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Leitungen und Leerohre Bohrdurchmesser und Abdichtung

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    Leitungen und Leerohre Bohrdurchmesser und Abdichtung

    Hallo zusammen,

    ich saniere zur Zeit das EG unseres 60er EFH und mache noch unsere Elektroplanung. Ich habe vor die meisten Leitungen an der Kellerdecke zu verteilen und dann einzeln Löcher für Leitungen und Leerrohre bis ins EG zu bohren.
    Dazu möchte ich folgende Bohrer für die jeweiligen Leitungen/Leerohre verwenden.
    Leitung/Leerrohr Außendurchmesser Bohrerdurchmesser
    5x2,5 mm² 12,2 mm 14 mm
    5x1,5 mm² 10,6 mm 12 mm
    3x1,5 mm² 9,1 mm 10 mm
    M25 25 mm 25 mm
    M32 32 mm 32 mm

    An 4 Stellen habe ich schon Löcher vom EG bis ins DG für M25er und M32er gebohrt und hatte keine Probleme diese durchzubekommen.
    Hier habe ich nun keinen Spalt zwischen Leerrohr und Betondecke. Bei den Stromleitungen hätte ich dann jedoch mehr oder weniger Spalt dazwischen.
    Nun würde ich gerne wissen, wie ich den Spalt zwischen Leitung und Betondecke schließe?
    Soetwas wie Brandschutzfugenmasse bekomme ich da ja wohl nicht ausreichen hinein. Kann ich da dünne Ausgleichmasse oder ähliches reinfüllen?

    Kann ich mit meinem geplanten Vorhaben überhaupt Brandschutz gewährleisten? Und wie sieht es mit Schallschutz aus?
    Oder wäre es generell besser einen oder mehrere große Durchbrüche zu machen und dann mit einer Brandschutzmasse oder mit Ausgießen zu schließen?
    Letzteres würde ich eher ungern machen, da schon einige Leitungen zusammenkommen und ich dann schon eher Bedenken wegen der Statik hätte.

    Das Abdichten der Leerohre von innen würde ich mit fränkische Verschlussstopfen machen.

    Grüße
    Timo

    #2
    Du solltest untersuchen, ob nach HBO für dein Gebäude überhaupt brandschutztechnische Auflagen bezüglich der Leitungsführung durch Decken gibt.
    Wenn nein darfst du alles unterlassen bzw. alles einbauen, wie du möchtest und es für sinnvoll erachtest.

    Gibt es aber Anforderungen (eine GK4 gibt es nicht selten als EFH), brauchst du jemanden, der Schottungen setzen kann und darf. Das Thema wird dich dann auch bei den Sanitärleitungen wieder beglücken.

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      #3
      Und dann wären die Löcher viel zu klein, da bei Brandschotten eine maximale Belegung des Durchbruches von 75% gilt.

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten.

        Ich habe mir die HBO mal näher angeschaut. Unser Haus ist GK1 und >2,5 m vom nächsten Grundstück entfernt. Damit wäre die einzige Bedingung bei den Kellerdecken auf F30 B zu achten. (Ausser ich würde mir irgendwelches Nutzvieh im Keller halten)

        Bei den kleinen Löchern denke ich mal sollte sich ein Feuer nicht schneller als 30 min. von Keller zu EG ausbreiten. Rauch kann da allerdings durch.
        Da ich aber schräg bohren und in der Wand herauskommen will, sollte der Putz den Rauch abhalten.
        Ob Vorschrift oder nicht. Würde ihr trotzdem irgendetwas reinfüllen bzw. Mit irgendetwas den Rand am Leerrohr auspritzen?

        Ein Leerrohr habe ich sogar schon wie oben beschrieben von Keller bis EG verlegt.
        Hier mal 2 Bilder von Keller und EG.

        2018-03-20 23.19.57.jpg2018-03-20 23.22.03.jpg
        ​​
        Bei dem letzten Bild ist mir aufgefallen, dass ich die Installationszonen, also den Mindestanstand zur Ecke nicht eingehalten habe. Aber ich hoffe, dass es für Cat7 nicht so tragisch ist. Zumindest passiert beim reinbohren niemanden was.

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          #5
          Bei Brandabschottung geht es nicht primär um das Feuer selbst, sondern auch um die Brandgase. Im reellen Leben dürftest Du durch einene Brandabchnittsgrenze kein Leerrohr führen. Das Plastikzeugs schmiltzt weg, und die Brandgase und später auch das Feuer können sich durch das entstandene Loch ausbreiten.

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            #6
            Zitat von MauPort Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für eure Antworten.

            Ich habe mir die HBO mal näher angeschaut. Unser Haus ist GK1 und >2,5 m vom nächsten Grundstück entfernt. Damit wäre die einzige Bedingung bei den Kellerdecken auf F30 B zu achten. (Ausser ich würde mir irgendwelches Nutzvieh im Keller halten)

            Bei den kleinen Löchern denke ich mal sollte sich ein Feuer nicht schneller als 30 min. von Keller zu EG ausbreiten. Rauch kann da allerdings durch.
            Da ich aber schräg bohren und in der Wand herauskommen will, sollte der Putz den Rauch abhalten.
            Ob Vorschrift oder nicht. Würde ihr trotzdem irgendetwas reinfüllen bzw. Mit irgendetwas den Rand am Leerrohr auspritzen?

            Ein Leerrohr habe ich sogar schon wie oben beschrieben von Keller bis EG verlegt.
            Hier mal 2 Bilder von Keller und EG.


            ​​
            Bei dem letzten Bild ist mir aufgefallen, dass ich die Installationszonen, also den Mindestanstand zur Ecke nicht eingehalten habe. Aber ich hoffe, dass es für Cat7 nicht so tragisch ist. Zumindest passiert beim reinbohren niemanden was.
            Wenn du dir sicher bist, dass es sich bei deinem Gebäude um eine GK1 handelt, dann bestehen auf Grundlage des §36 HBO an Leitungen durch Decken keine Anforderung:
            § 36 HBO - Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte,Installationskanäle
            (1) 1Leitungen dürfen durch trennende Wände und Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit
            vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch ausreichend
            lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken
            1. in den Gebäudeklassen 1 und 2,

            2. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit einer Größe von nicht mehr als 400 m² Brutto-
            Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen.

            Man muss also bauaufsichtlich nichts tun! Wenn du etwas machst, dann solltest du es mit Augenmaß machen. Es macht keinen Sinn jede Leitung von sie schon press im Loch sitzt mit Schaum zu quälen, dass dicke DN110 (90) aber völlig ohne Schutz zu lassen.

            Was man tun könnte:
            Wirklich nur dort Leerrohr einsetzten wo es notwendig ist. Ansonsten Einzelbohrung - Kabel durch und mit Mörtel sauber verschließen. Wenn ich das richtig sehe, dann springst du oben gleich in den Putz der Wand. Da wird nichts passieren.

            Die Leerrohre im Keller sind doch bestimmt dauerhaft zugänglich oder?
            Dann könntest du dort eine Schnittstelle mit der UK-Decke vorsehen. Das Restloch des Leerrohres dort sauber als Rauchschutz einspachteln. Wenn du an die Leitung dran musst, dann musst du den Mörtel wieder rausfummel.

            So könnte man das für eine GK1 machen. Oder du läßt Jemanden kommen und setzt echte Schotts!
            Zuletzt geändert von RBender; 21.03.2018, 08:19.

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              #7
              Ich hatte da was falsch gelesen bezüglich Löcher in Decken in § 28 Ansatz 2. Dachte erst die Ausnahmen für Satz 1 und 2 bezieht sich nur auf Absatz 1. Damit hatte sich mir die Frage gestellt, ab wann ein Loch zu groß wäre, um nur von einer Leitung durch eine Decke zu sprechen...

              Falls ich nicht noch etwas falsch gelesen habe, sollte mein Haus GK1 sein. Es hat ohne Keller ca. 150m² Nutzfläche. Die Höhe ist selbst bis zur Dachspitze < 7m, obwohl hier bei Höhe sogar nur die Oberkante vom Rohfußboden des Dachgeschosses die Rede ist. Das Dachgeschoss war mal vor Kauf eine eigene Wohneinheit mit z.B. eigenem Energiezähler. Jetzt aber nicht mehr. Deshalb gehe ich Davon aus, dass unser ganzes Haus eine Nutzungseinheit ist.

              Das mit dem DN110 für das Abgasrohr konntest du auf meinem Bild erkennen??? Wow.
              Da hast du recht. Der Kaminbauer hat weder für den Durchbruch zum DG noch zum EG irgendetwas richtig abgedichtet. Lediglich Steinwolle. Darauf wollte ich ihn eigentlich auch noch ansprechen. Aber das hat sich ja dann wegen GK1 erledigt.

              Wirklich nur dort Leerrohr einsetzten wo es notwendig ist.
              Genau so hatte ich es vor. Außschließlich für LAN, Lautsprecherkabel und SAT (vom Dach) werden Leerrohre benutzt.
              Für alles andere 230V, 24V, KNX, Brandmeldekabel alles direkt unte Putz ohne Leerohr. Ich werde auch keine Flexkabel zu den Rolladenmotoren oder Heizungsventilen legen, sondern für beider auch NYM.

              Ansonsten Einzelbohrung - Kabel durch und mit Mörtel sauber verschließen.
              Bei den geplanten Bohrungen werde ich wahrscheinlich nicht sehr tief den Mörtel reinbekommen da der Spalt sehr klein ist, aber zu sollte es dann sein.

              Wenn ich das richtig sehe, dann springst du oben gleich in den Putz der Wand.
              Genau ich bohre immer so, dass das Kabel/Leerrohr genau in der Wand herauskommt und der bündig mit der Innenseite der Wand ist.

              Die Leerrohre im Keller sind doch bestimmt dauerhaft zugänglich oder?
              Dann könntest du dort eine Schnittstelle mit der UK-Decke vorsehen. Das Restloch des Leerrohres dort sauber als Rauchschutz einspachteln. Wenn du an die Leitung dran musst, dann musst du den Mörtel wieder rausfummel.

              Ich hatte mal daran gedacht die Kellerdecke zu dämmen. Wollte aber erst einmal abwarten wie es sich ohne wohnt. Die einfachverglasten Kellerfenster werden auch noch dieses ja ausgetauscht. Dann einfach erst einmal den nächsten Winter abwarten... Also zuerst ohne Probleme zugängig und falls gedämmt, dann muss ich halt, eine Schnittstelle vorbereiten.
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                #8
                Die Ausführung der Abgasleitung sollte geprüft werden. Aus dem Bauch würde ich sagen, der gehört in einen F90-Schacht.

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                  #9
                  Geht es hier um ein Einfamilienhaus, oder Mehrparteienhaus? Ah ja hab's überlesen... EFH.

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                    #10
                    Brandschutz und Schallschutz im EFH ist bei der E-Installation eher auf freiwilliger Basis. Bei uns gibt die sog. OIB Richtlinie, die sagt und beschreibt fast alles... Rauchmelder z.B. sind in gewissen Räumen vorgeschrieben.

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                      #11
                      RBender
                      Meinst du im Keller?
                      Ab EG bis Dach handelt es sich um einen F90-Schacht (Porifix von Skoberne). Diese Installation wurde auch vom Schornsteinfeger abgenommen. Sollte eigentlich OK sein.

                      @Chegger
                      ​Brandmelder habe ich schon vorgesehen, auch im Keller u. Wohnzimmer, obwohl diese Räume in Deutschland nicht zum Mindesschutz gehören.

                      ​​​​​

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                        #12
                        Zitat von MauPort Beitrag anzeigen
                        RBender
                        Meinst du im Keller?
                        Ab EG bis Dach handelt es sich um einen F90-Schacht (Porifix von Skoberne).

                        ​​​​​
                        Das sollte dann passen. Hattest du vorher nicht so beschrieben.

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                          #13
                          Zitat von Chegger Beitrag anzeigen
                          Brandschutz und Schallschutz im EFH ist bei der E-Installation eher auf freiwilliger Basis.
                          Das ist ein Irrglaube. Die MBO kennt keine EFH! Hier geht es nach Gebäudeklassen.
                          DH eine GK4 kann auch ein EFH sein!
                          Und das verlegen von Zündschnürren mit Vorsatz ist auch in der GK1 schon verboten. Siehe §13 MBO.
                          Zuletzt geändert von RBender; 22.03.2018, 08:24.

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                            #14
                            Offtopic aber:
                            Zum Thema Schallschutz im EFH hat sich der Sani bei uns auch immer versucht herauszureden, von wegen freiwillig und keine konkreten Anforderungen.
                            Unser Gutachter hat dann aber irgendeine Verordnung/Norm gezogen, laut der - sinngemäß - der Schallschutz im EFH nach "Stand der Technik" auszuführen ist.
                            In unserem Fall bedeutete das, dass alle Wandscheiben/Armaturen, etc entkoppelt werden mussten.

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                              #15
                              Zitat von RBender Beitrag anzeigen

                              Das ist ein Irrglaube. Die MBO kennt keine EFH! Hier geht es nach Gebäudeklassen.
                              DH eine GK4 kann auch ein EFH sein!
                              Und das verlegen von Zündschnürren mit Vorsatz ist auch in der GK1 schon verboten. Siehe §13 MBO.
                              Bei uns gibt es keine MBO. Sicher was ähnliches, aber keine Ahnung was das ist.

                              Brandschutz ja, da wo vorgesehen oder vorgeschrieben ist, Tankraum, Pelletsraum, F90 Brandschutzdecke oder Wand etc. Ansonsten wird noch viel mit PVC Leitungen und Rohren installiert... Schallschutz und luftdichte Installation kennen die wenigsten Elektriker bei uns leider...

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