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    #16
    Zitat von 2ndsky Beitrag anzeigen
    Das hängt mit Sicherheit auch vom Vertrag ab.
    Nö. Ist der Vertrag ein Dienstleistungsvertrag, dann gilt was ich geschrieben habe. Nur muss nicht zwingend ein Textstück mit der Überschrift Dienstleistungsvertrag auch ein Dienstleistungsvertrag sein. ;-)

    Als Übersicht:

    Dienstvertrag -> Bemühen ist geschuldet
    Werkvertrag -> Erfolg ist geschuldet
    Kaufvertrag -> Mängelfreiheit an der verkauften Sache ist geschuldet

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