Zitat von andreasrentz
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- Gruppe 1 hat noch nicht mal von der DIN 18014:2007-09 gehört und schreibt die Erdungsanlage im Unwissen wie jeher im Gewerk Rohbau aus
- Gruppe 2 hat schon mal was von der Norm gehört, ist aber mit dem Zeitmanagement überfordert und macht was man schon immer gemacht hat
- Gruppe 3 ist in Bauforen aktiv und mittelbar aufgeklärt, erklärt aber die aktuelle DIN 18014:2014-03 kategorisch für Blödsinn
- Gruppe 4 ist die kleinste, welche die Erdungsanlagen normkonform erstellt
Nur wenige konzessionierte Elektrofachkräfte können vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen und da setzt sich das Problem fort. Wenn nur jeder zweite Ausnahme-Eli, der die Norm auch intus hat, die "blinde" Gesundbetung ungeprüfter Erdungsanlagen verweigern würde, wäre der seit 9 Jahren andauernde Spuk schon längst vorbei. So müssen sich erst noch die Fachanwälte einige Jahre goldene Nasen verdienen.
Zu den Zeiten, als ich auch noch als Bauträger aktiv war, hätte ich keinem Erwerber Eigenleistungen für Gewerke zugestanden, von denen er keinen blassen Schimmer hat. Im Falle des TE kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen, Normkonformität nach DIN 18014 ist illusorisch.
theinrich schreibt von einem Fundamenterder. Der wäre selbstverständlich nur normkonform (gewesen), wenn Fundamente/Bodenplatte auch erdfühlig sind. Bei Perimeterdämmung sowie weißer oder schwarzer Wanne ist ein NIRO-Ringerder und in bewehrten Bodenplatten zusätzlich ein Funktionspotenzialausgleichsleiter gefordert, der wie ein Fundamenterder zu verlegen ist. Das Hauptverschulden für diese unterlassene Erdungsanlage trifft m. E. den Bauherren. Ob man den Bauleiter ohne Kenntnis der DIN 18014 (leider die Regel) im Mithaftung nehmen kann, wäre nur vor Gericht zu klären.
Zitat von larsrosen
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Nochmaliger Hinweis darauf, dass die Erdungsanlagen nur von Betrieben verlegt werden dürfen, die bei einem VNB konzessioniert sind und NAV § 13 entsprechen. Das trifft aber nur für sehr wenige Blitzschutzfirmen zu, die meisten sind nämlich gelernte Dachdecker und - wenn überhaupt - nur für Äußeren Blitzschutz vom VDE oder VdB geprüft.
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