Servus zusammen,
ich bin etwas verwirrt im Zusammenhang mit dem Segen (Ironie) des Brandschutzschalters. Beim Holzständerhaus, ist klar ist Pflicht.
Was ist aber bei einem typischen EFH, wo das OG eine Dachschräge hat, baut man ja heute auch noch, oder nur die OG Decke aus Gipskarton ist.
Die Leitungen welche für Leuchten sind, also alle die durch brennbare Materialien verlegt werden, müssen die auch mit Brandschutzschalter geschützt werden??
Mir ist das nicht so klar, find das in der Norm auch etwas schwammig, da heißt es: In Gebäuden mit überwiegend brennbaren Materialien muss ein Brandschutzschalter installiert werden.
Danke.
ich bin etwas verwirrt im Zusammenhang mit dem Segen (Ironie) des Brandschutzschalters. Beim Holzständerhaus, ist klar ist Pflicht.
Was ist aber bei einem typischen EFH, wo das OG eine Dachschräge hat, baut man ja heute auch noch, oder nur die OG Decke aus Gipskarton ist.
Die Leitungen welche für Leuchten sind, also alle die durch brennbare Materialien verlegt werden, müssen die auch mit Brandschutzschalter geschützt werden??
Mir ist das nicht so klar, find das in der Norm auch etwas schwammig, da heißt es: In Gebäuden mit überwiegend brennbaren Materialien muss ein Brandschutzschalter installiert werden.
Danke.
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