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Leitungen der Telekom gehen durchs Haus

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    Leitungen der Telekom gehen durchs Haus

    Hallo Leute,

    bei uns (Reihenhaus) gehen durch den Keller drei Leitungsstränge direkt durch den Keller. Das sind einzelne Stränge mit Einzeladern die aber in sich verdrillt sind. Ein Strang war früher der Telefonanschluss der vom Vorbesitzer genutzt wurde. Die beiden anderen Stränge sind vermutlich Leitungen zu den Nachbarn.

    Wir selbst sind nicht per Kupfer angebunden sondern über Vodafone/Kabeldeutschland.

    Bei der Telekom eine Telefonnummer zu finden wo man überhaupt mal anrufen kann ist ja so gut wie unmöglich. Grausam!

    Ich würde die Leitungen gerne anders durch den Keller laufen haben wenn es denn unbedingt so sein soll. Finde es aber ein wenig befremdlich, dass das einfach so ist.

    Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen (Leitungsrecht). Wie also kommt die Telekom darauf meinen Keller zu nutzen ohne das ich Bescheid weiß? Was wäre denn jetzt passiert wenn ich bei der Kernsanierung das auch mit dem großen Seitenschneider entfernt hätte wie den ganzen Rest an Leitungen der offen zu finden war?

    Sich mit der Telekom anzulegen kann nur schief gehen. Freunde meinten halt auch lapidar: "zwicks durch und schau was passiert". Oder "zwicks durch und löte ne Verlängerung rein". Wenn ich die Leitungen selbst anpacke und sie dann Aufgrund von Störungen auf meine Veränderung kommen dann kann ich den Serviceeinsatz am Ende noch zahlen. Naja.....am Ende hab ich dann die Telekom am Hals.

    Wie seht ihr das? Hat jemand von Euch auch eine Leitung der Telekom in seinem Keller? Was würdet Ihr machen?

    vg, Bernd

    #2
    Hast du es schon mal bei der Bauherrenhotline versucht?

    http://www.telekom.de/umzug/bauherren

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      #3
      Ja, schon öfter. Bin nie durchgekommen. Ich frage mich halt ob ich da jetzt schlafende Hunde wecken soll und welche rechte ich habe. Kann ich z.B. verlangen das die Leitungen anders verlegt werden? Sind ja nicht meine. Zahlen will ich dafür sicher auch nichts....

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        #4
        Wenn das noch von der Post gemacht wurde, dann ist das eine sogenannte "oeffentliche" Leitung, die ist nicht im Grundbuch vermerkt. Du muesstest beim Katasteramt ins Baulastenverzeichnis schauen, steht da auch nix drin kannste sie streng genommen einfach durchflexen.

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          #5
          Danke für Deinen Hinweis mit dem Katasteramt!
          Ja, das Haus ist so alt das es damals die Telekom noch gar nicht gab. Ich könnte ja mal versuchen von der Telekom Miete zu verlangen . *Ernsthaft....
          Zuletzt geändert von gibsonrocker; 06.10.2017, 18:09.

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            #6
            Na das meiste steht im Telekommunikationsgesetz dazu.

            Aber mal grundsätzlich die Telekom/Post hat diesen Verteiler damals sicher mit Zustimmung des Eigentümers errichtet.
            Wenn nun keine Grundlast eingetragen ist kannst du es rein rechtlich wegflexen.
            Berichte mir dann bitte wie deine Nachbarn drauf reagieren.
            Wenn du diesen Verteiler nicht in deinem Keller haben willst, muss er eben versetzt werden.

            Denke die Kosten und Nerven eines Rechtsstreits stehen im keinem Verhältnis zum Nutzen.

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              #7
              Ja, da hast Du recht. Würde sie auch nie einfach durchzwicken. Werde mich mal am Montag nochmal an die Bauherrenhotline hängen um zu schauen ob ich wenigstens eine Verlegung bekommen kann. Wegen mir soll sie doch durch den Keller laufen.

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                #8
                Aber kostenlos wird das niemand erledigen

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                  #9
                  Boah, soviel Unwissen und falsche Ratschläge auf einem Haufen.

                  §76 TKG:

                  § 76
                  Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden


                  (1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nicht verbieten, als
                  1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird oder
                  2. das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
                  (2) 1Hat der Grundstückseigentümer eine Einwirkung nach Absatz 1 zu dulden, so kann er von dem Betreiber der Telekommunikationslinie oder dem Eigentümer des Leitungsnetzes einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn durch die Errichtung, die Erneuerung oder durch Wartungs-, Reparatur- oder vergleichbare, mit dem Betrieb der Telekommunikationslinie unmittelbar zusammenhängende Maßnahmen eine Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. 2Für eine erweiterte Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation kann darüber hinaus ein einmaliger Ausgleich in Geld verlangt werden, sofern bisher keine Leitungswege vorhanden waren, die zu Zwecken der Telekommunikation genutzt werden konnten. 3Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dieser Vorschrift folgenden Rechte beschädigt, hat der Betreiber oder der Eigentümer des Leitungsnetzes auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 4§ 840 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet Anwendung.
                  (3) Soweit die Durchführung von nach Absatz 1 zu duldenden Maßnahmen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist, können bestehende passive Netzinfrastrukturen Dritter unter den Voraussetzungen der §§ 77d, 77e und 77g mitgenutzt werden.

                  Weiterhin (kommt aufs Baujahr an) könnte es sein, dass mit der Telekom (oder Ihrer Rechtvorgängerinnen) ein Grundstücksbenutzungsvertrag geschlossen wurde (im Zuge des Hausanschlusses). Darin verpflichtet sich der Eigentümer z.B. zur Duldung solcher Leitungen. Dieser Vertrag kann gekündigt werden - dann wird aber auch der APL abgebaut.
                  OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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                    #10
                    Eine andere Möglichkeit wäre noch eine eingetragene Baulast (kann das Bauamt der Gemeinde Auskunft zu geben)

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
                      Eine andere Möglichkeit wäre noch eine eingetragene Baulast (kann das Bauamt der Gemeinde Auskunft zu geben)
                      In Bayern steht sowas im Grundbuch. Und nur da.
                      OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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                        #12
                        Eben drum. Manche Gemeinden / Städte können über ihr GIS in die Abteilung II einsehen.

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                          #13
                          Grundbuchauszug ist in Baden-Württemberg kostenpflichtig, da ist jede andere Möglichkeit auch nützlich.

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                            #14
                            Zitat von gibsonrocker Beitrag anzeigen
                            Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen (Leitungsrecht). d
                            der TE hat aber eh schon einen Auszug..

                            was ich machen würde:

                            ich würde mal anrufen.. Bauherrenhotline.
                            OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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                              #15
                              oder viel einfacher: Frag die Nachbarn, ob die wissen,daß Ihr Telefonanschluß durch Deine Hütte geht....
                              Wenn die selbst eine eigene Zuleitung haben, dann ist die Leitung ggfs. überflüssig

                              Ansonsten, wenn sie freundlich sind, lassen sie Dich in Ihren Keller, dann kannst Du checken, ob da die Leitung, die aus Deinem Keller kommt, endet und welche Adern angeschlossen sind. Wenn Du Dir eine Leitungsänderung zutraust, dann kannst Du die Leitung kappen und dann "umlegen" und wieder anklemmen.

                              Ist nicht wirklich schwierig und die Nachbarn haben i.d.R. auch Verständnis dafür.
                              Unser damaliger Nachbar (auch Reihenhaus) hat sich zu Weihnachten immer mit einer Flasche Wein bedankt - für das Durchleiten der Telefonleitung.

                              Früher waren die Jungs von der Telekom auch schon "bequem" und haben das bei Reihenhäusern gerne so gemacht.
                              Also Nachbarn fragen und dann den Seitenschneider ansetzen.

                              Gruß
                              Andreas
                              Gruß Andreas

                              2 x ITT, Elsner Suntracer und Temperatursensor, viele Hager-Teile und noch ein paar ABB Binäreingänge

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