Es wäre natürlich nett, wenn es so wäre, aber die Häuser sind bereits so geplant und entsprechend genehmigt worden, das haben die Jungs auf der Baustelle nicht nachträglich geändert.
Es ist Realteilung und die Ausführung mit durchgehender Bodenplatte entspricht der Baubeschreibung. Sogar auf den Schallschutz hat der BT Bezug genommen, dass nämlich das erhöhte Schalldämmmaß nach Beiblatt II erst ab EG garantiert wird.
Würde sich jetzt rausstellen, dass das nicht baurechtskonform wäre, würde es sich ja um einen gravierenden Rechtsmangel handeln. Denke nicht, dass ein (großer) Bauträger solch ein grundlegendes Risiko bei 82 Häusern im Baugebiet eingehen würde. Diese Dinge wissen die normalerweise schon sehr genau.
Wie Frank schreibt, wird das aus Kostengründen so gemacht. Ist halt technisch einfacher, sonst müsste man aufwendig unterschiedliche Setzungen vermeiden.
Es ist Realteilung und die Ausführung mit durchgehender Bodenplatte entspricht der Baubeschreibung. Sogar auf den Schallschutz hat der BT Bezug genommen, dass nämlich das erhöhte Schalldämmmaß nach Beiblatt II erst ab EG garantiert wird.
Würde sich jetzt rausstellen, dass das nicht baurechtskonform wäre, würde es sich ja um einen gravierenden Rechtsmangel handeln. Denke nicht, dass ein (großer) Bauträger solch ein grundlegendes Risiko bei 82 Häusern im Baugebiet eingehen würde. Diese Dinge wissen die normalerweise schon sehr genau.
Wie Frank schreibt, wird das aus Kostengründen so gemacht. Ist halt technisch einfacher, sonst müsste man aufwendig unterschiedliche Setzungen vermeiden.
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