Hallo allerseits,
Dass in einer Leitung nur ein Stromkreis enthalten sein darf wurde hier ja schon unzählige male durchgekaut.
Ich bin jetzt aber über VDE 0100-520 Abschnitt 521.8.1 gestolpert. Demnach wäre auch der umgekehrte Fall (Aufteilung eines Stromkreises auf mehrere Leitungen) nicht erlaubt.
Wenn also aus der Unterverteilung zwei separate Leitungen herausgehen (zB zu unterschiedlichen Steckdosen), dann dürfen die nicht auf eine gemeinsame Sicherung gelegt werden?
Jeder Rolladen müsste dann auch einen eigenen LSS bekommen, weil zu den Rolläden logischerweise mehrere Leitungen weggehen?
Ist das wirklich so gemeint? Oder habe ich den Absatz lediglich flasch interpretiert?
(BTW: darf man eigentlich kurze Ausschnitte der VDE zitieren, oder würde man damit Urheberrechte verletzen?)
Dass in einer Leitung nur ein Stromkreis enthalten sein darf wurde hier ja schon unzählige male durchgekaut.
Ich bin jetzt aber über VDE 0100-520 Abschnitt 521.8.1 gestolpert. Demnach wäre auch der umgekehrte Fall (Aufteilung eines Stromkreises auf mehrere Leitungen) nicht erlaubt.
Wenn also aus der Unterverteilung zwei separate Leitungen herausgehen (zB zu unterschiedlichen Steckdosen), dann dürfen die nicht auf eine gemeinsame Sicherung gelegt werden?
Jeder Rolladen müsste dann auch einen eigenen LSS bekommen, weil zu den Rolläden logischerweise mehrere Leitungen weggehen?
Ist das wirklich so gemeint? Oder habe ich den Absatz lediglich flasch interpretiert?
(BTW: darf man eigentlich kurze Ausschnitte der VDE zitieren, oder würde man damit Urheberrechte verletzen?)
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