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Fragen an Elektroplaner - Absicherung und Zuleitung

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    Fragen an Elektroplaner - Absicherung und Zuleitung

    Hallo Zusammen,

    Zur Zeit arbeite ich an einem Projekt, bei dem mehrere elektrische Verbraucher aneinandergereiht werden (vergleichbar mit Lichtbändern in großen Hallen). Welche Angaben muss ich einem Elektroplaner zur Verfügung stellen, damit dieser den Anschluss der Verbraucher nach VDE 0298-4 bzw. VDE 0100-430 dimensionieren kann.

    Konkret geht es um die Anzahl der maximal aneinanderreihbar Geräte, die Auslegung des Leitungsschutzschalter (LS) und die der Zuleitung zum ersten Gerät. Im Anschluss an die Zuleitung wird die Versorgung durch die einzelnen Geräte jeweils zum nächsten durchgeschliffen.

    Folgende Daten hatte ich mir überlegt:

    Angaben zum Gerät:
    • U_Netz = 240VAC (Nennspannung)
    • P_einzel = 180W (Nennleistung des einzelnen Verbrauchers)
    • Î_ein = 5A (Einschaltstromspitze)
    • A_Leitung = 1,5mm² (Leitung zum durchschleifen der Versorgung von einem zum nächsten Gerät)
    • L_segment = 5m (Leitungslänge von einem zum Anderen Gerät)
    • R_Setcker_segment ≤ 7mΩ (Übergangswiderstand des Stecksystems zwischen den einzelnen Geräten)

    Annahmen:
    • Z_Netz ≤ 300mΩ (maximale Netzimpedanz)

    Gesucht:
    • I_n (Nennstrom des LS in A)
    • A_Zuleitung (Querschnitt der Zuleitung von der Unterverteilung zum ersten Gerät in mm²)
    • L_Zuleitung_max (maximal zulässige Länge der Zuleitung zum ersten Gerät in m)
    • n_Geräte (maximale Anzahl der aneinanderreihbar Geräte)

    Andere Bedingungen, wie Umgebungstemperatur oder Bündelung müssen dem jeweiligen Einsatzort angepasst werden.

    Viele Grüße

    #2
    ......vielleicht einen Elektroplaner deines Vertrauens beauftragen ???

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      #3
      Wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei diesen aneinanderreihbaren Geräten um auf dem Markt verfügbares Produkte handelt, dann müssen diese Angaben in den Datenblättern des Herstellers hinterlegt sein oder beim Hersteller in Erfahrung zu bringen sein. Sollte es sich um ein derzeit noch nicht auf dem Markt in Verkehr gebrachtes Produkt handeln, muss ein Einzelnachweis erbracht werden. Ob das hier geleistet werden kann, wage ich zu bezweifeln.
      Gruß
      Frank

      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mmf Beitrag anzeigen
        ......vielleicht einen Elektroplaner deines Vertrauens beauftragen ???
        Des Wegen wende ich mich an euch, da ich vermute das auch Elektroplaner unter euch sind.

        Kommentar


          #5
          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
          Wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei diesen aneinanderreihbaren Geräten um auf dem Markt verfügbares Produkte handelt, dann müssen diese Angaben in den Datenblättern des Herstellers hinterlegt sein oder beim Hersteller in Erfahrung zu bringen sein. Sollte es sich um ein derzeit noch nicht auf dem Markt in Verkehr gebrachtes Produkt handeln, muss ein Einzelnachweis erbracht werden.
          Das Gerät ist noch in der Planung. Diese Angaben werden dann später im Datenblatt veröffentlicht und auch für die Zulassung verwendet.

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            #6
            Zitat von flat Beitrag anzeigen
            Das Gerät ist noch in der Planung. Diese Angaben werden dann später im Datenblatt veröffentlicht und auch für die Zulassung verwendet.
            Dann bist Du hier mit Deinem Anliegen definitiv nicht richtig aufgehoben. Ich empfehle Dir einen Dienstleister, wie das für entwicklungsbegleitende Prüfungen üblich ist.
            Gruß
            Frank

            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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              #7
              Du willst doch von uns hier ne Hausaufgabe gelöst bekommen ;-)

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                #8
                Fang mal an mit Tabelle 0298-4 Tabelle 2, schau nach max. Iz, wähle Sicherung, Auslösecharakteristik, Strom für unverzögertes Auslösen, daraus max. Netzimpedanz, max. Länge nach Spannungsfall usw...

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                  #9
                  Zitat von busfahrer79 Beitrag anzeigen
                  0298-4 Tabelle 2
                  Genau die würde dann ein Planer nutzen um die Verlegeart zu bestimmen und eine unzulässige Überhitzung zu vermeiden.

                  Zitat von busfahrer79 Beitrag anzeigen
                  Du willst doch von uns hier ne Hausaufgabe gelöst bekommen ;-)
                  Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Um im Bild zu belieben: ich habe meine Hausaufgaben gemacht, möchte aber nun wissen, ob ich richtig liege.

                  Sind die Angaben zum Gerät
                  Zitat von flat Beitrag anzeigen
                  • U_Netz = 240VAC (Nennspannung)
                  • P_einzel = 180W (Nennleistung des einzelnen Verbrauchers)
                  • Î_ein = 5A (Einschaltstromspitze)
                  • A_Leitung = 1,5mm² (Leitung zum durchschleifen der Versorgung von einem zum nächsten Gerät)
                  • L_segment = 5m (Leitungslänge von einem zum Anderen Gerät)
                  • R_Setcker_segment ≤ 7mΩ (Übergangswiderstand des Stecksystems zwischen den einzelnen Geräten)
                  ausreichend für einen Planer oder werden noch weitere benötigt?
                  Zuletzt geändert von flat; 18.02.2018, 16:13.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von flat Beitrag anzeigen
                    ausreichend für einen Planer oder werden noch weitere benötigt?

                    ein Profi nimmt aber dafür Geld...
                    gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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                      #11
                      Ich lese das so, dass flat nicht nach der Berechnung fragt, sondern nur, ob seine Angaben für eine Berechnung ausreichend sind. Also kein Grund, ihn - wie hier verbreitet üblich - gleich in der Luft zu zetteissen.

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                        #12
                        Zitat von smai Beitrag anzeigen
                        Also kein Grund, ihn - wie hier verbreitet üblich - gleich in der Luft zu zetteissen.

                        Wir "zetteissen" hier gar nix!
                        gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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                          #13
                          Zitat von smai Beitrag anzeigen
                          Ich lese das so, dass flat nicht nach der Berechnung fragt, sondern nur, ob seine Angaben für eine Berechnung ausreichend sind. Also kein Grund, ihn - wie hier verbreitet üblich - gleich in der Luft zu zetteissen.
                          Danke smai, genau so ist es.

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