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Die Begrifflichkeiten haben sich seit den 90ern gewandelt. Blitzschutz ist als die Summe aller Maßnahmen definiert, aufgeteilt in Äußeren und Inneren Blitzschutz, beide münden in den Blitzschutzpotenzialausgleich und das komplette Gebilde wird Blitzschutzsystem genannt.
Der umgangssprachliche Oldie-Begriff Blitzableiter meint eine Blitzschutzanlage, die allein aber nicht ausreicht.
Nach Fachdefinition der Blitzschutznormenreihe IEC 62305 gehört zum Äußeren Blitzschutz (= Blitzableiter) bestehend aus Fang- und Ableitungen sowie der Erdungsanlage, auch ein Innerer Blitzschutz, bestehend aus Potenzialausgleich und energetisch koordinierten Überspannungsschutz aller Energie- und Telekommunikationsleitungen.
Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen nach NAV § 13 bei einem VNB konzessionierten EFK vorbehalten. Da es keinen eigenen Handwerksberuf Blitzschutzbauer gibt, darf sich jeder so nennen, der ein Stück Stahl biegen kann. Damit sind aber nicht die Anforderungen an qualifizierte Blitzschutzfachkräfte erfüllt, wie sie in der Norm gefordert sind. Für die Wartung baurechtlich geforderter Blitzschutzsysteme sind die Anforderungen noch höher.
Wie immer, wenn Fortbildung freiwillig ist und nicht kontrolliert wird, gibt es gute und weniger gute Fachleute. Vom VDE oder VDB zertifizierte Blitzschutzbauer sind vergleichbar selten wie konzessionierte EFK, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen können.
ich darf den Fred nochmal aufgreifen, da ich mir bei der Sanierung unseres EFH gerade die gleichen Gedanken mache. Nach erster (oberflächlicher) Lektüre des Dehn Blitzschutzplaners ist das Non plus Ultra wohl eine Kombination aus innerem und äußerem Blitzschutz. Leider gibt es aber in unserem Fall keinen äußeren Blitzschutz und einen neuen Ringerder zu vergraben ist aus baulichen Gründen (Grenzbebauung) nicht möglich. Wenn ich mir die einführenden Kapitelansehe, ist das Risiko eines direkten Einschlags aufgrund der umliegenden Bebauung und einigen hohen Bäumen rund ums Haus wohl auch ziemlich gering. Stellt sich die Frage ob es Sinn macht zumindest einen internen Blitzschutz einzubauen und sich so vor Überspannung auf Strom- oder Datenleitungen zu schützen. Wie ist Eure Meinung hierzu?
Niemals ohne inneren Blitzschutz bzw. Überspannugsschutz.
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"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
Nach erster (oberflächlicher) Lektüre des Dehn Blitzschutzplaners ist das Non plus Ultra wohl eine Kombination aus innerem und äußerem Blitzschutz.
An normalen Wohngebäuden sind Blitzschutzsysteme/Blitzschutzanlagen (überholter Jargon "Blitzableiter") als Teil des Äußeren Blitzschutzes freiwillige Kür, aber bei exponiert angebrachten Antennen blitzstromtragfähige Erdungen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² und Verbindung zum obligatorischen Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes Pflicht.
Das Nonplus Ultra ist Isolierter Blitzschutz für das gesamte Gebäude, danach folgt Schutz einzelner Dachaufbauten mit getrennten Fangeinrichtungen und an letzter Stelle im Sicherheitsranking steht suboptimale Antennendirekterdung nach den Anerkannten Regeln der Technik als Norm-Minimum.
Leider gibt es aber in unserem Fall keinen äußeren Blitzschutz und einen neuen Ringerder zu vergraben ist aus baulichen Gründen (Grenzbebauung) nicht möglich.
Nach IEC 60728-11 genügen für Antennenerdungen normkonforme Erder vom Type A, da keine Norm dafür einen Ringerder vorschreibt, dient der doch nur als Vorwand.
Wenn ich mir die einführenden Kapitelansehe, ist das Risiko eines direkten Einschlags aufgrund der umliegenden Bebauung und einigen hohen Bäumen rund ums Haus wohl auch ziemlich gering. Stellt sich die Frage ob es Sinn macht zumindest einen internen Blitzschutz einzubauen und sich so vor Überspannung auf Strom- oder Datenleitungen zu schützen. Wie ist Eure Meinung hierzu?
So harmlos ist die Schadensbilanz des GdV für 2016 mit auf 340.000 Schadensmeldungen und 220 Millionen Euro Schadenssumme gesunkenen Blitz- und Überspannungsschäden nicht, dass man sich allein auf St. Florian verlassen und selbst minimalste Schutzmaßnahmen wie eine Antennenerdung nebst Potenzialausgleich unterlassen darf.
Wirksamer Blitzschutz besteht immer aus Äußerem undInnerem Blitzschutz und darf sich nicht nur auf Antennenerdung fokussieren, denn Dachantennen sind ja nur ein mögliches Einfallstor von mehreren. Überspannungsschutz ist nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 stets zu empfehlen, bei Antennen auf Bestandsbauten ohne Blitzschutzsystem aber keine Pflicht.
Du bist nicht der erste blitzschutzunkundige User, der ohne Bezug zu Schutzwinkel- oder Blitzkugelverfahren unter Verweis auf irgendeinen Baum oder ein höheres Haus Risiken fachfremd kleinredet. Anlagenbetreiber sind zur Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik verpflichtet, siehe u. a. § 319 StGB Baugefährdung. Davon befreien übrigens auch keine schriftlichen Deckungszusagen von gewöhnlich normunkundigen Sachbearbeitern von Versicherungen.
PS: Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 und dem Flussdiagramme in Bild 9 kann mittels einer aufwändiger Risikoanlalyse nach IEC 62305-2 eine blitzstromtragfähige Antennenerdung evtl. entfallen, selbst dann ist aber noch immer ein nicht blitzstromtragfähiger PA gefordert. In der Risikoanalyse sind hohe Bäume nur ein vergleichsweise kleiner Faktor von vielen anderen und Blitze können auch von nahen Bäumen auf Gebäude überspringen und ein erhöhtes Risiko darstellen.
Das war wohl nix mit der Suche nach einem Persilschein.
Sorry, irgendwie hat das iPhone meinen Text gefressen - anyways... Persilschein war nie gefordert, wer sollte mir den auch ausstellen ;-) Ich werde aber nochmal ernsthaft drüber nachdenken und mir vor der Dachsanierung ein Angebot von einer Fachfirma einholen. Hier ging es aber vielmehr um die Frage ob ein innerer Blitzschutz ohne äußeren überhaupt sinnvoll ist. Euren Antworten entnehme ich ja. Er schützt gegen Überspannung aus dem Netz wie sie bei Einschlägen in der Nähe vorkommen kann. Erdung des Antennenmastes ist klar, wenn auch baulich eine kleine Herausforderung. Ggf. muss ich sie an einem nicht exponierten Ort montieren...
Eine Frage noch zur induktiven Einkopplung: Bis zu welcher Entfernung eines Einschlags muss man denn mit nennenswerter (i.e. schädlicher) Einkopplung rechnen?
Das mit der Entfernung kann man so genau nicht beantworten.
Wenn es bei Dir in der Nachbarschaft einschlägt so 1-3 Grundstücke im Umkreis kann es schon soweit reichen das Dir da gar reichlich Leitungen verschmoren. Alles was bis im ganzen Ort reinschlägt kann reichen um Dir "noch" die elektronischen Komponenten am Stromnetz zu zerhauen.
Bei uns im Ort hats eine komplette Elektroinstallation mit allen Leitungen zerlegt als der Blitz 100 m entfernt in eine ordentlich dicke alte Eiche am Strassenrand eingeschlagen ist.
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Kamen die Schäden durch Überspannung die über die Leitung übertragen wurde, oder durch das Magnetfeld des Blitzes? Ersteres kann man ja per Überspannungsschutz mehr oder weniger abfangen, bei induktiver Einkopplung hilft das aber ja nix...
Das kann ich Dir nicht beantworten aber nach dem Gewitter waren da über Wochen fast tgl. Elektriker im Haus. Haus steht an meinem damaligen Fussweg zum Bhf. Und die haben da so ziemlich alles an Leitungen tauschen müssen. Und ne Renovierung stand definitiv nicht aufm Plan.
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