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Alter Dachständer als Sat-Antennenmast weiterverwenden

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    Alter Dachständer als Sat-Antennenmast weiterverwenden

    Hallo Zusammen,

    der Energieversorger hat versprochen, demnächst die Freileitungen abzubauen und der Plan ist nun, an dem frei werdenden Mast meinen Parabolspiegel anzubringen.
    Hierzu habe ich während der Bauphase auf Anraten meines Elektrikers bereits ein 16 mm² zum Potentialausgleich an den Mast gelegt.

    Nun habe ich gestern beim Blick aufs Dach entdeckt, dass der Mast offensichtlich mit dem Blitzableiter verbunden ist. Den Potentialausgleich möchte ich so auf keinen Fall anschließen.

    Muss ich bei verbundenem Blitzableiter dann überhaupt den Potentialausgleich anschließen? Sollte ich die Verbindung zum Blitzableiter trennen und den PA anklemmen? Oder wäre es besser das ganze abzublasen und die Antenne anderweitig platzieren?

    Gruß,
    itler

    #2
    Bitte nutze doch einfach für die eigene Erhellung die hier im Forum reichlich auftauchenden Threads zu den Themen Biltzschutz und SAT. Vor gar nur wenigen Tagen wurden soweit alle Deine Fragen bereist in einem Thread beantwortet.

    Auch findest Dort die beste aller Antworten. Lass die Finger davon und bestelle dir eine Blitzschutzfachkraft, und damit ist kein Standardelektriker gemeint.

    Kollege Dipol hat hier im Forum ja schon fast seine gesamten Schulungsunterlagen zu dem Thema gepostet. Von daher viel Schlauer als das zu lesen wirst kaum werden. Nebenbei auch einfach noch den Dehn Blitzschutzplaner lesen, da werden die passenden Montagen berichtet.

    Je nach sonstigen Zustand des "Blitzableiters" und dessen hoffentlich korrekten Installation ist es durchaus möglich und sinnvoll beides mit dem Masten zu verbinden. Aber nun wirklich nicht voreilig die Schüssel da dran schrauben. Denn wenn der PA und die Coax-Leitungen nicht vernünftig ne Verbindung zu deinem Potentialausgleich haben und der Blitzableiter auch nicht normgerecht sich darstellt. Kann es unter Umständen auch schlimmer sein beides da dran zu haben.
    Da hier niemand deine Situation so aus der Ferne mit allem notwendigen bewerten kann solltest wirklich erst noch einen Experten vor Ort bestellen.
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    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

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      #3
      Abgesehen davon ist der Mast normalerweise Eigentum des EVU und wird mit abgebaut.

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        #4
        Zitat von ITler Beitrag anzeigen
        ... der Plan ist nun, an dem frei werdenden Mast meinen Parabolspiegel anzubringen.
        Antennenmasten müssen aber nach IEC 60728-11 Anforderungen an die Streckgrenze und Mindesteinspannlänge von 1/6 erfüllen.

        Zitat von ITler Beitrag anzeigen
        Hierzu habe ich während der Bauphase auf Anraten meines Elektrikers bereits ein 16 mm² zum Potentialausgleich an den Mast gelegt.
        Nach Norm sind Antennenanlagen auf Gebäuden mit Blitzschutzanlage in diese zu integrieren. Seit 2000 wird empfohlen Antennen nicht direkt mit dem Blitzschutzsystem zu verbinden, sondern nach dem Stand der Technik mittels getrennter Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge zu schützen.

        Frag bitte mal deinen Eli auf Basis welcher für Antennensicherheit oder Blitzschutzanlagen maßgeblichen Norm der 16 mm² Cu empfohlen wurde. Äußerer Blitzschutz und auch Antennenerdungen müssen einschließlich der Verbinder blitzstromtragfähig sein. Für den PA von Antennen genügen aber die nicht blitzstromtragfähigen Querschnitte für zusätzlichen Potenzialausgleich mit min. 2,5 mm² Cu (geschützt) und 4 mm² Cu (ungeschützt).
        Mehr dazu, wenn die Antwort des Elektrikers vorliegt.

        Zitat von ITler Beitrag anzeigen
        Nun habe ich gestern beim Blick aufs Dach entdeckt, dass der Mast offensichtlich mit dem Blitzableiter verbunden ist. Den Potentialausgleich möchte ich so auf keinen Fall anschließen.
        UPPS, wirklich ein Freileitungsdachständer der normwidrig direkt mit der Blitzschutzanlage verbunden ist.

        BEGRIFFSKLÄRUNG: Zum Äußeren Blitzschutz, der die blitzstromtragfähigen Fang- und Ableitungen sowie die Erdungsanlage umfasst, ist nach Normenreihe IEC 62305, deutsche Klassifikation DIN EN 62305 (VDE 01185-305), stets auch ein Innerer Blitzschutz mit nicht blitzstromtragfähigem Potenzialausgleich und Überspannungsschutz für alle Energie- und TK-Leitungen, auszuführen.

        Zitat von ITler Beitrag anzeigen
        Muss ich bei verbundenem Blitzableiter dann überhaupt den Potentialausgleich anschließen? Sollte ich die Verbindung zum Blitzableiter trennen und den PA anklemmen? Oder wäre es besser das ganze abzublasen und die Antenne anderweitig platzieren?
        Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen an dieser nach NAV § 13 konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. Jeder Handgriff an Blitzschutzanlagen ist wiederum qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche vorab die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen müssen.

        Sowohl der Direktanschluss eines Antennenträgers wie auch die Montage einer normkonformen getrennten Fangeinrichtung stellen wesentliche Änderungen dar, durch welche ein "Bestandsschutz" für ein Blitzschutzssystem entfällt, das zum Errichtungszeitpunkt nachweislich nach Altnormenstand entsprochen hat.
        Elektrofachkräfte ohne Zusatzqualifikation sind per se keine Blitzschutzfachkräfte und für ITler ohne TREI-Schein und Konzessionseintrag bei einem VNB (= ich) gibt es keinen Bonus.
        Zuletzt geändert von Dipol; 15.07.2017, 06:01. Grund: Änderung der BEGRIFFSERKLÄRUNG

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          #5
          Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
          Mehr dazu, wenn die Antwort des Elektrikers vorliegt.
          Nach Ablauf der Schamfrist gehe ich davon aus, dass der Elektriker nur virtuell existiert und keine Antwort mehr folgt.

          Daher nur noch der fehlende Hinweis, dass in den Beispielbildern 13 und 16 der (noch) aktuellen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 für Antennendirekterdungen an Blitzschutzsysteme der Querschnitt für den PA-Leiter irrtümlich mit 16 mm² ausgewiesen wurde. In der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 ist der PA-Leiter stimmig mit min. 4 mm² Cu und in der neuen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 wurde der Irrtum beseitigt.

          Erdungspflichtige Dachantennen sollen möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt und möglichst nicht mehr direkt mit Blitzschutzanlagen verbunden werden.



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            #6
            Hallo Zusammen,

            erst einmal vielen Dank für die vielen konstruktiven Antworten. Aufgrund Urlaub und sonstiger Zwischenfälle kommt die Antwort leider erst sehr spät, hierfür bitte ich um Entschuldigung.

            Zum Thema Mast und Eigentum: Laut Aussage des EVUs darf ich den behalten wenn ich möchte, das sollte also kein Problem darstellen.

            Zum Thema Blitzschutzfachkraft vor Ort: Dies habe ich während der Renovierung 2 mal versucht. Die eine Firma erklärte mir bereits am Telefon dass sie aktuell nur Neubauten betreut und im Bestand keine Aufträge annimmt. Die andere Firma wollte mir ebenfalls nur aus der Ferne erklären, dass bei mir vermutlich ohnehin alles nicht mehr zulässig ist und bei allen Anpassungen alles neu konzipiert werden müsste... Habe das Problem dann anderweitig behoben, ohne in die Blitzschutzeinrichtung eingreifen zu müssen...

            Ich war gestern Abend nochmal auf dem Dach und habe mir die Verbindung zwischen Blitzschutz und Dachständer angeschaut. Was ich erkennen konnte ist hier etwas dazwischen geschaltet, was etwas an einen Isolator erinnert. Leider hatte ich das Handy unten liegen lassen, so dass ich es nicht fotografieren konnte.

            Mit dem Elektriker habe ich heute morgen ebenfalls gesprochen. Nach welcher Norm das berechnet wurde konnte er mir ad hoc nicht sagen, will sich aber nach seinem Urlaub nochmal melden. Aber so wie ich das sehe, dürfte ich mit meinem 16mm² ja auf der sicheren Seite sein. Das Kabel liegt schon bis zum Mast und die Schelle liegt auch schon bereit. Wenn ich das jedoch nicht selbst anschließen darf, werde ich hier den Elektriker nochmal bemühen. Vielleicht kann er mir dann auch das mit der Norm erklären.

            Als nächstes werde ich nochmals versuchen eine Blitzschutzfirma zu finden welche mir an den Mast eine Fangstange anbringt. Da jedoch damit der Bestand-Schutz entfällt sehe ich relativ schwarz, dass das so einfach zu realisieren ist....

            Viele Grüße,
            itler


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              #7
              Zitat von ITler Beitrag anzeigen
              Ich war gestern Abend nochmal auf dem Dach und habe mir die Verbindung zwischen Blitzschutz und Dachständer angeschaut. Was ich erkennen konnte ist hier etwas dazwischen geschaltet, was etwas an einen Isolator erinnert. Leider hatte ich das Handy unten liegen lassen, so dass ich es nicht fotografieren konnte.
              Das ist eine gekapselte Funkenstrecke, die bei zu geringer Distanz zwischen Freileitungsständer und Blitzschutzanlage eingebaut wird. Wenn der Dachständer zum Antennenmast umfunktioniert wird, muss das Teil in jedem Fall weg.

              Zitat von ITler Beitrag anzeigen
              Mit dem Elektriker habe ich heute morgen ebenfalls gesprochen. Nach welcher Norm das berechnet wurde konnte er mir ad hoc nicht sagen, will sich aber nach seinem Urlaub nochmal melden.
              Ich unke mal, dass der Elektriker zur Mehrheit derjenigen gehört, die "vergessen" haben, dass sie sich beim Konzessionseintrag zu einem VDE-Auswahlabo verpflichtet haben. Das lässt sich durch die Bitte um Einsicht in die für Antennensicherheit maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) bzw. die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) klären, kannn aber auch bewirken, dass der Eli die Flucht ergreift. Manche sind schon mit der Frage nach den VDE-Klassifizierungen überfordert..

              Zitat von ITler Beitrag anzeigen
              Aber so wie ich das sehe, dürfte ich mit meinem 16mm² ja auf der sicheren Seite sein. Das Kabel liegt schon bis zum Mast und die Schelle liegt auch schon bereit. Wenn ich das jedoch nicht selbst anschließen darf, werde ich hier den Elektriker nochmal bemühen. Vielleicht kann er mir dann auch das mit der Norm erklären.
              Eine durchgehend blitzstromtragfähige Erdung nebst normkonformen PA bietet ein Minimum an Sicherheit, kann aber nicht verhindern, dass bei zum Glück seltenen Direkteinschlägen Teilblitzströme in die Antennenanlage und daran angeschlossenen Endgeräte eingekoppelt werden.

              Erdungsleiter aus 16 mm² Kupferdraht halten - vorbehaltlich spezieller Verbinder - auch äußerst seltene Monsterblitze von 200 kA aus. Die in der Praxis eingebauten Verbinder sind aber nur höchst selten nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifiziert, womit der Schutzlevel für normale Wohngebäude zur Farce wird. Bitte ein Foto vom Mastbauteil und der HES/PAS ohne Abdeckung einstellen.

              Zitat von ITler Beitrag anzeigen
              Als nächstes werde ich nochmals versuchen eine Blitzschutzfirma zu finden welche mir an den Mast eine Fangstange anbringt. Da jedoch damit der Bestand-Schutz entfällt sehe ich relativ schwarz, dass das so einfach zu realisieren ist....
              Blitzschutzbauer ist kein Handwerksberuf, so darf sich jeder nennen. Mach dich über die Qualifikitation vorher in den Listen von VDE oder VdB kundig.

              Auf Trennungsabstand zu Antennen montierte Fangstangen machen selbstverständlich nur dann Sinn, wenn die Blitzströme ohne gefährliche Näherungen zu anderen Elektroleitungen und Personen außen gegen die Erdungsanlage und nicht durch einen innen verlegten Blitzeinleiter abgeleitet werden. Dass man Fangstangen nicht normkonform mit 16 mm² Cu verbinden kann, sollte man auch wissen.
              Zuletzt geändert von Dipol; 03.09.2017, 01:42.

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