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WLan-Cam zur Baustellenüberwachung im Netzwerk des Nachbarn...Produkt-Tipp?

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    #16
    Zitat von fabian82 Beitrag anzeigen
    Also ich werde auch nicht in jedem Geschäft oder so auf ne Kamera hingewiesen...
    Du erklärst dich bei betreten des Geschäftes damit einverstanden denn du hast das Schild ja gesehen. Das ist ein himmelweiter Unterschied dazu einfach mal so ne Kamera aufzustellen kommentarlos

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      #17
      ...wenn es denn eins gibt

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        #18
        Dafür gibt es ja Regelungen und Gesetze. Dort ist festgelegt wie die Aufklärung zu erfolgen hat. Dort steht sicherlich nicht dass man von jedem Kunden eine schriftliche Einverständniskeitserklärung braucht, aber auch dass nicht heimlich aufgezeichnet werden darf.
        Es gibt ja auch noch Unterschiede zwischen Mithören/Mitsehen und Mitschneiden.

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          #19
          Zitat von mstenz Beitrag anzeigen
          Ich filme auch meinen Baufortschritt (mit einer alten gebrauchten M25). Alle 10 Sekunden werden Bilder auf dem NAS gespeichert.
          Zu jeder Seite der Einfahrt ist ein Schild angebracht dass auf die "Überwachung" hinweist und es stehen meine Kontaktdaten (Verantwortliche Stelle nach BDSG) darauf. Dies ist rechtlich sicher.
          Wie machst du das denn genau?
          Ich habe ja auf der Baustelle kein Netzwerk/Internet/Router etc...

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            #20
            Und es ist rechtlich ein Unterschied zwischen "meine Einfahrt überwachen" und "Arbeitnehmer ununterbrochen an Ihrem Arbeitsplatz überwachen"! Wenn Du das rechtssicher haben willst, sollte schon im Ausschreibungstext ein Hinweis sein, dass sämtliche Mitarbeiter der Firma auf die bestehende Videoüberwachung hinzuweisen sind und sich damit einverstanden erklären müssen. Ein kurzes Telefonat mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten bei uns hat mich von der Sache Abstand nehmen lassen.

            Wenn der Rohbau erstmal steht, gibt es zu 95% eh nichts mehr zu sehen als ein Standbild.
            Beste Grüße!
            "derBert"

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              #21
              Zitat von mstenz Beitrag anzeigen
              Zu jeder Seite der Einfahrt ist ein Schild angebracht dass auf die "Überwachung" hinweist und es stehen meine Kontaktdaten (Verantwortliche Stelle nach BDSG) darauf. Dies ist rechtlich sicher.
              Das ist es nicht, weil bereits die Erforderlichkeit der Überwachung gemäß §6b BDSG nicht gegeben ist. Eine unzulässige Maßnahme kann nicht durch Hinweisschilder zulässig gemacht werden. Und nein, "ich bin neugierig auf den Baufortschritt" begründet keine Erforderlichkeit.

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                #22
                Und Du bist Dir sicher, dass ein privates Grundstück zu einem "öffentlich zugänglichen Raum" zählt?

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                  #23
                  Du bräuchtest zusätzlich von JEDEM der auf die Baustelle kommt eine schriftliche Einverständniserklärung.

                  Ich kann verstehen, dass Du das gerne machen würdest. Würde Dir aber raten die Finger davon zu lassen. Das Thema Datenschutz ist so weitläufig und kompliziert, dass Du Dir damit nur ein Ei ins Nest legen kannst. Und mit der neuen Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung ändert sich sowieso wieder alles komplett (die Einführung kommt aber jetzt noch nicht).

                  Wenn da nur ein Handwerker/Vorarbeiter/Gutachter/Lieferant/LKW-Fahrer etc. auf die Baustelle kommt dem das Thema nicht "egal" ist, dann kannst Du große Probleme bekommen.

                  Das Thema Datenschutz und Videoüberwachung beginnt bei der Montage über die Persönlichkeitsrechte und endet bei der Verarbeitung und Sicherheit der Daten.

                  Lass die Finger davon!

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                    #24
                    Zitat von gibsonrocker Beitrag anzeigen
                    Du bräuchtest zusätzlich von JEDEM der auf die Baustelle kommt eine schriftliche Einverständniserklärung.
                    Gibt es dazu eine belastbare Quelle?

                    Ich bzgl. Videoüberwachung von Privatgrundstücken vor 1,5 Jahren von einem Rechtsanwalt die Aussage erhalten, dass ich mein Privatgrundstück überwachen darf, wie ich will, so lange an allen möglichen Zugängen ein Schild hängt, welches auf die Videoüberwachung hinweist.

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                      #25
                      Gesetzlich ist die Einverständniserklärung nicht vorgeschrieben. Sie bringt Dich nur auf die sichere Seite, dass jeder der die Baustelle betritt die Videoüberwachung auch zur Kenntnis genommen hat. Es kann dann niemand mehr sagen, "ich habe die Schilder nicht gesehen".

                      http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__9.html
                      http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/anlage.html

                      Und beachte bitte, Du überwachst NICHT nur Dein privates Haus oder Dein Grundstück. Du bewachst auch den Arbeitsplatz Deiner Handwerker.

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                        #26
                        Gut. Danke. Ich gebe Dir Recht, dass man mit einer Einverständniserklärung rechtlich auf der sicheren Seite wäre. Dieses Vorgehen halte ich jedoch nicht für realisierbar. Wenn ich hier vor Ort in den örtlichen Supermarkt gehe, dann sehe ich das Schild der Videoüberwachung, welches auf die Überwachung hinweist. Durch das Betreten des entsprechend gekennzeichneten Geschäfts, stimmte ich durch meine Handlung der Überwachung zu.

                        Ob das Privatgrundstück Arbeitsplatz der Handwerker ist, wäre mir in diesem Fall egal. Sie arbeiten auf meinem Privatgrundstück, welches ich überwachen darf, wenn ich es entsprechend kennzeichne. Der Paketbote muss mein Grundstück auch betreten, um seine Arbeit zu tun. Natürlich müsste ich es akzeptieren, wenn sich jemand nicht überwachen lassen möchte und somit die Arbeit auf meinem Grundstück verweigert.

                        Wie gesagt: Schild für Videoüberwachung anbringen, keinen öffentlichen Grund überwachen - fertig.

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                          #27
                          Es besteht wie schon geschrieben ein Unterschied zwischen "mal kurz und angesagt überwachen" (da kann sich der Briefträger das Nasepopeln wohl verkneifen) und permanenter, womöglich wochenlanger Vollzeit-Überwachung. Zudem kann Dein Nachbar ohne Schaden einfach sagen "dann geh' ich da halt nicht hin", der Arbeitnehmer Deines Fliesenlegers kann das womöglich nicht, weil er Angst haben muss, als Querulant Ärger mit dem Chef zu bekommen. Insbesondere, wenn er nach 20km Anfahrt mit dem Firmenbulli morgens erst an Deiner Einfahrt das Schild sehen kann! Da werden juristisch völlig andere Maßstäbe angelegt!

                          Ich kann den Rat nur wiederholen: Ruf den LDB Deines Bundeslandes an und frag nach. Das kostet Dich 10min und bringt Dich viel weiter als halbgare Infos (meine eingeschlossen) aus einem Forum.
                          Beste Grüße!
                          "derBert"

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                            #28
                            Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
                            Ob das Privatgrundstück Arbeitsplatz der Handwerker ist, wäre mir in diesem Fall egal.
                            Wo arbeitest Du? Möchtest Du, dass Du den ganzen Tag an Deinem Arbeitsplatz gefilmt wirst? Warum nicht?

                            Die Überwachung der Arbeiter auf der Baustelle ist ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht und in die informationelle Selbstbestimmung. Privatgrundstück hin oder her, auch das ist kein rechtsfreier Raum, wo Du treiben kannst was Du willst.

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                              #29
                              Man sollte sich einfach nur fragen ob man das selber auch okay finden würde ich wette umgekehrt wäre es dann auf einmal ein Problem. Daher würde ich es lassen und einfach hinfahren wenn du den Fortschritt sehen willst. Da kannst du dann auch Fotos machen bringt deutlich mehr. Erkennst dann neben bei auch Pfusch. Auf dem Video erkennste doch höchstens die Wandfarbe oder wenn ne Wand vergessen wurde.

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                                #30
                                Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                                Wo arbeitest Du? Möchtest Du, dass Du den ganzen Tag an Deinem Arbeitsplatz gefilmt wirst?
                                Wo ich arbeite, mag ich Dir nicht sagen, dafür kennen wir uns zu wenig. Dort wo ich bis vor wenigen Jahren gearbeitet habe, werden sehr viele Bereiche videoüberwacht. Ich habe kein Problem, mir bei der Arbeit zusehen zu lassen. Schließlich soll die Firma ja sehen, dass mein Gehalt gut investiert ist. Ich habe nichts zu verbergen. Ob mein Chef persönlich hinter mir steht, neben mir sitzt, oder ob eine Videoüberwachung vorhanden ist, ist mir egal.

                                Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                                Die Überwachung der Arbeiter auf der Baustelle ist ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht und in die informationelle Selbstbestimmung. Privatgrundstück hin oder her, auch das ist kein rechtsfreier Raum, wo Du treiben kannst was Du willst.
                                Wenn eine Videoüberwachung unangekündigt oder heimlich durchgeführt wird, dann hast Du Recht. Ich weiß nicht, ob Du es nicht verstehen willst oder nicht verstehen kannst, aber ich wiederhole es gerne: Sowie ein Schild für eine Videoüberwachung vorhanden ist, habe ich rechtlich alles wasserdicht abgewickelt. Der Arbeiter wird darauf hingewiesen, dass er überwacht wird und kann sich dessen entziehen, wenn er das nicht möchte. Wie erwähnt habe ich dieses von einem Rechtsanwalt hier im Rahmen einer anwaltlichen Beratung schriftlich.



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