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Fragen zum Verteiler: Innen/Außenbereich trennen? Vorschrift bezüglich Wandabstand?

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    [Elektro] Fragen zum Verteiler: Innen/Außenbereich trennen? Vorschrift bezüglich Wandabstand?

    Hallo,

    wir sind aktuell noch an der Planung unseres Hauses und der Positionen für E-Verteiler etc.

    Bezüglich der freien Fläche und Wandabständen vor dem Zähler gibt es ja Vorschriften die der TAB zu entnehmen sind. Wie verhält es sich hier bei einem reinen Verteiler? Gibt es hier auch Vorschriften seitens des Netzbetreibers oder Empfehlungen aus einer Norm?

    Die zweite Frage ist ob es Sinn macht für den Außenbereich einen separaten Verteiler einzuplanen? Wie handhabt ihr das so in der Praxis? Alles in einem Verteiler aber in einem dedizierten Bereich? Alles im gleichen Verteiler und keinerlei Trennung, also auch Aktoren innen und außen geteilt? Ich denke hier v.a. an den inneren Blitzschutz/Überspannungsschutz.

    Viele Grüße

    #2
    Zitat von HJS Beitrag anzeigen
    Gibt es hier auch Vorschriften seitens des Netzbetreibers oder Empfehlungen aus einer Norm?
    Da konnte ich hier im Forum noch über keine wesentlichen Einschränkungen lesen. Kopfüber an der Decke wäre natürlich ein etwas ungeschickter Ort.

    Zitat von HJS Beitrag anzeigen
    Die zweite Frage ist ob es Sinn macht für den Außenbereich einen separaten Verteiler einzuplanen?
    Sinn macht so vieles.
    Sofern genügend platz im Hauptverteiler ist spricht nichts dagegen alles in einem zu belassen. Ansonsten defnieren Lasten und Leitungslängen die notwendigen Leitungsquerschnitte zu den Verbruachsstellen. zur reduktion letzteren könnte man über eine anders verortete UV nachdenken.

    Trennungen innerhalb eines Verteilers sind soweit für die unterschiedlichen Spannungen vorgeschrieben "Laien-Begrifflichkeiten" 230V vs. 24V gut sortiert jedes in Seiner Ecke im Schrank. Ob nun die 24v in Garten oder ins Schlafzimmer gehen, ist dem Verteiler hingegen wurscht.

    Die Trennung der Aktoren folgt (ich denke mal du meinst KNX-Aktoren) der gewählten Topologie, ist Aussen auf der gleichen Linie wie Innen ist es recht egal.

    Zitat von HJS Beitrag anzeigen
    Ich denke hier v.a. an den inneren Blitzschutz/Überspannungsschutz.
    Als Hinweis : Innerer Blitzschutz ist ja quasi schon ein Wiederspruch in Sich, was Du sicher meinst beginnt / endet aber nicht innern des Verteilerschrankes. Wenn Du erst hier anfängst darüber nachzudenken ists eh zu spät.

    Lass das mal gescheit von einer motivierten gut ausgebildetet und weitergebildeten Elektrofachkraft planen. Selber machen / planen ist an der Stelle meist ein ganz falscher Versuch.

    Maßnahmen zum Schutz vor solchen Überspannungsschäden sind spätestens genau dort, wo Leitungen in die innere Gebäudehülle eintreten. Wenn das ordentlich gemacht ist, ist es fast egal wo das innerhalb des Verteilers angeordnet ist. Aber auch hier sollten "schmutzige" Leitungen nicht saubere kreuzen / parallel verlaufen.
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    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

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      #3
      Als kurze Übersicht zur Verteilern:
      Die Anlage seitens des Netzbetreibers endet am Übergabepunkt des Hauses; sprich Hausanschlusskasten, denn der wird von dem installiert. Bis zu diesem Punkt "betreibt" der Energieversorger seine Anlage. Dort übernimmt der Anschlussnehmer seine "eigene" Elektroanlage (der Zählerschrank sowie die Zuleitung zu diesem werden ja auch vom Bauherren installiert).

      Was ab dem Hausanschlusskasten greift, ist die "Technische Anschlussbedingung" des Netzbetreibers und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

      Erstgenannte beschreibt den Weg der elektrischen Energie bis zur Messeinrichtung. Dort wird vorgegeben, wie dei Messeinrichtung aufzubauen und auszulegen ist; inklusive der Anschlussleitung zum Hausanschlusskasten. Ferner regelt diese noch die Rahmenbedingungen für die Beeinflussungen auf das Netz (Blindleistung, Spannungshaltung durch Eigenerzeugungsanlagen, usw.). Diese gibts beim Netzbetreiber.

      Die NAV regelt desweiteren den Netzzugang und ist ein Bundesgesetz und beinhaltet den Verweis auf die Einhaltung der TAB. Sie klärt solche grundlegenden Fragen der Grundstücksnutzung und den Möglichkeiten für den Netzbetreiber, die Energieversorgung auch mal unterbrechen zu dürfen.

      Jedoch enden alle Vorgaben der TAB (sprich die, welche der Netzbetreiber oder Messstellenbetrieber auferlegt) an der Messstelle selbst; also am Zähler. Danach greift wieder die NAV, welche dem Anlagenbetreiber (im Einfamilienhaus üblicherweise der Hauseigentümer) vorgibt, die Anlage ordnungsgemäß zu Errichten, Erweitern, Verändern oder Instandzuhalten. Dieser Vorgabe ist dann genüge getan, wenn man sämtliche technische Regelwerke (VDE, DIN, usw.) beachtet.

      Daher sind nachfolgende Verteiler ab der Messung nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik zu errrichten und zu betreiben. Eine Vorgabe oder spätere Einrede diesbezüglich gibt es seitens des Netzbetreibers nicht.

      Nun der Blitzschutz:
      Der "innere" Blitzschutz ist generell üblich, wenn ich Leitungen in den Aussenbereich verlege, in die sich gegebenenfalls Überspannungen einkoppeln können (Beispiel: abgesetzte Garage). Schlägt ein Blitz in der Nähe des Verbindungskabels bespielsweise in einen Baum, hebt sich das Potential auf der Leitung an und der resultierende Spannungswert (Überspannung) beaufschlagt am Ende der Leitung die angeschlossenen Betriebsmittel mit einer Spannung, die diese nicht abkönnen und sich somit "zerlegen". Daher bringt es mir nichts, wenn ich den Überspannungsschutz innerhalb des Gebäudes in einem separaten Unterverteiler unterbringe. Denn dann ziehe ich mir die Energie bis ins Haus und "verteile" die Überspannung über parallel liegende Kabel eventuell auf andere ungeschützte Leitungen innerhalb des Hauses.

      Der Überspannungsschutz gehört daher immer unmittelbar an die Eintrittsstelle ins Haus. Abzusichern sind alle Kabel und Leitungen. Sinnig ist, an den Stellen (wenn in der Planungsphase schon bekannt ist, wo diese ins Haus reinkommen) Fahnen des Fundamenterders aus dem Fundament herauszuführen. Dort kann man dann später mittels Potentialausgleichsschine dann auf kurzem Weg die Erdungsverbindung des Überspannungsschutzes herzustellen.
      Gute Informationen enthält dazu der "Dehn Blitzplaner"; zudem auch kostenlos.

      Wo ich persönlich drauf hinweisen möchte: Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn unendlich viele Fundamenterder gesehen, die in keiner Weise fachgerecht (DIN 18014) errichtet worden sind. Das schlimmste war ein kompletter Fundamenterder mit geringer Maschenweite, welcher auch für den äusseren Blitzschutz verwendet werden solte, der innerhalb einer weißen Wanne (sprich vollständig von dickem Styropor umkleidet) verlegt war. Eine Erdfühligkeit war überhaupt nicht gegeben. Es waren kiloweise teuerer Bandstahl aus Edelstahl verlegt worden, der absolut nutzlos die Bodenplatte durchkreuzte.
      MERKE: DER BESTE ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ FUNKTIONIERT NICHT, WENN DIE ERDUNGSANLAGE FALSCH ERRICHTE WIRD.
      DIESE IST IN NEUBAUTEN IMMER DER FUNDAMENTERDER. IST DAS FUNDAMENT UND DIE BODENPLATTE GEGOSSEN, IST ES ZU SPÄT. Eine Nachrüstung ist dann immer extrem aufwändig und kostspielig.

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        #4
        Vielen Dank für den Überblick!

        Zum Thema Überspannungsschutz habe ich noch eine Frage. Wie wird das in der Praxis z. B. bei einer Außenbeleuchtung am Haus gehandhabt? Wird da tatäschlich bei jedem Austritt aus dem Gebäude ein Überspannungsschutz installiert?

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          #5
          Hallo HJS, das braucht man nicht.
          Da ein Hausdach eines Ein- oder Zweifamilienhauses üblicherweise höher ist als deine an der Wand montierte Aussenbeleuchtung, würde der Blitz niemals seitlich an der Wand eintreten (gilt nicht für Hochhäuser). Das schlimmste was im Extremfall passieren kann ist, dass der Blitz ins Dach einschlägt und zum Beispiel metallene Regenfallrohre als Ableitung missbraucht. Wenn dann eine Lampe zu nahe an der Regenrinne hängt, könnte das einkoppeln. Aber wenn der eh ins Dach geschlagen hat, hast du vermutlich ganz andere Probleme...
          Das gilt im Übrigen für alle an der Aussenwand angebrachten Geräte wie Aussenfühler der Heizung, Bewegungsmelder, Klingel oder Sprechanlage, usw.

          Abgesetzte Beleuchtungen (z.B. Wegebeleuchtung) oder so sind auf jeden Fall beim Eintritt in das Haus mit einer ÜSS zu versehen. Wenn ein direkter Blitzeinschlag nicht zu erwarten ist (kein exponierter Standort oder die Leitung nicht durch die Luft gespannt ist), reicht dort auch ein Überspannungsschutzgerät. Blitzstromableiter sind nicht erforderlich, da durch die mittelbare Einkopplung und nicht direktem Einschlag folglich auch nicht der volle Blitzstrom abgeleitet werden muss. Das Überspannungsschutzelement kann in der Regel den maximal zu erwartenden Ableitstrom tragen und auf den Schutzpegel passend absenken.

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            #6
            Kannst auch mal das PDF angucken: https://www.dehn.de/sites/default/fi...milienhaus.pdf
            Ist recht informativ, wenn auch natürlich mit Werbung von den Dehn-Komponenten geprägt, da es vom Hersteller kommt.

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