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Installation Normgerecht bzw. nach aRdT?

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    Installation Normgerecht bzw. nach aRdT?

    Hallo zusammen,

    hier mal eine Frage an die Experten.

    Meine Grosseltern haben gerade eine Wohnung gebaut/gekauft und bezogen. Jetzt habe ich mal einen Blick in den Verteilerkasten geworfen und gesehen das folgendes installiert wurde:
    - Je Raum ein LS 16A, also Steckdosen und Licht zusammen
    - Ein einziger RCD für Aussensteckdosen und die beiden Badezimmer zusammen
    - Ein einziger RCD für den Rest der Wohnung
    - Natürlich alles in 1,5mm², wobei ich die möglichen Leitungslängen noch nicht gemessen habe


    Da streuben sich mir natürlich die Nackenhaare. Wenn jetzt bei meinen Grosseltern das Racelette den RCD auslöst, sitzen sie komplett im Dunkeln (ausser sie haben zufällig noch Licht im Bad an...). Oder die Steckdose auf dem Balkon zieht Wasser und löst den RCD aus und schon gibt es kein Licht mehr im Badezimmer. Und meine Grosseltern können letzteres Problem nicht alleine lösen, da sie kaum die Steckdose aufschrauben werden. Somit reicht auch ein einfaches RCD-Wiedereinschalten nicht.

    Natürlich entspricht das ganze keiner besonders tollen Installation und die "mindestens 2 RCD-Regel" mag formal erfüllt sein, aber was haltet ihr davon? Kann man hier noch argumentieren das es den Mindestanforderungen genügt?

    Gruss,

    Matthias

    #2
    Das was du hier vorfindest ist in 99,9% aller Haushalte so. Die meisten haben sogar nur einen RCD (z.b. bei mir im alten Haus). Ich sehe nicht was daran ein Problem sein sollte. Vor allem in einer einzelnen Wohnung sind die Leitungslängen in der Regel so gering dass mit 1,5 kein Problem besteht (Ausnahme ist in der Regel der Herd).

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      #3
      Es handelt sich dabei ja eben nicht um Altbestand sondern um ein 2016 errichtetes Gebäude. Und auch laut TAB sollen bei einem Fehler nur Teile der Installation ausfallen. Nun kann man sich sicher streiten ob es reicht wenn die Steckdosen auf dem Balkon noch gehen wenn drinnen die Bude dunkel ist.

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        #4
        Zitat von supermaz Beitrag anzeigen
        Und auch laut TAB sollen bei einem Fehler nur Teile der Installation ausfallen. Nun kann man sich sicher streiten ob es reicht wenn die Steckdosen auf dem Balkon noch gehen wenn drinnen die Bude dunkel ist.
        Wenn das dem so ist, dann wäre das ja erfüllt. Ich sehe weiterhin kein Problem auch wenn es sich um eine neue Installation handelt. Sollte - wie du es sagst - von der Außensteckdose wirklich Wasser ansammeln, dann ist sehr wahrscheinlich die Außensteckdose nicht richtig gesetzt oder jemand hat direkt mit dem Wasserstrahl draufgehalten. In so einem Fall werden deine Großeltern dann sicherlich den Elektriker anrufen, der das Problem beheben kann.

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          #5
          Klemme es doch einfach um und ergänze die Anlage. Wird doch noch die ein oder andere TE frei sein.
          Einfacher und billiger wird es sein, wenn du das bemängelst und sie es ohne Widerworte ändern. Wenn nicht, wären mir die paar Euro den Stress nicht wert. Hatte das auch so bei einer Wihnung gemacht und als wir ausgezogen sind wieder zurückgebaut.

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            #7
            was man wissen sollte, ist, dass die grundsätzlich mal DIN18015-2 gilt. Sie kann aber wirksam ausgeschlossen werden im Bauvertrag oder der Baubeschreibung.
            In allen GÜ oder BT-Verträgen, die ich bisher gesehen habe, war sie explizt ausgeschlossen oder die Aufzählung entsprach sowieso weitgehend den Anforderungen.

            Bzgl. der Anzahl der FI regelt die aber nichts. Aber bzgl Licht+Steckdose:

            In Räumen für besondere Nutzung, z. B. Hobbyräumen, sind zweckmäßigerweise für Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen.
            OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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