verrechnet?
                        Ist das erlaubt?

                        Ich habe jetzt zwar keine Firma und das daher auch nicht vor, aber mich würde das schon interessieren, da ich viele Firmen kennen die das bei verschiedenen Linux-Distributionen so machen und da wird das ja ähnlich sein.

                        natürlich. du kannst aber auch die GPL software selbst verkaufen sofern du dem empfänger jegliche GPL rechte gewährst.

                        Freie Software != Kostenlose Software.

                        Siehe auch: https://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html

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                          #13
                          Klar kannst du eine Software verkaufen, solange du die Lizenzbestimmungen einhälst. Bei GPL z.B. müsstest du eine Kopie des Lizenztext mitliefern. Sobald du aber eine OSS verkaufst, schließt der Käufer einen Kaufvertrag mit dir ab. Das heißt, du bist dafür verantwortlich, dass die Software keinen Schaden anrichtet. Öffnet z.B. die eingesetzte OSS Software durch einen Bug versehentlich die Tür, woraufhin der Hund entkommt und über die Autobahn rennt, was zu einem Massenunfall führt und zig Leute sterben... (zumindest das Öffnen der Tür hatte ich in einer sehr frühen Version von sh.py mal).

                          Das selbe gilt wahrscheinlich auch für die Dienstleistung. Wenn du eine OSS bei jemandem installierst und nur für die Installation etc. Geld verlangtst, hast du halt auch sicher zu stellen, das das Zeug funktioniert. Bei der reinen Dienstleistung wird man bei entstandenen Schäden vor Gericht sich aber noch eher aus der Affäre ziehen können.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          Niko Will

                          Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
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                            #14
                            Zitat von 2ndsky Beitrag anzeigen
                            Das selbe gilt wahrscheinlich auch für die Dienstleistung. Wenn du eine OSS bei jemandem installierst und nur für die Installation etc. Geld verlangtst, hast du halt auch sicher zu stellen, das das Zeug funktioniert. Bei der reinen Dienstleistung wird man bei entstandenen Schäden vor Gericht sich aber noch eher aus der Affäre ziehen können.
                            Bei einer Dienstleistung schuldest Du Arbeit, keinen Erfolg.

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                              #15
                              Zitat von tanzbaer Beitrag anzeigen
                              Bei einer Dienstleistung schuldest Du Arbeit, keinen Erfolg.
                              Das hängt mit Sicherheit auch vom Vertrag ab.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Niko Will

                              Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
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