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Stecker abschneiden, bei defekt

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    Stecker abschneiden, bei defekt

    Hi,

    ist es rechtlich erlaub einen Stecker abzuschneiden wenn dieser defekt aufweist (Zugentlastung defekt, lose Teile im Inneren).

    Wir stellen auf einer Kirmes die Verteiler auf. Dort hat ein Betreiber von einem Karussell diesen Stecker in einen Verteiler gesteckt, welcher wieder von uns entfernt wurde und der Betreiber wurde auf diesen defekt hin gewissen.

    PS.: bin Elektriker


    Gruß Andreas

    #2
    Als Elektriker schon, musst ihn aber am ende messen.

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      #3
      Was soll den gemessen werden?

      Ist das dann nicht Sachbeschädigung?

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        #4
        Also konkretisieren wir die Frage:
        Der Betreiber hat den defekten Stecker eingesteckt (was nicht zulässig ist) und du hast ihn ausgesteckt und willst jetzt quasi vorbeugen, dass er nicht mehr einstecken kann?
        Du könntest ihm ja anbieten den Stecker zu tauschen, dann passt ja wieder alles...

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          #5
          Wenn eine offensichtliche Gefahr für Leib und Leben besteht, ja. Eine defekte Zugentlastung, und klappern im inneren zählen aber nicht dazu. Einfach mal mit dem Schausteller reden. Biete ihm doch eine Reperatur an. Angesteckt hat er sicherlich nur, weil er nicht weis warum der Stecker auf einmal draußen war.

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            #6
            Klappern im Innern könnte genau so gut sein das ein Anschluss ab ist, z.B. der PE; daher droht schon Gefahr.


            Reparatur des Stecker bedeutet auch wieder rum das der ganze Stand nachgemessen werden muss und alles kontrolliert werden muss -> DGUV V3 Prüfung.
            Werde ich nicht machen, da dann die Verantwortung bei mir liegt und nicht mehr beim Betreiber.


            Ist alles ehrenamtlich.

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              #7
              Zitat von Lunix1983 Beitrag anzeigen
              Also konkretisieren wir die Frage:
              Der Betreiber hat den defekten Stecker eingesteckt (was nicht zulässig ist) und du hast ihn ausgesteckt und willst jetzt quasi vorbeugen, dass er nicht mehr einstecken kann?
              Du könntest ihm ja anbieten den Stecker zu tauschen, dann passt ja wieder alles...
              Genau.

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                #8
                Ausstecken, defekte Teile dokumentieren sowie den Schausteller nachweislich darauf hinweisen.
                Dokumentation des "Vorfalls" an Gemeinde/Stadt je nachdem - ihr seid als Elektriker u. nicht als E-Polizei unterwegs.
                Gruss
                GLT

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                  #9
                  Alternativ: Anruf bei der zuständigen BG. Emailadresse des Außendienstlers geben lassen und dem zusätzlich eine Beschreibung des Schadens mit Bild schicken.

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                    #10
                    Der größte Lump im ganzen Land,
                    das ist und bleibt der Denunziant.

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                      #11
                      Das hat hier nichts mit Blockwart - und Denunziantentum zu tun. Es geht hier doch wohl eher (ich kann es im Detail natürlich nicht beurteilen) um eine konkrete Gefahr für Leib & Leben. Und sollte es zu einem Personenschaden kommen, dann wird die Staatsanwaltschaft natürlich fragen, warum dieser Stecker, obwohl ein Fachkundiger vor Ort war und den Fehler hätte sehen müssen, benutzt wurde.
                      Deshalb die Sache dokumentieren und dem Betreiber einen Hinweis geben. Sollte der Beteiber keine Einsicht haben, dann muss der nächste Schritt m.E. folgen.

                      Ach ja - Abschneiden halte ich für keine gute Idee. Das könnte man als Sachbeschädigung auslegen.

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