Also es wird sicher eine spannende Diskussion. In den Bedingungen des Energieversorgers finden sich wie Formulierungen:
(1) Die Verbindung zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung ist möglichst kurz zu halten.
(2) Der Spannungsabfall zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung darf nicht höher als 0,5% sein (aus TAB übernommen).
Wir reden über über ca. 7,5m (vom HAK an Decke, über Tür, rüber zum Zählerplatz, runter zum Boden, von unten wieder rein). Der Spannungsabfall dürfte mit 10mm oder 16mm bei 63A Bemessung überhaupt kein Problem darstellen. Und es ist der kürzeste Weg der möglich ist ;-) Und "möglichst" ist doch ein dehnbarer Begriff.
Grüße,
Sebastian
(1) Die Verbindung zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung ist möglichst kurz zu halten.
(2) Der Spannungsabfall zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung darf nicht höher als 0,5% sein (aus TAB übernommen).
Wir reden über über ca. 7,5m (vom HAK an Decke, über Tür, rüber zum Zählerplatz, runter zum Boden, von unten wieder rein). Der Spannungsabfall dürfte mit 10mm oder 16mm bei 63A Bemessung überhaupt kein Problem darstellen. Und es ist der kürzeste Weg der möglich ist ;-) Und "möglichst" ist doch ein dehnbarer Begriff.
Grüße,
Sebastian
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