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Zählerschrank Wechsel bei Klassischer Nullung

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    Zählerschrank Wechsel bei Klassischer Nullung

    Hallo Kollegen,

    Ich habe gestern eine Kundenanfrage erhalten, die mir eine Schlaflose Nacht bereitet hat.

    Der VNB will bei dem Kunden den Hausanschluss inkl. Zuleitung von der Strasse erneuern.
    Als Auflage an den Hausbesitzer stellt er, dass ein neuer Zählerschrank mit integrierter Unterteilung gesetzt werden muss.

    Jetzt war ich vor Ort und habe mir das ganze angesehen. Alles klassische Nullung und nur 2 Leiter Kabel.

    Anderen würde ich, wenn ich gefragt würde; raten den Auftrag abzulehnen. Ohne komplettaufriss gibt es keine Möglichkeit auf 3 Leiter umzustellen.

    Wie geht ihr denn mit so einer Anfrage um. Ich finde den VNB hier ganz schön unverschämt. Das auf den Elektriker abzuwälzen.
    Lass ich mir zwar schriftlich geben, dass es ohne RCD nicht stand der Technik und gefährlich Ist, habe ich trotzdem ein schlechtes Gewissen...
    Auf der anderen Seite benötigen die armen ja Strom....
    Zuletzt geändert von larsrosen; 19.11.2017, 15:30.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

    #2
    Nach VDE gilt doch in diesem Fall der Bestandschutz. Man müsste doch nur den bestehenden Zählerschrank an den neuen Hausanschlußkasten anschließen.
    Ist der VNB die OVAG?

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      #3
      Seh ich auch so. Hätte keine Schmerzen den Verteiler zu erneuern. Das gilt als Instandsetzung und deshalb bedarf es keiner Anpassung. Aber auch nur wenn zum Errichtungszeitpunkt die Nullung noch zulässig war. Ansonsten Hinweis ins Protokoll daß eine Erneuerung dringend zu empfehlen ist.

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